Dieser Markt betrifft die Anrufzustellung in Festnetzen. Die Anrufzustellung besteht aus der Zustellung von Telefonanrufen, die von Kunden anderer Betreiber im Netz eines Betreibers getätigt werden.

Geltender Regulierungsrahmen

Mit dem Beschluss vom 23. Juli 2024 wurden die Verpflichtungen aufgehoben, die den Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht zuvor auf dem Markt für Anrufzustellung im Festnetz oblagen. Dieser ist jetzt dereguliert.

Frühere Beschlüsse

Marktanalysen von 2018

In seinem Beschluss vom 20. November 2018 stellt das BIPT fest, dass Proximus und eine Reihe anderer Betreiber weiterhin eine beherrschende Stellung auf dem Festnetzzustellungsmarkt einnehmen und erlegt ihnen daher eine Reihe von Verpflichtungen auf.

Dieser Beschluss wird durch den folgenden Beschluss und die folgende Mitteilung ergänzt:

Marktanalysen von 2006 und 2012

Der erste Marktanalysebeschluss über den Markt für die Anrufzustellung in Festnetzen wurde am 11. August 2006 getroffen. Eine zweite wurde am 2. März 2012 getroffen.

In beiden Fällen wurden Belgacom (jetzt: Proximus) und eine Reihe anderer Betreiber als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft, denen eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt wurden.

Vor 2006

Vor der Einführung des Marktanalysesystems wurde der Regulierungsrahmen für die Anrufzustellung hauptsächlich durch die im Folgenden dargelegten Beschlüsse und Stellungnahmen über das BRIO-Standardangebot für Zusammenschaltung von Belgacom festgelegt.

Date Document
10. Januar 2007 Mitteilung über Anhänge 6 und 7 zum BRIO
30. März 2006 Vorläufige Maßnahmen, um durchgehende Konnektivität mit öffentlichen VoIP-Diensten zu ermöglichen
22. Dezember 2005 Beschluss über das BRIO-Angebot für 2006
17. Oktober 2005 Beschluss über den Tarifplan Happy Time von Belgacom
16. März 2005 Beschluss über die Tarife der Customer-sited IC Links und ATAP-Tarife
23. Dezember 2004 Beschluss über das BRIO-Angebot für 2005 (quantitative Aspekte)
14. Dezember 2004 Beschluss über das BRIO-Angebot für 2005 (qualitative Aspekte)
7. Dezember 2004 Beschluss über den Zusammenschaltungstarif von Versatel
1. Juni 2004 Beschluss über Anpassungen an das Angebot BRIO 2004 (SLA, IC Links, Routing von CSC-Anrufen)
16. Dezember 2003 Beschluss über das BRIO-Angebot für 2004
12. Dezember 2002 Gutachten über das BRIO-Angebot für 2003
14. November 2002 Gutachten über das BRIO-Angebot für 2003 (qualitative Aspekte)
4. Juni 2002 Gutachten über Anpassungen an das BRIO-Angebot für 2002
18. Februar 2002 Benennung der Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht (Zusammenschaltung und Mobiltelefonnetze)
14. November 2001 Gutachten über das BRIO-Angebot für 2002
2. Februar 2001 Benennung von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht auf dem Zusammenschaltungsmarkt
14. November 2000 Gutachten über das BRIO-Angebot für 2001
28. Dezember 1999 Gutachten über das BRIO-Angebot für 2000

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