Dieser Markt betrifft die Anrufzustellung in Festnetzen. Die Anrufzustellung besteht aus der Zustellung von Telefonanrufen, die von Kunden anderer Betreiber im Netz eines Betreibers getätigt werden.
Geltender Regulierungsrahmen
In seinem Beschluss vom 20. November 2018 stellt das BIPT fest, dass Proximus und eine Reihe anderer Betreiber weiterhin eine beherrschende Stellung auf dem Festnetzzustellungsmarkt einnehmen und erlegt ihnen daher eine Reihe von Verpflichtungen auf.
Dieser Beschluss wird durch den folgenden Beschluss und die folgende Mitteilung ergänzt:
- Beschluss vom 1. September 2020 über das Proximus-Standardangebot für IP-Zusammenschaltung (PRIO)
- Mitteilung vom 1. September 2020 über die IP-Zusammenschaltung mit den Mobilfunkbetreibern
- Mitteilung vom 27. April 2021 über die Festlegung der maximalen FTR- und MTR-Eurorates durch die Europäische Kommission
- Vorabkonsultation über das Ende der Gültigkeit der Standardangebote BRIO und BMRIO
- Mitteilung vom 13. Dezember 2022 über die Aushandlung von Zusammenschaltungsvereinbarungen
Frühere Beschlüsse
Marktanalysen von 2006 und 2012
Der erste Marktanalysebeschluss über den Markt für die Anrufzustellung in Festnetzen wurde am 11. August 2006 getroffen. Eine zweite wurde am 2. März 2012 getroffen.
In beiden Fällen wurden Belgacom (jetzt: Proximus) und eine Reihe anderer Betreiber als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft, denen eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt wurden.
Vor 2006
Vor der Einführung des Marktanalysesystems wurde der Regulierungsrahmen für die Anrufzustellung hauptsächlich durch die im Folgenden dargelegten Beschlüsse und Stellungnahmen über das BRIO-Standardangebot für Zusammenschaltung von Belgacom festgelegt.