Dieser Markt betrifft die Anrufzustellung im öffentlichen Festtelefonnetz. Die Anrufzustellung ist eine Dienstleistung, die für einen Betreiber darin besteht, Anrufe von seinem Endkunden in das Netz eines anderen Betreibers zu übertragen. Sie wird einerseits für die Betreiberauswahl/-vorauswahl (CS/CPS) und andererseits für Anrufe an nicht-geografische Nummern (z.B. 0900) verwendet.
Geltender Regulierungsrahmen
Mit dem Beschluss vom 9. Juli 2019 wurden die Verpflichtungen aufgehoben, die Proximus zuvor auf dem Markt für den festen Telefonzugang oblagen. Dieser ist jetzt dereguliert.
Frühere Beschlüsse
Marktanalyse 2006
Der ersten Beschluss zur Festlegung des Regulierungsrahmens für den Markt für den festen Verbindungsaufbau auf der Vorleistungsebene wurde am 11. August 2006 angenommen.
Belgacom (jetzt: Proximus) wurde dort als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft und wurde eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt.
Dieser Beschluss wurde durch mehrere nachfolgende Beschlüsse ergänzt:
- Der Beschluss vom 24. April 2007 über die Tarife für Verbindungsaufbau von Belgacom für das Jahr 2007
- Der Beschluss vom 6. Juni 2007 über die Tarife von Belgacom für Zugangspunkte oder ATAP
- Der Beschluss vom 22. August 2007 über die Kostenberechnung.
- Der Beschluss vom 20. Februar 2008 über die Zusammenschaltungstarife 2008 von Belgacom für den Zugang zu den Diensten mit Zusatznutzen anderer Betreiber
- Der Beschluss vom 26. November 2008 über die Zusammenschaltungstarife von Belgacom im Zeitraum 2008-2010
Vor 2006
Vor der Einführung des Marktanalysesystems wurde der Regulierungsrahmen für die Anrufzustellung hauptsächlich durch die im Folgenden dargelegten Beschlüsse und Stellungnahmen über das BRIO-Standardangebot für Zusammenschaltung von Belgacom festgelegt.