Ab dem 1. Januar 2021 werden die derzeitigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enden, unabhängig davon, ob ein Abkommen über eine Partnerschaft abgeschlossen wurde oder nicht.
Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke als Drittland behandelt.
Dies bedeutet, dass Verzollungskosten erhoben werden. Wer diese Kosten trägt, hängt von der Vereinbarung zwischen Absender und Empfänger ab.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 02 575 55 55 verfügbar.