Für kleine Veranstaltungen wird das "Antragsformular zur Erlangung der Genehmigung zur Nutzung des privaten Funkverkehrs" verwendet.

Für Großveranstaltungen (Formel 1-Grand Prix, Tour de France usw.) richtet das BIPT eine spezielle Struktur ein, die eine optimale Verwaltung der Frequenzen ermöglicht.

Den Teilnehmern und Organisatoren werden spezielle Formulare zur Verfügung gestellt. Für Großveranstaltungen, bei denen auch Satellitenverbindungen genutzt werden, kann das Antragsformular "Veranstaltungen" verwendet werden. Die Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz vom 13. Juni 2005 über elektronische Kommunikation und der Königliche Erlass vom 18. Dezember 2009 über private Funkkommunikation und Nutzungsrechte für Festnetze und Netze mit gemeinsam genutzten Ressourcen. Bei kleineren Veranstaltungen ist es am besten, das Antragsformular zu verwenden, um eine Genehmigung für die Nutzung des privaten Funkverkehrs zu erhalten.

Es ist ratsam, Ihren Antrag so schnell wie möglich einzureichen, da die Verwaltung des Antrags manchmal warten muss, bis alle Anträge eingereicht wurden, wobei den Organisatoren und Wettbewerbern bei der Zuteilung der Frequenzen

Vorrang eingeräumt wird und die Nebentätigkeiten anschließend behandelt werden.

Drahtlose Mikrofone mit einer effektiven Strahlungsleistung von 50 mW in den folgenden Frequenzbändern können ohne Genehmigung verwendet werden:

  • 202-209 MHz
  • 518-526 MHz
  • 534-542 MHz (mit Ausnahme von Hennegau)
  • 854-862 MHz (mit Ausnahme von West-Flandern) (Der Neuerwerb von Anlagen in diesem Frequenzband ist untersagt)
  • 863-865 MHz (10 mW max.)
  • 1.795-1.800 MHz.

Kontaktstelle

BIPT - Genehmigungsdienst
Ellips Gebäude C
Boulevard du Roi Albert II 35/1
1030 Brüssel
E-Mail
Tel.: +32 (0)2 226 88 15

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Letzte Aktualisierung am 20.06.2024

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