• FAQ

    Ab dem 1. Januar 2021 werden die derzeitigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enden, unabhängig davon, ob ein Abkommen über eine Partnerschaft abgeschlossen wurde oder nicht.

    Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke als Drittland behandelt.

    Dies bedeutet, dass Verzollungskosten erhoben werden. Wer diese Kosten trägt, hängt von der Vereinbarung zwischen Absender und Empfänger ab.

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 02 575 55 55 verfügbar.

  • FAQ

    Ab dem 1. Januar 2021 werden die derzeitigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enden, unabhängig davon, ob ein Abkommen über eine Partnerschaft abgeschlossen wurde oder nicht.

    Es ist möglich, dass die Versandzeit verlängert wird, da zusätzliche Zollformalitäten erfüllt werden müssen.

    Die meisten Marktteilnehmer verfügen jedoch über ein elektronisches Verfahren für diese Zollformalitäten und die möglichen Auswirkungen auf die Versandzeit sollten daher begrenzt bleiben. 

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 02 575 55 55 verfügbar.

  • FAQ

    Ab dem 1. Januar 2021 werden die derzeitigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enden, unabhängig davon, ob ein Abkommen über eine Partnerschaft abgeschlossen wurde oder nicht.

    Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke als Drittland behandelt.

    Pakete nach und aus dem Vereinigten Königreich werden das gleiche Verfahren wie für Drittländer (Nicht-EU-Länder), wie Kanada oder die Vereinigten Staaten, befolgen. Dies bedeutet, dass diese Pakete von einem Zollformular begleitet werden müssen. Dieses Formular ist erforderlich, um die Zollformalitäten zu erledigen.

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 02 575 55 55 verfügbar.
     

  • FAQ

    Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. dem 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

    Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) viel höher sein können als derzeit, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.

  • Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2021

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2021
  • Das BIPT veröffentlicht die Ergebnisse seines neuen Vergleichs der Tarife für Telekommunikationsdienste in Belgien

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die Verbraucher beträchtliche Einsparungen auf ihrer Telekommunikationsrechnung erzielen können, wenn sie die Preise der Betreiber auf bestertarif.be vergleichen.
  • Das Wachstum im Postsektor beschleunigt sich, angetrieben durch den elektronischen Handel

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das postalische Observatorium des BIPT zeigt, dass sich das Umsatzwachstum des Postmarktes im Jahr 2019 auf +4,7% beschleunigt hat. Das Paket- und Expresssegment wächst mit +15,7% weiterhin rasant, während die Volumen bei den Briefsendungen mit -7,2% den stärksten Rückgang seit 2010 verzeichnen.
  • Entzug und Widerruf der Karaoke-Anlage iDance Audio BC100L (ordnungswidrige elektrische Speisung)

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Entzug und Widerruf der Karaoke-Anlage iDance Audio BC100L (ordnungswidrige elektrische Speisung)
  • Das BIPT teilt die restlichen 4G-Funkfrequenzen zu.

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT teilt Citymesh, das als einziger Bewerber ein zulässig erklärtes und gültiges Gebot gemacht hat, die restlichen 4G-Funkfrequenzen im 2,6-GHz-Frequenzband zu.
  • Umfrage über die Perzeption des belgischen elektronischen Kommunikationsmarkts (2020) durch Verbraucher

    Veröffentlichungen › Umfrage -
    Umfrage über die Perzeption des belgischen elektronischen Kommunikationsmarkts (2020) durch Verbraucher
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