• Anteil der Medien im mobilen Datenverkehr

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Brüssel, den 18. April 2020 - Das BIPT veröffentlicht eine Studie von Capgemini Invent über den geschätzten Anteil der Medien am Volumen und an den Einnahmen der über Mobilfunknetze übertragenen Daten in den nächsten 20 Jahren. Diese Studie, die im Auftrag des Ministers für Telekommunikation, Philippe De Backer, durchgeführt wurde, hat zum Ziel, die Verteilung der Einnahmen im Zusammenhang mit den neuen, für 5G vorgesehenen Frequenzbändern zwischen der föderalen Ebene und den Gemeinschaften zu objektivieren. Der Anteil der Medien am gesamten mobilen Datenvolumen wird auf 4,9% oder 17,8% geschätzt, je nach der verwendeten Definition vom Begriff „Medien“. Innerhalb der Einnahmen im Zusammenhang mit den mobilen Daten wird der Anteil der Medien auf 7,9% oder 28,2% geschätzt.
  • Mitteilung über die Möglichkeit, Telekommunikationsläden unter bestimmten Bedingungen für Kunden zugänglich zu machen

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Mitteilung des Rates des BIPT vom 6. April 2020 über die Möglichkeit, Telekommunikationsläden unter bestimmten Bedingungen für Kunden zugänglich zu machen
  • Mitteilung über die Leitlinien für die Berechnung des Betrages der vom BIPT verhängten Geldbußen

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Leitlinien für die Berechnung des Betrages der vom BIPT verhängten Geldbußen
  • FAQ

    Wir erteilen keine ICAO-Codes (ICAO - International Civil Aviation Organization): diese Codes sind die geografischen Klassifizierungscodes mit vier Buchstaben, die jedem Flughafen weltweit zugewiesen sind.

    International Civil Aviation Organization codes

  • Fünf Anbieter werden vom BIPT für die Erteilung vorläufiger Nutzungsrechte zur Einführung von 5G berücksichtigt

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Fünf Anbieter werden vom BIPT für die Erteilung vorläufiger Nutzungsrechte zur Einführung von 5G berücksichtigt
  • Das BIPT verlängert die Frist für die Einreichung der Bewerbungen zur Erhaltung zusätzlicher Frequenzen für 4G

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Brüssel, den 19. März 2020 – Am 20. Februar 2020 veröffentlichte das BIPT eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Zuweisung der noch verfügbaren Frequenzen im 4G 2,6 GHz-Frequenzband. Aufgrund der auf nationaler Ebene getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus wird die Frist für die Einreichung der Bewerbungen bis Freitag, den 15. Mai 2020, um 10.00 Uhr verlängert.
  • FAQ

    Zuerst noch dies

    Sie können sich entscheiden, die Handy-Rufnummer gleich mitzunehmen oder dies an einem Tag, der mit dem Neuanbieter verabredet wird, zu tun. 

    Ein Datum verabreden kann wichtig sein, wenn noch eine Vertragsfrist läuft oder ein Gerät noch ratenweise gezahlt werden muss. Ohne verabredetes Datum für die Umschaltung, riskieren Sie, Ihrem Altanbieter noch eine Kündigungsentschädigung zahlen zu müssen.

    Einen Werktag 

    Nach dem Besuch im Laden oder auf der Website Ihres Neuanbieters oder vor dem verabredeten Datum der Rufnummermitnahme überprüft der Neuanbieter zusammen mit dem Altanbieter, ob für die Rufnummermitnahme technisch alles in Ordnung ist. 

    Nach der technischen Validierung dauert die Rufnummermitnahme höchstens einen Werktag. 

    Was geschieht bei einer Verzögerung? 

    Wenn diese Leistung im Vergleich zum verabredeten Datum um mehr als einen Werktag länger dauert, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 3 Euro pro Tag Verspätung. Manchmal kann der Betrag sich auch auf 5 Euro pro Tag Verspätung belaufen.

    Beantragen Sie diese Entschädigung immer bei Ihrem Neuanbieter. Auch wenn Sie wissen oder meinen, dass der Altanbieter daran schuld ist. 

    Machen Sie das innerhalb von 6 Monaten nach der Rufnummermitnahme.

    Im Falle einer Prepaidkarte kann die Entschädigung in Form eines zusätzlichen Kartenguthabens gewährt werden.

  • Das BIPT stellt zusätzliches Spektrum für 4G zur Verfügung

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Auf Antrag eines belgischen Unternehmens stellt das BIPT das im 4G-Frequenzband 2.6 GHz noch freie Spektrum zur Verfügung nach einer geplanten neuen Versteigerung.
  • FAQ

    Herzlichen Glückwunsch! Ihr Sprechfunkzeugnis wird Ihnen per Postsendung zugesandt.

  • FAQ

    Die beim BIPT registrierten Amateurfunkvereine (ohne Zahlungsrückstände) können unter den folgenden Bedingungen und innerhalb der folgenden Grenzen ein Sonderrufzeichen anfordern, um eine Veranstaltung zu kennzeichnen: 

    • Die Veranstaltung ist mit dem Leben des Vereins verbunden (spezielles Jubiläum...); 
    • Der Verein nimmt an einer Veranstaltung teil (z. B. an einem Tag der offenen Tür an einer Schule, an der der Funkamateurverein mit einem Stand vertreten ist). 
    • Die Veranstaltung ist mit dem Radio verbunden (z.B. Marconis Geburtstag). 
    • Ein Verein kann maximal zwei Sonderrufzeichen pro Kalenderjahr beantragen. 
    • Das Sonderrufzeichen kann nicht in verschiedenen Wettbewerben verwendet werden. 
    • Für das Jubiläum des Vereins oder der Verband kann das Rufzeichen für maximal ein Jahr vergeben werden; 
    • Rufzeichen können alle Präfixe haben (ON, OP, OQ, OR, OS, OT); 
    • Sie bestehen aus einem Präfix, einer Ziffer und einer Reihe von Zeichen, die mit einem Buchstaben enden; 
    • Rufzeichen mit dem Präfix ON (oder dem allen Funkamateuren zugewiesenen Sonderpräfix, siehe unten) dürfen keine einzelne Ziffer haben, wenn sie ein Suffix aus 1, 2 oder 3 Buchstaben haben; 
    • Sonderrufzeichen dürfen bei den Vereinsmitgliedern zu Hause nicht verwendet werden.  

    Anerkannte Verbände (UBA, VRA, UFRC) können anlässlich einer bestimmten Veranstaltung und für alle Funkamateure ein spezielles Präfix beantragen. In diesem Fall können Funkamateure, die dies wünschen, das ON ihres Rufzeichens durch das spezielle Präfix ersetzen. Diese Genehmigung gilt nicht für kurze Rufzeichen. 
     
    Die Tarife für diese Sonderrufzeichen sind in Anhang 1 des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2016 zur Abänderung der Anlagen zum Königlichen Erlass vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte der Festnetze und der Bündelfunknetze aufgeführt. 

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