• FAQ

    Die beim BIPT registrierten Amateurfunkvereine (ohne Zahlungsrückstände) können unter den folgenden Bedingungen und innerhalb der folgenden Grenzen ein Sonderrufzeichen anfordern, um eine Veranstaltung zu kennzeichnen: 

    • Die Veranstaltung ist mit dem Leben des Vereins verbunden (spezielles Jubiläum...); 
    • Der Verein nimmt an einer Veranstaltung teil (z. B. an einem Tag der offenen Tür an einer Schule, an der der Funkamateurverein mit einem Stand vertreten ist). 
    • Die Veranstaltung ist mit dem Radio verbunden (z.B. Marconis Geburtstag). 
    • Ein Verein kann maximal zwei Sonderrufzeichen pro Kalenderjahr beantragen. 
    • Das Sonderrufzeichen kann nicht in verschiedenen Wettbewerben verwendet werden. 
    • Für das Jubiläum des Vereins oder der Verband kann das Rufzeichen für maximal ein Jahr vergeben werden; 
    • Rufzeichen können alle Präfixe haben (ON, OP, OQ, OR, OS, OT); 
    • Sie bestehen aus einem Präfix, einer Ziffer und einer Reihe von Zeichen, die mit einem Buchstaben enden; 
    • Rufzeichen mit dem Präfix ON (oder dem allen Funkamateuren zugewiesenen Sonderpräfix, siehe unten) dürfen keine einzelne Ziffer haben, wenn sie ein Suffix aus 1, 2 oder 3 Buchstaben haben; 
    • Sonderrufzeichen dürfen bei den Vereinsmitgliedern zu Hause nicht verwendet werden.  

    Anerkannte Verbände (UBA, VRA, UFRC) können anlässlich einer bestimmten Veranstaltung und für alle Funkamateure ein spezielles Präfix beantragen. In diesem Fall können Funkamateure, die dies wünschen, das ON ihres Rufzeichens durch das spezielle Präfix ersetzen. Diese Genehmigung gilt nicht für kurze Rufzeichen. 
     
    Die Tarife für diese Sonderrufzeichen sind in Anhang 1 des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2016 zur Abänderung der Anlagen zum Königlichen Erlass vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte der Festnetze und der Bündelfunknetze aufgeführt. 

  • FAQ

    Nein, die Funkstation wird nur zur Übermittlung von Informationen in klarer Sprache über technische Forschung und verwandte Themen verwendet. Es geht also nicht darum, sein Leben zu erzählen oder verschlüsselte oder codierte Nachrichten zu verwenden. Nach Genehmigung durch das Institut kann der Inhaber einer automatischen oder ferngesteuerten Stationsgenehmigung jedoch verschlüsselte Nachrichten für die Verwaltung seiner Station verwenden. 

    Bei Übungen, die von einem belgischen Rettungsdienst organisiert werden, kann der Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses der 5. Kategorie, mit vorheriger Zustimmung des Instituts, über Themen, die sich auf diese Übungen beziehen, kommunizieren. 

    Auf Ersuchen der zuständigen Krisenmanagementbehörden kann der Inhaber eines Zertifikats der 5. Kategorie die belgischen Rettungsdienste unterstützen, indem er seine Stationen der 5. Kategorie einsetzt, um den Ausfall der elektronischen Kommunikation auszugleichen. Nur in diesem Zusammenhang kann er insbesondere: verschlüsselte oder kodierte Nachrichten übertragen, jede Station der 5. Kategorie verwenden, vorbehaltlich der Zustimmung des Inhabers der Genehmigung der betreffenden Station, und über im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Rettungsdienste zu kommunizieren. 

  • FAQ

    Ja, vorausgesetzt, dass der Antragsteller über ein Zeugnis der Klasse A verfügt und die Station auf belgischem Hoheitsgebiet verwendet wird.

  • FAQ

    Die folgenden Verbände wurden vom Institut anerkannt:

    • das UBA (Union Royale Belge des Amateurs-émetteurs),
    • die VRA (Vlaamse Radio Amateurs),
    • und die UFRC (Union Francophone des Radios Clubs).

    Kontaktieren Sie bitte den Verband Ihrer Wahl, um die Daten und Orte der nächsten Schulungen zu erfahren. 

  • Das BIPT schlägt eine vorläufige Lösung vor, welche die 5G-Einführung ermöglicht und die Kontinuität der 2G- und 3G-Rechte gewährleisten muss

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Um die initiale Entfaltung von 5G in Belgien zu ermöglichen und die Kontinuität der Dienstleistung für die bestehenden Inhaber einer 2G- und 3G-Genehmigung zu gewährleisten, schlägt das BIPT verschiedene Lösungen vor
  • Das BIPT belegt Telenet und Proximus mit einer Geldstrafe wegen Nichteinhaltung der Regeln mit Bezug auf die Identifizierung der „Prepaid“-Nutzer

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    In seinen Beschlüssen vom 14. Januar 2020 belegt das BIPT Proximus und Telenet mit einer Geldstrafe von beziehungsweise € 150 000 und € 88 782 wegen Nichteinhaltung der Regulierung hinsichtlich der vorherigen Identifizierung der Endnutzer von Prepaidkarten
  • Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2020

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2020
  • Das BIPT veröffentlicht seine internationale vergleichende Preisstudie für 2019

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Aus der Studie, die das BIPT heute auf seiner Website veröffentlicht, geht hervor, dass ein Vergleich der privaten Preise von Telekomprodukten in Belgien und in seinen Nachbarländern unterschiedliche Ergebnisse zeigt.
  • Das BIPT aktualisiert seine Daten über die Qualität der Netze

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT hat seine Website bipt-data.be mit aktuellen Daten über die Qualität der belgischen Telekommunikationsnetze aktualisiert
  • Das BIPT regelt weiterhin die qualitativ hochwertige Konnektivität

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT bestätigt, dass Proximus auf diesem Markt nach wie vor eine beherrschende Stellung einnimmt. Proximus werden verschiedene Maßnahmen auferlegt, um den Wettbewerb zu stimulieren, so dass die Unternehmen Vorteile in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität genießen.
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