Es gibt mehrere Prüfungsstufen, vom Anfänger bis zum Fortgeschrittenen:
Die C-Prüfung (Basisgenehmigung) besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff. Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Zum Bestehen sind 80% der Punkte erforderlich. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt. Um diese Prüfung ablegen zu können, ist eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer praktischen Prüfung erforderlich, die von einem vom Institut anerkannten Amateurfunkverband organisiert wurde.
Die B-Prüfung (Novice Genehmigung) besteht aus 38 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff (20 Fragen zum technischen Teil, 10 Fragen zum rechtlichen Teil und 8 Fragen zum Verfahrensteil). Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Für jede Komponente müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
Die A-Prüfung (HAREC Genehmigung) besteht aus 48 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff (30 Fragen zum technischen Teil, 10 Fragen zum rechtlichen Teil und 8 Fragen zum Verfahrensteil). Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Für jede Komponente müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
Senden Sie eine E-Mail an examen@bipt.be mit Ihrem Namen und Vornamen, Ihrer Postanschrift (Adresse), Ihrer Telefonnummer und einer Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises.
Wenn Sie eine Prüfung der Stufe C ablegen möchten, fügen Sie bitte eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer praktischen Prüfung von einem anerkannten Verband bei.
Unser Dienst wird mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen Prüfungsdaten vorzuschlagen.
Beachten Sie, dass Sie mindestens 12 Jahre alt sein müssen, um an einer Prüfung teilnehmen zu können.
Dies wird in der Tabelle des Amateurfunk-Frequenzplans beschrieben, die das Ergebnis eines Beschlusses des Rates ist.
Diese Änderungen gelten nur für Verkäufe von Gewerbetreibenden an Privatpersonen (B2C).
Dies gilt zum Beispiel für einen Online-Kauf eines belgischen Verbrauchers über eine chinesische Plattform.
Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich bei Ihrem Verkäufer erkundigen, ob die Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle im Verkaufspreis enthalten sind. Prüfen Sie Ihre Bestellung und Ihre Rechnung!
Alles, was Sie über die neuen Mehrwertsteuerbestimmungen für E-Commerce wissen müssen (Informationen für Verbraucher in der EU).
Mehr erfahren (FÖD Finanzen):