• Rufnummern- und E-Mail-Mitnahme

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    Eine Festnetznummer kann beibehalten werden, wenn Sie in der gleichen Telefonzone bleiben; Sie unterzeichnen oder validieren online eine schriftliche Vollmacht für Ihren neuen Telekommunikationsanbieter. Mit einer Handynummer können Sie Ihre Nummer behalten und benötigen lediglich eine SIM-Karte Ihres neuen Betreibers. Bei Ihrer E-Mail-Adresse hängt es von der Art der E-Mail-Adresse ab.
  • Geltende Vorschriften - BIPT

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    Die geltenden Vorschriften werden nur auf Französisch und auf Niederländisch veröffentlicht.
  • Bitte um Input über das ERGP-Arbeitsprogramm 2021

    Aktuelles -
    Bitte um Input über das ERGP-Arbeitsprogramm 2021
  • Belgien 2020-1

    Veröffentlichungen › Mikrofon- & In-Ear-Frequenzen -
    Liste der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Frequenzen für Mikrofone und In-Ear-Monitoring - Für eine Verwendung in ganz Belgien
  • Belgien 2019-3

    Veröffentlichungen › Mikrofon- & In-Ear-Frequenzen -
    Liste der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Frequenzen für Mikrofone und In-Ear-Monitoring - Für eine Verwendung in ganz Belgien
  • Das BIPT stellt zusätzliches Spektrum für 4G zur Verfügung

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Auf Antrag eines belgischen Unternehmens stellt das BIPT das im 4G-Frequenzband 2.6 GHz noch freie Spektrum zur Verfügung nach einer geplanten neuen Versteigerung.
  • Newsletter Copy DE

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    Um E-Mail-Benachrichtigungen zu erhalten, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse und Ihr(e) Interessengebiet(e) ein.
  • Frequenzen für Mikrofone und In-ear-Systeme (01/10/2020 bis 31/12/2020)

    Veröffentlichungen › Mikrofon- & In-Ear-Frequenzen -
    Frequenzen für Mikrofone und In-ear-Systeme (01/10/2020 bis 31/12/2020)
  • FAQ

    Herzlichen Glückwunsch! Ihr Sprechfunkzeugnis wird Ihnen per Postsendung zugesandt.

  • FAQ

    Die beim BIPT registrierten Amateurfunkvereine (ohne Zahlungsrückstände) können unter den folgenden Bedingungen und innerhalb der folgenden Grenzen ein Sonderrufzeichen anfordern, um eine Veranstaltung zu kennzeichnen: 

    • Die Veranstaltung ist mit dem Leben des Vereins verbunden (spezielles Jubiläum...); 
    • Der Verein nimmt an einer Veranstaltung teil (z. B. an einem Tag der offenen Tür an einer Schule, an der der Funkamateurverein mit einem Stand vertreten ist). 
    • Die Veranstaltung ist mit dem Radio verbunden (z.B. Marconis Geburtstag). 
    • Ein Verein kann maximal zwei Sonderrufzeichen pro Kalenderjahr beantragen. 
    • Das Sonderrufzeichen kann nicht in verschiedenen Wettbewerben verwendet werden. 
    • Für das Jubiläum des Vereins oder der Verband kann das Rufzeichen für maximal ein Jahr vergeben werden; 
    • Rufzeichen können alle Präfixe haben (ON, OP, OQ, OR, OS, OT); 
    • Sie bestehen aus einem Präfix, einer Ziffer und einer Reihe von Zeichen, die mit einem Buchstaben enden; 
    • Rufzeichen mit dem Präfix ON (oder dem allen Funkamateuren zugewiesenen Sonderpräfix, siehe unten) dürfen keine einzelne Ziffer haben, wenn sie ein Suffix aus 1, 2 oder 3 Buchstaben haben; 
    • Sonderrufzeichen dürfen bei den Vereinsmitgliedern zu Hause nicht verwendet werden.  

    Anerkannte Verbände (UBA, VRA, UFRC) können anlässlich einer bestimmten Veranstaltung und für alle Funkamateure ein spezielles Präfix beantragen. In diesem Fall können Funkamateure, die dies wünschen, das ON ihres Rufzeichens durch das spezielle Präfix ersetzen. Diese Genehmigung gilt nicht für kurze Rufzeichen. 
     
    Die Tarife für diese Sonderrufzeichen sind in Anhang 1 des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2016 zur Abänderung der Anlagen zum Königlichen Erlass vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte der Festnetze und der Bündelfunknetze aufgeführt. 

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