• FAQ

    Senden Sie eine E-Mail an examen@bipt.be mit Ihrem Namen und Vornamen, Ihrer Postanschrift (Adresse), Ihrer Telefonnummer und einer Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises.

    Wenn Sie eine Prüfung der Stufe C ablegen möchten, fügen Sie bitte eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer praktischen Prüfung von einem anerkannten Verband bei.

    Unser Dienst wird mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen Prüfungsdaten vorzuschlagen.

    Beachten Sie, dass Sie mindestens 12 Jahre alt sein müssen, um an einer Prüfung teilnehmen zu können.

  • FAQ

    Dies wird in der Tabelle des Amateurfunk-Frequenzplans beschrieben, die das Ergebnis eines Beschlusses des Rates ist. 

  • FAQ

    Diese Änderungen gelten nur für Verkäufe von Gewerbetreibenden an Privatpersonen (B2C).

    Dies gilt zum Beispiel für einen Online-Kauf eines belgischen Verbrauchers über eine chinesische Plattform. 

    • Der Käufer muss auf alle Waren, die aus einem Drittland in die EU eingeführt werden, die Mehrwertsteuer zahlen.
    • Für Waren bis zu 150 Euro, die online von außerhalb der EU gekauft werden, zahlt der Käufer die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Verkaufs, wenn der Verkäufer im neuen Import-One-Stop-Shop (IOSS) registriert ist.
    • Wenn der Verkäufer nicht bei der IOSS registriert ist oder der Wert der Einkäufe 150 Euro übersteigt, muss der Käufer normalerweise zum Zeitpunkt der Lieferung die Mehrwertsteuer an das Transportunternehmen zahlen.

    Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich bei Ihrem Verkäufer erkundigen, ob die Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle im Verkaufspreis enthalten sind. Prüfen Sie Ihre Bestellung und Ihre Rechnung!

    Alles, was Sie über die neuen Mehrwertsteuerbestimmungen für E-Commerce wissen müssen (Informationen für Verbraucher in der EU).

    Mehr erfahren (FÖD Finanzen):

  • Stand des elektronischen Kommunikations- und Fernsehmarktes (2020)

    Veröffentlichungen › Statistiken -
    Stand des elektronischen Kommunikations- und Fernsehmarktes (2020)
  • Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2020: Präsentation

    Veröffentlichungen › Statistiken -
    Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2020: Präsentation
  • Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2020: Daten

    Veröffentlichungen › Statistiken -
    Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2020: Daten
  • FAQ

    Sie müssen Ihre Stationsgenehmigung zurückschicken, damit sie deaktiviert und Ihr Schiff aus den internationalen Datenbanken gelöscht werden kann.

    Bitte senden Sie es an:

    BIPT
    Dienst See- und Binnenschifffahrtsfunk
    Ellipse Building C
    Boulevard du Roi Albert II 35/1
    1030 Brüssel (Belgien)

  • FAQ

    Am 1. Januar 2021 nehmen die jetzigen Verhältnisse zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ein Ende, ungeachtet des Schließens eines Partnerschaftsabkommens.

    Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke wie ein nicht-EU-Land behandelt.

    Pakete nach und aus dem Vereinigten Königreich werden das gleiche Verfahren wie für Drittländer (Nicht-EU-Länder), wie Kanada oder die Vereinigten Staaten, befolgen. Dies bedeutet, dass diese Pakete von einem Zollformular begleitet werden müssen. Dieses Formular ist erforderlich, um die Zollformalitäten zu erledigen.

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0257/55.555 verfügbar.

  • Arbeitsplan 2021

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Arbeitsplan 2021
  • FAQ

    Ja, das ist möglich. Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Luftfahrtgenehmigung ist kostenpflichtig: 19,05 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“.

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 19,05 Euro;
    • im Falle eines Antrags für ein Unternehmen oder einen Vereinigung, eine Kopie der Satzung.

    Achtung: Sie dürfen diese Genehmigung nicht am Boden benutzen. Sie müssen immer das Rufzeichen des Luftfahrzeugs benutzen, in dem sich das tragbare Funkgerät befindet. Ihr Funkgerät muss das Akronym CE tragen und von der EU-Konformitätsbescheinigung begleitet sein. Es muss auch auf 8,33 kHz funktionieren.
     

Nach oben