• FAQ

    Herzlichen Glückwunsch! Ihr Sprechfunkzeugnis wird Ihnen per Postsendung zugesandt.

  • FAQ

    Die beim BIPT registrierten Amateurfunkvereine (ohne Zahlungsrückstände) können unter den folgenden Bedingungen und innerhalb der folgenden Grenzen ein Sonderrufzeichen anfordern, um eine Veranstaltung zu kennzeichnen: 

    • Die Veranstaltung ist mit dem Leben des Vereins verbunden (spezielles Jubiläum...); 
    • Der Verein nimmt an einer Veranstaltung teil (z. B. an einem Tag der offenen Tür an einer Schule, an der der Funkamateurverein mit einem Stand vertreten ist). 
    • Die Veranstaltung ist mit dem Radio verbunden (z.B. Marconis Geburtstag). 
    • Ein Verein kann maximal zwei Sonderrufzeichen pro Kalenderjahr beantragen. 
    • Das Sonderrufzeichen kann nicht in verschiedenen Wettbewerben verwendet werden. 
    • Für das Jubiläum des Vereins oder der Verband kann das Rufzeichen für maximal ein Jahr vergeben werden; 
    • Rufzeichen können alle Präfixe haben (ON, OP, OQ, OR, OS, OT); 
    • Sie bestehen aus einem Präfix, einer Ziffer und einer Reihe von Zeichen, die mit einem Buchstaben enden; 
    • Rufzeichen mit dem Präfix ON (oder dem allen Funkamateuren zugewiesenen Sonderpräfix, siehe unten) dürfen keine einzelne Ziffer haben, wenn sie ein Suffix aus 1, 2 oder 3 Buchstaben haben; 
    • Sonderrufzeichen dürfen bei den Vereinsmitgliedern zu Hause nicht verwendet werden.  

    Anerkannte Verbände (UBA, VRA, UFRC) können anlässlich einer bestimmten Veranstaltung und für alle Funkamateure ein spezielles Präfix beantragen. In diesem Fall können Funkamateure, die dies wünschen, das ON ihres Rufzeichens durch das spezielle Präfix ersetzen. Diese Genehmigung gilt nicht für kurze Rufzeichen. 
     
    Die Tarife für diese Sonderrufzeichen sind in Anhang 1 des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2016 zur Abänderung der Anlagen zum Königlichen Erlass vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte der Festnetze und der Bündelfunknetze aufgeführt. 

  • FAQ

    Nein, die Funkstation wird nur zur Übermittlung von Informationen in klarer Sprache über technische Forschung und verwandte Themen verwendet. Es geht also nicht darum, sein Leben zu erzählen oder verschlüsselte oder codierte Nachrichten zu verwenden. Nach Genehmigung durch das Institut kann der Inhaber einer automatischen oder ferngesteuerten Stationsgenehmigung jedoch verschlüsselte Nachrichten für die Verwaltung seiner Station verwenden. 

    Bei Übungen, die von einem belgischen Rettungsdienst organisiert werden, kann der Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses der 5. Kategorie, mit vorheriger Zustimmung des Instituts, über Themen, die sich auf diese Übungen beziehen, kommunizieren. 

    Auf Ersuchen der zuständigen Krisenmanagementbehörden kann der Inhaber eines Zertifikats der 5. Kategorie die belgischen Rettungsdienste unterstützen, indem er seine Stationen der 5. Kategorie einsetzt, um den Ausfall der elektronischen Kommunikation auszugleichen. Nur in diesem Zusammenhang kann er insbesondere: verschlüsselte oder kodierte Nachrichten übertragen, jede Station der 5. Kategorie verwenden, vorbehaltlich der Zustimmung des Inhabers der Genehmigung der betreffenden Station, und über im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Rettungsdienste zu kommunizieren. 

  • FAQ

    Ja, vorausgesetzt, dass der Antragsteller über ein Zeugnis der Klasse A verfügt und die Station auf belgischem Hoheitsgebiet verwendet wird.

  • FAQ

    Die folgenden Verbände wurden vom Institut anerkannt:

    • das UBA (Union Royale Belge des Amateurs-émetteurs),
    • die VRA (Vlaamse Radio Amateurs),
    • und die UFRC (Union Francophone des Radios Clubs).

    Kontaktieren Sie bitte den Verband Ihrer Wahl, um die Daten und Orte der nächsten Schulungen zu erfahren. 

  • FAQ

    Wir werden Sie vor dem Fälligkeitsdatum per Post kontaktieren.

    Bitte informieren Sie uns immer über Änderungen Ihrer Kontaktinformationen (die Vorschriften sehen vor, dass Ihre Daten immer auf dem neuesten Stand sein müssen).

    Wenn Sie jedoch zwei Wochen vor dem Fälligkeitsdatum vom BIPT nicht kontaktiert werden, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung!

  • FAQ

    Ja, und es muss auf der Website 406registration.com zwingend registriert sein.

    Das BIPT empfiehlt den Erwerb eines MEOSAR-kompatiblen EPIRB.

  • FAQ

    Ja, dieses System unterliegt einer Genehmigung des BIPT und muss daher Ihrem Antrag auf eine Stationsgenehmigung hinzugefügt werden.

  • FAQ

    Eine Stationsgenehmigung ist erforderlich für ein Funkgerät (TX/RX), einen DME, einen (festen oder tragbaren) ELT, ein Radar, einen ATC-Transponder, ein TCAS, einen VDR, eine Radiowetterstation, einen Funkhöhenmesser, ein Satellitenkommunikationssystem (SATCOM), ... Diese Liste ist nicht vollständig, aber für alle Geräte, die elektromagnetische Wellen aussenden, ist eine Genehmigung erforderlich. Im Zweifelsfall können

  • FAQ

    Ja, aber Sie müssen eine Sondergenehmigung beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Professionelle Nutzer - Mobilfunknetze

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