• FAQ

    Befristet oder unbefristet? 

    Überprüfen Sie, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Vertrag geschlossen haben; das können Sie auch auf der Rechnung sehen.

    Ein Anbieter darf Ihnen keine Kosten für die Kündigung eines Vertrags anrechnen

    • Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben;
    • Wenn Sie schon seit mindestens sechs Monaten einen befristeten Kontrakt haben.

     

    Ein Gerät im Rahmen eines Kopplungsgeschäfts?

    Achtung: Wenn Sie beim Betreiber auch ein Gerät kostenlos oder mit einer Ermäßigung bekommen haben (z.B. ein Handy oder ein Tablet), kann Ihr Betreiber dafür eine zusätzliche Vergütung fordern. Sogar wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben. Oder wenn Sie den Vertrag erst nach mehr als sechs Monaten kündigen.

    Diese zusätzliche Entschädigung darf den in einer dem Vertrag beigefügten Rückzahlungstabelle erwähnten Wert nicht übersteigen.

    Sie schauen, in welchem Monat der Tabelle Sie sind und sehen dann, welche zusätzliche Entschädigung zu zahlen ist. 

    Nach 24 Monaten darf ein Betreiber Ihnen nie eine Entschädigung für das Gerät anrechnen.

    Weitere Auskünfte:

    Die Grundlage der Berechnung, die der Betreiber für Sie vorgenommen haben muss, ist eine monatliche Abschreibung des Geräts. Jeden Monat, bis zum 24. Monat, muss ein selber Betrag vom Restwert des Geräts abgezogen werden.

    Dies veranschaulichen wir unten anhand eines unbefristeten Vertrags.

    Sie haben einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Beim Vertragsabschluss haben Sie das Gerät für € 1 „gekauft“.

    Die Rückzahlungstabelle beim Kontrakt sieht wie folgt aus:
     

    Monat Restwert Monat Restwert
    0 € 240 13 € 110
    1 € 230 14 € 100
    2 € 220 15 € 90
    3 € 210 16 € 80
    4 € 200 17 € 70
    5 € 190 18 € 60
    6 € 180 19 € 50
    7 € 170 20 € 40
    8 € 160 21 € 30
    9 € 150 22 € 20
    10 € 140 23 € 10
    11 € 130 24 € 0
    12      

    Nach 8 Monaten entscheiden Sie sich, den Kontrakt zu lösen; der Betreiber darf Ihnen eine Entschädigung von € 160 fordern.

    Bei einem befristeten Vertrag muss Ihr Betreiber den wie oben berechneten Restwert des Geräts mit den restlichen Abonnementbeträgen bis zum Vertragsende (bei Verbrauchern ist dies nicht länger als 2 Jahre) vergleichen.

    Wenn dieser Saldo der Abonnementbeträge niedriger ist als der durch die monatliche Abschreibung erzielte Wert, dann darf der Betreiber Ihnen nur die restlichen Abonnementbeträge und nicht den ganzen Restwert des Geräts anrechnen.

     

    Nutzung von Easy Switch

    Benutzen Sie das Easy-Switch-Verfahren, wenn Sie das Bündelangebot ganz wechseln wollen.

    Der Neuanbieter regelt völlig den Wechsel für Sie.

  • FAQ

    Sie haben eine E-Mail-Adresse ohne Domain-Name bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Beispiel: Sie haben Ihren eigenen Domainnamen (heinz@schmidt.be) oder Sie benutzen eine Gmail-Adresse, eine Hotmail-Adresse, eine Yahoo-Adresse...

    Sie können diese E-Mail-Adresse immer mitnehmen.

     

    Sie haben eine E-Mail-Adresse mit einem Domain-Namen bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Zum Beispiel: heinz.schmidt@skynet.be, heinz.schmidt@telenet.be...

    Sie können diese E-Mail-Adresse während 18 Monaten behalten. Dies kostet nichts, aber Sie müssen das schon anfordern, bevor Ihr Abonnement ausläuft. Mittlerweile machen Sie selbst Ihre neue E-Mail-Adresse bekannt. Ihr Internetanbieter muss Ihnen eine der folgenden Optionen bieten:

    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse während 18 Monate nach wie vor benutzen.
    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse gleich einstellen, aber der Anbieter leitet schon während 18 Monaten die an Ihre alte Adresse geschickten E-Mails an Ihre neue E-Mail-Adresse weiter.

    Nach Ablauf dieser 18 Monate kann der Anbieter die Möglichkeit anbieten, diese Fazilitäten zu behalten, aber auf Antrag und gegen Bezahlung. 

  • Mehr Klarheit über unbegrenztes Surfen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht Leitlinien zur Klärung der Verwendung des Begriffs „unbegrenztes Internet“.
  • Mitteilung vom 21. Februar 2022 zu den Leitlinien über die Bereitstellung von „unbegrenztem“ Internet

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht Leitlinien zur Klärung der Verwendung des Begriffs „unbegrenztes Internet“.
  • Das IBPT und das Zentrum für Cybersicherheit Belgien schlagen Alarm wegen einer Geißel von betrügerischen Telefonanrufen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Seit Ende letzter Woche wurden in unserem Land hunderttausende betrügerische Telefonanrufe festgestellt. Hinter Anrufen, die von legitimen belgischen Telefonnummern aus getätigt werden, verbergen sich oft andere, ausländische Nummern. Die Anrufer versuchen dann, sich auf betrügerische Weise die persönlichen Daten der Angerufenen zu beschaffen.
  • Das BIPT veröffentlicht seine nationale Preisvergleichsstudie für 2021

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Jedes Jahr wird festgestellt, dass die Preise für Telekommunikationsdienste in Belgien im Vergleich zu den Nachbarländern im Allgemeinen eher hoch sind. Aus der neuen nationalen Preisvergleichsstudie des BIPT geht jedoch hervor, dass die Verbraucher erhebliche Einsparungen erzielen können, wenn sie die von ihnen gewünschten Dienste genauer definieren und die auf dem Markt verfügbaren Telekommunikationsangebote regelmäßig vergleichen, um den Wettbewerb voll zu nutzen.
  • Ergebnisse des Vergleichs der Tarife für Telekommunikationsdienste in Belgien [Tarife gültig im 4.Quartal 2021]

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    In dieser siebten Ausgabe basiert der nationale Preisvergleich auf der Methode der „Haushaltsprofile“.
  • Das BIPT veröffentlicht neue Zahlen zur Abdeckung und Qualität unserer Mobilfunknetze, auch in Zügen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT-Datenportal wurde mit aktuellen Informationen über die Abdeckung und Qualität der belgischen Mobilfunknetze aktualisiert. Bei 4G erreichen wir im gesamten Hoheitsgebiet eine Mobilfunkabdeckung im Freien von 99 % und in Gebäuden von 93 %. Jedes Jahr führt das BIPT auch eine Studie über die Qualität der Mobilfunknetze durch. In den letzten Jahren wurden diese Tests immer mit Hilfe von sogenannten Drive-Tests durchgeführt. Mit einer durchschnittlichen Verbindungswahrscheinlichkeit in den Testgebieten von 99,7 % und einer durchschnittlichen Download-Geschwindigkeit von 80 Mbps wurden sehr gute Ergebnisse erzielt. Neu in diesem Jahr ist, dass diese Tests auch auf den häufigsten genutzten Zugstrecken in Belgien durchgeführt wurden. Mit einer durchschnittlichen Verbindungswahrscheinlichkeit in Zügen von 98,2 % und einer durchschnittlichen Download-Geschwindigkeit von 55 Mbps wurden sehr gute Ergebnisse erzielt.
  • Arbeitsplan 2022

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Arbeitsplan 2022
  • Mitteilung über das Monitoring des Universaldienstes für Telekommunikation 2021

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Gemäß Artikel 103 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation kontrolliert das BIPT die Ausführung des Universaldienstes und legt der Ministerin einen Jahresbericht über mögliche Anpassungen der Universaldienstverpflichtungen vor.
Nach oben