• FAQ

    Sie haben eine E-Mail-Adresse ohne Domain-Name bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Beispiel: Sie haben Ihren eigenen Domainnamen (heinz@schmidt.be) oder Sie benutzen eine Gmail-Adresse, eine Hotmail-Adresse, eine Yahoo-Adresse...

    Sie können diese E-Mail-Adresse immer mitnehmen.

     

    Sie haben eine E-Mail-Adresse mit einem Domain-Namen bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Zum Beispiel: heinz.schmidt@skynet.be, heinz.schmidt@telenet.be...

    Sie können diese E-Mail-Adresse während 18 Monaten behalten. Dies kostet nichts, aber Sie müssen das schon anfordern, bevor Ihr Abonnement ausläuft. Mittlerweile machen Sie selbst Ihre neue E-Mail-Adresse bekannt. Ihr Internetanbieter muss Ihnen eine der folgenden Optionen bieten:

    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse während 18 Monate nach wie vor benutzen.
    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse gleich einstellen, aber der Anbieter leitet schon während 18 Monaten die an Ihre alte Adresse geschickten E-Mails an Ihre neue E-Mail-Adresse weiter.

    Nach Ablauf dieser 18 Monate kann der Anbieter die Möglichkeit anbieten, diese Fazilitäten zu behalten, aber auf Antrag und gegen Bezahlung. 

  • Mehr Klarheit über unbegrenztes Surfen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht Leitlinien zur Klärung der Verwendung des Begriffs „unbegrenztes Internet“.
  • Mitteilung vom 21. Februar 2022 zu den Leitlinien über die Bereitstellung von „unbegrenztem“ Internet

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht Leitlinien zur Klärung der Verwendung des Begriffs „unbegrenztes Internet“.
  • Das IBPT und das Zentrum für Cybersicherheit Belgien schlagen Alarm wegen einer Geißel von betrügerischen Telefonanrufen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Seit Ende letzter Woche wurden in unserem Land hunderttausende betrügerische Telefonanrufe festgestellt. Hinter Anrufen, die von legitimen belgischen Telefonnummern aus getätigt werden, verbergen sich oft andere, ausländische Nummern. Die Anrufer versuchen dann, sich auf betrügerische Weise die persönlichen Daten der Angerufenen zu beschaffen.
  • Das BIPT veröffentlicht seine nationale Preisvergleichsstudie für 2021

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Jedes Jahr wird festgestellt, dass die Preise für Telekommunikationsdienste in Belgien im Vergleich zu den Nachbarländern im Allgemeinen eher hoch sind. Aus der neuen nationalen Preisvergleichsstudie des BIPT geht jedoch hervor, dass die Verbraucher erhebliche Einsparungen erzielen können, wenn sie die von ihnen gewünschten Dienste genauer definieren und die auf dem Markt verfügbaren Telekommunikationsangebote regelmäßig vergleichen, um den Wettbewerb voll zu nutzen.
  • Ergebnisse des Vergleichs der Tarife für Telekommunikationsdienste in Belgien [Tarife gültig im 4.Quartal 2021]

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    In dieser siebten Ausgabe basiert der nationale Preisvergleich auf der Methode der „Haushaltsprofile“.
  • Das BIPT veröffentlicht neue Zahlen zur Abdeckung und Qualität unserer Mobilfunknetze, auch in Zügen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT-Datenportal wurde mit aktuellen Informationen über die Abdeckung und Qualität der belgischen Mobilfunknetze aktualisiert. Bei 4G erreichen wir im gesamten Hoheitsgebiet eine Mobilfunkabdeckung im Freien von 99 % und in Gebäuden von 93 %. Jedes Jahr führt das BIPT auch eine Studie über die Qualität der Mobilfunknetze durch. In den letzten Jahren wurden diese Tests immer mit Hilfe von sogenannten Drive-Tests durchgeführt. Mit einer durchschnittlichen Verbindungswahrscheinlichkeit in den Testgebieten von 99,7 % und einer durchschnittlichen Download-Geschwindigkeit von 80 Mbps wurden sehr gute Ergebnisse erzielt. Neu in diesem Jahr ist, dass diese Tests auch auf den häufigsten genutzten Zugstrecken in Belgien durchgeführt wurden. Mit einer durchschnittlichen Verbindungswahrscheinlichkeit in Zügen von 98,2 % und einer durchschnittlichen Download-Geschwindigkeit von 55 Mbps wurden sehr gute Ergebnisse erzielt.
  • Arbeitsplan 2022

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Arbeitsplan 2022
  • Mitteilung über das Monitoring des Universaldienstes für Telekommunikation 2021

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Gemäß Artikel 103 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation kontrolliert das BIPT die Ausführung des Universaldienstes und legt der Ministerin einen Jahresbericht über mögliche Anpassungen der Universaldienstverpflichtungen vor.
  • FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    Die allgemeine Zuständigkeit der Regionen, welche die Regelung des Umweltschutzes bezweckt, umfasst ebenfalls die Zuständigkeit, Maßnahmen zu nehmen, um die mit den nichtionisierenden Strahlungen verbundenen Risiken zu verhüten und zu beschränken. Demzufolge werden die von den Betreibern einzuhaltenden Strahlungsnormen (Höchstemissionsnormen) von den Regionen festgelegt. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, diese Strahlungsnormen einzuhalten, und zwar ungeachtet der von ihnen benutzten Technologie. 

    Die Regionen kontrollieren vor Ort auch, ob die von ihnen festgelegten Strahlungsnormen eingehalten werden. 

    Möchten Sie Auskünfte erhalten oder Strahlungsmessungen beantragen, dann bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in Ihrer Region:

    • Region Brüssel-Hauptstadt
      Leefmilieu Brussel / Bruxelles Environnement
      Tel. 02 775 75 75
       
    • Flämische Region
      Departement Omgeving van de Vlaamse Overheid
      Tel. 02 553 11 31
    • Wallonische Region
      Institut scientifique de service public
      Tel. 04 229 82 35 (info-ISSEP 

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