• Die Europäische Kommission billigt neue Großhandelstarife für den Zugang zu den Netzen der Kabelbetreiber

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die Europäische Kommission billigt neue Großhandelstarife für den Zugang zu den Netzen der Kabelbetreiber
  • FAQ

    Nein, ein PLB ist mit einer Person und nicht mit einem Schiff verbunden,

    ABER Sie müssen Ihren PLB auf der Website https://www.406registration.com/ zwingend registrieren.

  • Das BIPT betont die Folgen der Zerstörung von GSM-Antennenmasten

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die Mobilfunkbetreiber installieren ihre Antennenmasten an genau definierten Stellen in unserer Landschaft, um eine maximale Abdeckung - und damit eine maximale Zugänglichkeit innerhalb und außerhalb des Gebäudes - für die belgische Bevölkerung zu gewährleisten. Sowohl die Anstiftung zum Angriff als auch die Beschädigung von Antennenmasten sind nach dem Gesetz strafbare Handlungen. Die Täter sind für den Schaden verantwortlich, den sie den Betreibern aber auch Dritten zufügen. Darüber hinaus sind die verursachten Schäden eine Bedrohung für die Nutzung der Mobilfunkdienste durch die Bewohner dieses Gebiets und die Passanten. Die beeinträchtigte Konnektivität könnte nämlich die Einrichtung von Anrufen an Notdiensten und wesentlichen Diensten (Ärzte, Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Giftnotrufzentrale, Zentrum für Suizidprävention, Anlaufstelle häusliche Gewalt usw.) erschweren. Sie könnte auch das ordnungsgemäße Funktionieren der Notdienste beeinträchtigen, die im Falle eines Notrufs die Standortdaten eines Anrufers verwenden können, der z.B. nicht in der Lage ist, seinen Standort selbst anzugeben. Schäden an mobilen Geräten sind besonders unverantwortlich während dieser Corona-Lockdown-Zeit, die wir erleben, in der es wichtiger denn je ist, dass wir mit unseren Familien und Angehörigen in Kontakt bleiben, dass wir die Notdienste erreichen können und dass wir weiterhin am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen.
  • FAQ

    Ein Formular steht zu Ihrer Verfügung. Bitte folgen Sie den Anweisungen, einschließlich der Anforderung von Dokumenten, die für die Bearbeitung erforderlich sind.

    Die Genehmigung ist kostenlos.

    Vollständige Anträge werden in chronologischer Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

    Es ist sinnlos, uns zu kontaktieren; wenn Ihr Dossier nicht vollständig ist, werden wir Sie auffordern, uns die fehlenden Elemente zu übermitteln. Sobald Ihr Dossier bearbeitet wurde, erhalten Sie die Genehmigung per Postsendung.

    Auch Bodenstationen müssen von einer Genehmigung erfasst werden.

  • Anteil der Medien im mobilen Datenverkehr

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Brüssel, den 18. April 2020 - Das BIPT veröffentlicht eine Studie von Capgemini Invent über den geschätzten Anteil der Medien am Volumen und an den Einnahmen der über Mobilfunknetze übertragenen Daten in den nächsten 20 Jahren. Diese Studie, die im Auftrag des Ministers für Telekommunikation, Philippe De Backer, durchgeführt wurde, hat zum Ziel, die Verteilung der Einnahmen im Zusammenhang mit den neuen, für 5G vorgesehenen Frequenzbändern zwischen der föderalen Ebene und den Gemeinschaften zu objektivieren. Der Anteil der Medien am gesamten mobilen Datenvolumen wird auf 4,9% oder 17,8% geschätzt, je nach der verwendeten Definition vom Begriff „Medien“. Innerhalb der Einnahmen im Zusammenhang mit den mobilen Daten wird der Anteil der Medien auf 7,9% oder 28,2% geschätzt.
  • FAQ

    Wir erteilen keine ICAO-Codes (ICAO - International Civil Aviation Organization): diese Codes sind die geografischen Klassifizierungscodes mit vier Buchstaben, die jedem Flughafen weltweit zugewiesen sind.

    International Civil Aviation Organization codes

  • Fünf Anbieter werden vom BIPT für die Erteilung vorläufiger Nutzungsrechte zur Einführung von 5G berücksichtigt

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Fünf Anbieter werden vom BIPT für die Erteilung vorläufiger Nutzungsrechte zur Einführung von 5G berücksichtigt
  • Das BIPT verlängert die Frist für die Einreichung der Bewerbungen zur Erhaltung zusätzlicher Frequenzen für 4G

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Brüssel, den 19. März 2020 – Am 20. Februar 2020 veröffentlichte das BIPT eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Zuweisung der noch verfügbaren Frequenzen im 4G 2,6 GHz-Frequenzband. Aufgrund der auf nationaler Ebene getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus wird die Frist für die Einreichung der Bewerbungen bis Freitag, den 15. Mai 2020, um 10.00 Uhr verlängert.
  • FAQ

    Zuerst noch dies

    Sie können sich entscheiden, die Handy-Rufnummer gleich mitzunehmen oder dies an einem Tag, der mit dem Neuanbieter verabredet wird, zu tun. 

    Ein Datum verabreden kann wichtig sein, wenn noch eine Vertragsfrist läuft oder ein Gerät noch ratenweise gezahlt werden muss. Ohne verabredetes Datum für die Umschaltung, riskieren Sie, Ihrem Altanbieter noch eine Kündigungsentschädigung zahlen zu müssen.

    Einen Werktag 

    Nach dem Besuch im Laden oder auf der Website Ihres Neuanbieters oder vor dem verabredeten Datum der Rufnummermitnahme überprüft der Neuanbieter zusammen mit dem Altanbieter, ob für die Rufnummermitnahme technisch alles in Ordnung ist. 

    Nach der technischen Validierung dauert die Rufnummermitnahme höchstens einen Werktag. 

    Was geschieht bei einer Verzögerung? 

    Wenn diese Leistung im Vergleich zum verabredeten Datum um mehr als einen Werktag länger dauert, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 3 Euro pro Tag Verspätung. Manchmal kann der Betrag sich auch auf 5 Euro pro Tag Verspätung belaufen.

    Beantragen Sie diese Entschädigung immer bei Ihrem Neuanbieter. Auch wenn Sie wissen oder meinen, dass der Altanbieter daran schuld ist. 

    Machen Sie das innerhalb von 6 Monaten nach der Rufnummermitnahme.

    Im Falle einer Prepaidkarte kann die Entschädigung in Form eines zusätzlichen Kartenguthabens gewährt werden.

  • Das BIPT stellt zusätzliches Spektrum für 4G zur Verfügung

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Auf Antrag eines belgischen Unternehmens stellt das BIPT das im 4G-Frequenzband 2.6 GHz noch freie Spektrum zur Verfügung nach einer geplanten neuen Versteigerung.
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