• FAQ

    2020 hat Belgien zwei europäische Deadlines für den 5G-Ausbau verpasst: das festgelegte Datum vom 30. Juni 2020 für die Billigung der 5G-Benutzung im 700-MHz-Band und das Datum vom 30. Dezember 2020 als Deadline für 3,4-3,8 GHz und mindestens 1 GHz Spektrum im 26-GHz-Band (falls es genügend Marktnachfrage gibt - was jetzt in Belgien nicht der Fall ist).

    In den meisten europäischen Ländern wurden die neuen 5G-Pionierbänder bereits wohl zur Verfügung gestellt:

      700 MHz 3400 – 3800 MHz
    Zypern Dezember 2020 Dezember 2020
    Dänemark März 2019 Dezember 2020
    Deutschland Juni 2015 Juni 2019
    Estland   Dezember 2020
    Finland November 2016  Oktober 2018
    Frankreich November 2015 Oktober 2020
    Griechenland Dezember 2020 Dezember 2020
    Ungarn April 2020 April 2020
    Irland   Mai 2017
    Italien Oktober 2018 Oktober 2018
    Lettland   September 2018
    Luxemburg August 2020  August 2020
    die Niederlande Juli 2020  
    Norwegen Juni 2019  
    Österreich September 2020  März 2019
    Die Slowakei Dezember 2020 Juli 2017
    Spanien   Juli 2018
    Die Tschechische Republik Januar 2021 Janvier 2021
    Das Vereinigte Königreich Juli 2020  April 2018
    Schweden Dezember 2018 Dezember 2019
    Die Schweiz Juni 2019 Januar 2019

  • Mitteilung über den Bericht über die Überwachung der Netzneutralität in Belgien (Zeitraum vom 1. Mai 2022 – 30. April 2023)

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    In diesem siebten Jahresbericht beschreibt das BIPT alle Aktivitäten, die es im Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 30. April 2023 im Rahmen der Netzneutralität unternommen hat.
  • Situation des elektronischen Kommunikations- und Fernsehmarktes (2022)

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Mitteilung vom 9. Juni 2023 über den Stand des elektronischen Kommunikations- und Fernsehmarktes (2022)
  • Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2022: Präsentation

    Veröffentlichungen › Statistiken -
    Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2022: Präsentation
  • Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2022: Daten

    Veröffentlichungen › Statistiken -
    Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2022: Daten
  • FAQ

    Die anerkannten Ausbildungszentren sind:

  • Mitteilung über die qualitative Studie über die festen und Mobilfunk-Breitbandnetze in Belgien

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Die Schlussfolgerung ist, dass es, trotz des schlechten europäischen Scores, mit sowohl der Festnetz- als der Mobilfunk-Netzabdeckung in Belgien immer noch gut bis sehr gut geht.
  • Mitteilung vom 3. März 2023 über die vorübergehende Nutzung der SMS-Kurznummer 1212 zur Unterstützung der humanitären Hilfe für Syrien und die Türkei

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Am 1. März 2023 erhielt das BIPT von der Telenet Group NV eine Anfrage, die Nummer 1212 für Spenden per SMS zu nutzen, um Geld zugunsten des Konsortiums 12-12 zu sammeln.
  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,49 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,49 Euro;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • FAQ

    Der Funkamateur kann sein Rufzeichen nach folgenden Regeln wählen: 

    • Das Rufzeichen muss frei sein. 
    • Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse A können Sie ein Präfix wählen, das mit ON1, ON4, ON5, ON6, ON7, ON8 und ON9 beginnt. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse B, ist das Präfix ON2. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse C, ist das Präfix ON3. 
    • Die Wahl des Rufzeichen kann daher nur für die letzten 2 oder 3 Buchstaben erfolgen. 
    • Ein Funkamateur kann in seiner Klasse beliebig viele Rufzeichen beantragen. Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (59,92€) sowie eine Jahresgebühr (59,92€) geschuldet. 
    • Ein Rufzeichen kann nicht im Voraus reserviert werden und wird in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zugewiesen. 
    • Wenn ein Funkamateur seine Tätigkeit einstellt, kann sein Rufzeichen (nur sein Hauptrufzeichen) für 5 Jahre nicht mehr an Dritte vergeben werden. 

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