• Stand des elektronischen Kommunikations- und Fernsehmarktes (2020)

    Veröffentlichungen › Statistiken -
    Stand des elektronischen Kommunikations- und Fernsehmarktes (2020)
  • Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2020: Präsentation

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    Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2020: Präsentation
  • Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2020: Daten

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    Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2020: Daten
  • Jahresbericht 2020

    Veröffentlichungen › Jahresbericht -
    Jahresbericht 2020
  • Entscheid des Appellationshofes in Brüssel vom 14. April 2021, mit dem die Berufungen von der VoG GRAPPE und Konsorten

    Veröffentlichungen › Streitfall -
    Entscheid des Appellationshofes in Brüssel vom 14. April 2021, mit dem die Berufungen von der VoG GRAPPE und Konsorten gegen die Beschlüsse des BIPT vom 14. Juli 2020, mit denen fünf Mobilfunkbetreibern vorläufige Nutzungsrechte im Funkfrequenzband 3600-3800 MHz erteilt wurden, wegen mangelnden Rechtsschutzinteresses für unzulässig erklärt werden
  • FAQ

    Sie müssen Ihre Stationsgenehmigung zurückschicken, damit sie deaktiviert und Ihr Schiff aus den internationalen Datenbanken gelöscht werden kann.

    Bitte senden Sie es an:

    BIPT
    Dienst See- und Binnenschifffahrtsfunk
    Ellipse Building C
    Boulevard du Roi Albert II 35/1
    1030 Brüssel (Belgien)

  • FAQ

    Am 1. Januar 2021 nehmen die jetzigen Verhältnisse zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ein Ende, ungeachtet des Schließens eines Partnerschaftsabkommens.

    Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke wie ein nicht-EU-Land behandelt.

    Pakete nach und aus dem Vereinigten Königreich werden das gleiche Verfahren wie für Drittländer (Nicht-EU-Länder), wie Kanada oder die Vereinigten Staaten, befolgen. Dies bedeutet, dass diese Pakete von einem Zollformular begleitet werden müssen. Dieses Formular ist erforderlich, um die Zollformalitäten zu erledigen.

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0257/55.555 verfügbar.

  • Arbeitsplan 2021

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Arbeitsplan 2021
  • FAQ

    Ja, das ist möglich. Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Luftfahrtgenehmigung ist kostenpflichtig: 19,05 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“.

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 19,05 Euro;
    • im Falle eines Antrags für ein Unternehmen oder einen Vereinigung, eine Kopie der Satzung.

    Achtung: Sie dürfen diese Genehmigung nicht am Boden benutzen. Sie müssen immer das Rufzeichen des Luftfahrzeugs benutzen, in dem sich das tragbare Funkgerät befindet. Ihr Funkgerät muss das Akronym CE tragen und von der EU-Konformitätsbescheinigung begleitet sein. Es muss auch auf 8,33 kHz funktionieren.
     

  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Genehmigung ist kostenpflichtig: 19,05 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“. Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 19,05 Euro;
    • im Falle eines Antrags für eine Firma oder einen Vereinigung, eine Kopie der Satzung.

    Bitte beachten Sie, dass Ihr Luftfahrzeug bei der DGTA eingetragen sein muss.

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