• Nichtigkeitsklage von Viasat vom 4. August 2020 gegen das Schreiben des BIPT vom 5. Juni 2020

    Veröffentlichungen › Streitfall -
    Nichtigkeitsklage von Viasat vom 4. August 2020 gegen das Schreiben des BIPT vom 5. Juni 2020, in dem die Auffassung vertreten wird, dass Inmarsat Ventures Ltd nicht gegen den vom BIPT kontrollierten Regulierungsrahmen verstoßen hat und dass keine Maßnahmen erforderlich sind
  • Berufung von All Communications NV vom 24. Juli 2020 gegen den Brief des BIPT vom 29. Mai 2020 über das Anbieten von GSM-Repeatern

    Veröffentlichungen › Streitfall -
    Berufung von All Communications NV vom 24. Juli 2020 gegen den Brief des BIPT vom 29. Mai 2020 über das Anbieten von GSM-Repeatern
  • Das BIPT erteilt fünf Anbietern vorläufige 5G-Nutzungsrechte

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT erteilt fünf Anbietern vorläufige 5G-Nutzungsrechte
  • Der wirtschaftsstatistische Bericht des BIPT zeigt einen starken Anstieg des festen Internetverbrauchs und eine Verschiebung hin zu Quadruple-Play-Angeboten

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Der wirtschaftsstatistische Bericht des BIPT zeigt einen starken Anstieg des festen Internetverbrauchs und eine Verschiebung hin zu Quadruple-Play-Angeboten
  • Der wirtschaftsstatistische Bericht des BIPT zeigt erneut einen sehr starken Anstieg des mobilen Datenverbrauchs

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Der wirtschaftsstatistische Bericht des BIPT zeigt erneut einen sehr starken Anstieg des mobilen Datenverbrauchs
  • Jahresbericht 2019

    Veröffentlichungen › Jahresbericht -
    Jahresbericht 2019
  • Neue Tarife für den Zugang zu Kabelnetzen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Brüssel, den 27. Mai 2020 – Die KRK (die Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation, die den CSA, das BIPT, den Medienrat und den VRM umfasst) veröffentlicht heute ihre Entscheidungen über die Großhandelstarife für den Zugang zu den Kabelnetzen von Telenet, Brutélé und VOO SA. Diese Entscheidungen ermöglichen es alternativen Betreibern, auf der Vorleistungsebene zu einem fairen Preis Zugang zu Kabelnetzen zu erhalten, so dass sich der Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt zum Vorteil der Nutzer entwickeln kann und gleichzeitig die Netzbetreiber für diesen Zugang angemessen vergütet werden.
  • Citymesh: einziger Kandidat für die verbleibenden 4G-Funkfrequenzen im 2,6-GHz-Frequenzband

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    Citymesh: einziger Kandidat für die verbleibenden 4G-Funkfrequenzen im 2,6-GHz-Frequenzband
  • Die Europäische Kommission billigt neue Großhandelstarife für den Zugang zu den Netzen der Kabelbetreiber

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die Europäische Kommission billigt neue Großhandelstarife für den Zugang zu den Netzen der Kabelbetreiber
  • Das BIPT betont die Folgen der Zerstörung von GSM-Antennenmasten

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die Mobilfunkbetreiber installieren ihre Antennenmasten an genau definierten Stellen in unserer Landschaft, um eine maximale Abdeckung - und damit eine maximale Zugänglichkeit innerhalb und außerhalb des Gebäudes - für die belgische Bevölkerung zu gewährleisten. Sowohl die Anstiftung zum Angriff als auch die Beschädigung von Antennenmasten sind nach dem Gesetz strafbare Handlungen. Die Täter sind für den Schaden verantwortlich, den sie den Betreibern aber auch Dritten zufügen. Darüber hinaus sind die verursachten Schäden eine Bedrohung für die Nutzung der Mobilfunkdienste durch die Bewohner dieses Gebiets und die Passanten. Die beeinträchtigte Konnektivität könnte nämlich die Einrichtung von Anrufen an Notdiensten und wesentlichen Diensten (Ärzte, Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Giftnotrufzentrale, Zentrum für Suizidprävention, Anlaufstelle häusliche Gewalt usw.) erschweren. Sie könnte auch das ordnungsgemäße Funktionieren der Notdienste beeinträchtigen, die im Falle eines Notrufs die Standortdaten eines Anrufers verwenden können, der z.B. nicht in der Lage ist, seinen Standort selbst anzugeben. Schäden an mobilen Geräten sind besonders unverantwortlich während dieser Corona-Lockdown-Zeit, die wir erleben, in der es wichtiger denn je ist, dass wir mit unseren Familien und Angehörigen in Kontakt bleiben, dass wir die Notdienste erreichen können und dass wir weiterhin am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen.
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