• FAQ

    Auf Bitten der Brüsseler Region untersuchte das BIPT schon im September 2018, welche Strahlungsnormen für den Ausbau der 5G-Mobilfunknetze benötigt werden. Der technische Bericht über die Wirkung der jetzigen Brüsseler Strahlungsnormen auf den Ausbau der Mobilfunknetze schlussfolgerte, dass in Anbetracht der erwarteten Steigerung des Datenverkehrs und eines gewünschten 5G-Ausbaus, die Strahlungsnormen angepasst werden sollten.

    Inzwischen sind die Strahlungsnormen gemäß der 5G-Entwicklung geändert worden.

    • In der Region Brüssel-Hauptstadt legt die Ordonnanz vom 1. März 2007 über den Umweltschutz gegen etwaige gesundheitsschädliche Auswirkungen und Belästigungen durch nicht ionisierende Strahlungen eine kumulative Grenze von 0,5635 W/m² (d. h. etwa 14,5 V/m) fest.
    • Der Erlass der Flämischen Regierung vom 1. Juni 1995 zur Festlegung der allgemeinen und sektoriellen Bestimmungen in Sachen Umwelthygiene („VLAREM II“) legt eine kumulative Grenze von 20,6 V/m auf einer Frequenz von 900 MHz fest.
    • In der Wallonischen Region legt das Dekret vom 3. April 2009 über den Schutz gegen etwaige gesundheitsschädliche Auswirkungen und Belästigungen, die durch die durch ortsfeste Sendeantennen erzeugten nicht ionisierenden Strahlungen verursacht werden, pro Betreiber eine Grenze von 9,2 V/m, sowie eine kumulative Grenze von 18,4 V/m für eine Frequenz von 900 MHz in Aufenthaltsräumen fest.

  • FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    5G erhöht die Kapazität der Mobilfunknetze weiterhin, somit der sich immer noch stark steigernde mobile Datenverkehr problemlos verarbeitet werden kann.

    Daneben unterstützt 5G das Internet der Dinge und neue Anwendungen in zum Beispiel der Automobilindustrie, Gesundheitsversorgung und im Bereich der Medien und dem Entertainment.

    Mit 5G können die Möglichkeiten von Mobilfunknetzen weiterhin verbessert werden. Die drei wichtigsten Elemente sind hierbei:

    • eine Erhöhung der Datengeschwindigkeit pro Nutzer und eine Erhöhung der Kapazität von Mobilfunknetzen, um die zukünftige Steigerung des Datenverkehrs verarbeiten zu können. Das wird zu besseren Nutzererfahrungen Anlass geben und ermöglicht Anwendungen, die höhere Geschwindigkeiten benötigen, wie Ultra-High Definition Video, Erweiterte Realität (Augmented Reality) und Virtuelle Realität (Virtual Reality) ...;
    • eine Verbesserung der Zuverlässigkeit und Latenz. Dies erlaubt die Entwicklung innovativer Dienste, für welche die Reaktionsgeschwindigkeit sehr wichtig ist, zum Beispiel Autonomes Fahren;
    • eine Erhöhung der Anzahl von Geräten, die in einem bestimmten Gebiet verbunden werden können. Dies stimuliert die Zunahme des Internets der Dinge, was zu einer effizienteren Verwaltung und Einhaltung in diversen Bereichen, aber auch in Ihrem Haushalt (Smart Home Systeme, Smart Ports, Smart Farming ...) führen kann.

  • Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hassreden+

    Seiten
    Der überarbeitete Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hassreden wurde in die Verordnung über digitale Dienste (DSA) durch die Europäische Kommission aufgenommen.
  • Konsultation über die Einführung einer „Do-Not-Originate-Liste“ von Rufnummern zur Bekämpfung von CLI-Spoofing

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Ergänzung zum Königlichen Erlass „Spoofing“.
  • Gutachten vom 8. März 2024 zur Fähigkeit des BIPT zur Wahrnehmung der Aufgaben der zuständigen Behörde im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (Digital Services Act)

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Dieses Gutachten wird im Rahmen der Anfrage der Abgeordnetenkammer mit Bezug auf die Art und Weise wie das BIPT die neuen Aufgaben sieht, die ihm übertragen werden sollen, und die Kapazitäten und Mittel die ihm zur Verfügung stehen, um diese Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, abgegeben.
  • Einfluss des Starts des vierten Betreibers auf die Position Belgiens im internationalen Preisvergleich

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die Einführung des vierten Betreibers auf dem belgischen Telekommarkt sorgt für eine bemerkenswerte Verschiebung im internationalen Preisvergleich, wie aus einer auf der neuesten Preisstudie des BIPTs basierten Simulation hervorgeht.
  • Das BIPT veröffentlicht seine internationale vergleichende Preisstudie für 2024

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht seine jährliche Studie, worin die Preise von Telekomdiensten in Belgien mit denjenigen der Nachbarländer verglichen werden.
  • Mitteilung vom 17. Dezember 2024 über die vergleichende Studie der Preise der Telekomprodukte in Belgien und in den Nachbarländern [Tarife von Oktober 2024]

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Der Zweck dieser Studie besteht darin, zu überprüfen, wie das Preisniveau der Telekomprodukte für Privatnutzer auf dem belgischen Markt sich zu den Preisen ähnlicher Produkte in unseren Nachbarländern verhält.
  • FAQ

    Seit dem Inkrafttreten des Brexits am 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

    Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) höher sein können als in einem EU-Land, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.

    Derzeit wenden jedoch einige Betreiber im Vereinigten Königreich auf freiwilliger Basis weiterhin die Roam like at home-Regelung an.

    Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Betreiber zu erkundigen, ob er in diesem Land noch die Roam like at home-Regelung anwendet.

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