Das BIPT hat wiederum untersucht, ob die Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht (Telenet und VOO für den Massenmarkt und Proximus für sowohl den Massenmarkt wie den Vorleistungsmarkt) Preise anwenden, die zu einer Kosten-Preis-Schere führen können. Eine Kosten-Preis-Schere liegt vor, wenn die Marge zwischen allen zutreffenden Einnahmen und den Vorleistungskosten nicht ausreicht, um die eigenen Netzkosten und Endkundenkosten, einschließlich eines angemessenen Kapitalertrags, zu decken.
Eine Kosten-Preis-Schere kann den Wettbewerb ernsthaft stören und Privatnutzer und geschäftliche Nutzer benachteiligen, indem neue Zutritte verhindert werden, dem Wachstum von Wettbewerbern entgegengegangen wird oder sogar alternative Betreiber aus dem Markt gedrängt werden.
Das Verbot für BMM-Betreiber, Kosten-Preis-Schere zu praktizieren, ist als eine Verpflichtung in die KRK-Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte und in den Beschluss des BIPT vom 13. Dezember 2019 über die Analyse des Marktes für hochwertigen Zugang aufgenommen. Die jetzigen Modalitäten des Tests sind in der Mitteilung des Rates des BIPT vom 22. Juni 2021 über Leitlinien für die Anwendung einer Kosten-Preis-Schere enthalten.
Aufgrund der vor Kurzem durchgeführten Tests, auf Portfolio-Ebene für den Massenmarkt und auf Vertragsebene für den Vorleistungsmarkt, hat das BIPT keine Kosten-Preis-Schere-Praktiken, die eine Inverzugsetzung veranlassen würden, feststellen können.
Die bei der Durchführung dieser Tests gewonnenen Einsichten haben das BIPT dazu angeregt, seine Leitlinien auf einige Punkte anzupassen. Die erneuerten Leitlinien ersetzen die Mitteilung vom 22. Juni 2021. Daneben veröffentlicht das BIPT zwei Mitteilungen, in denen die Ergebnisse der Tests besprochen werden.