• Beschlussentwurf über die monatlichen Tarife für Zugang auf der Vorleistungsebene zu den Netzen der Kabelnetzbetreiber

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    In diesem Beschlussentwurf des BIPT werden die neuen monatlichen Großkundenentgelte für den Zugang zu den Kabelnetzen zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Der Beschlussentwurf ist eine Maßnahme zur Durchführung der KRK-Entscheidung vom 29. Juni 2018 (mit einem Korrigendum vom 11. Juli 2019), die von der KRK auferlegt wurde zur Überprüfung der Preise für die Großhandelsdienste, deren Bereitstellung den Kabelnetzbetreibern auferlegt wurde. Methode für das Versenden von Reaktionen auf die vorliegende Konsultation: per E-Mail an consultation.sg@bipt.be (Betreff: CONSULT-2019-C9). Antwortfrist: bis zum 6. September 2019 2019. Kontaktperson: Martin Dorme (+32 2 226 87 06, martin.dorme@ibpt.be). Die Antworten müssen elektronisch an die angegebene Adresse übermittelt werden. Sie werden gebeten, das Formular, das als Titelblatt der Antwort auf eine Konsultation vom BIPT hinzuzufügen ist, zu verwenden. In den Antworten ist deutlich anzugeben, was vertraulich ist. Das BIPT bittet auch darum, dass die Anmerkungen auf die Paragraphen und/oder Teile, worauf sie sich beziehen, verweisen.
  • Beschlussentwurf zur Analyse des Standardangebots von Proximus für Bitstromzugang zum Glasfaser-Teilnehmeranschluss

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    In diesem Beschlussentwurf wird die Analyse der Standardangebote von Proximus für Bitstromzugang auf die lokale Glasfaser zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Eine neue Version des Standardangebote wird den Begünstigten zugesandt. Vorgehensweise zum Beantworten: mailen an consultation.sg@bipt.be (Verweis: CONSULT-2019-D1). Antwortfrist: bis zum 16. August 2019. Ansprechpartner: Peter Vuchelen (+32 2 226 88 96). Die Antworten müssen elektronisch an die oben genannte Adresse gesendet werden. Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular als Startseite Ihrer Antwort. Vertrauliche Teile des Dokuments sollten deutlich angegeben werden. Das BIPT fordert außerdem, dass sich die Kommentare auf die Abschnitte und / oder Teile des Entscheidungsentwurfs beziehen, auf die sie sich beziehen.
  • Konsultation über die Bewertung von Easy Switch im Jahre 2019

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Der KE zielt daraufhin, das Ändern von Festnetzbetreibern und Bündelangeboten zu erleichtern. Die Antwortfrist läuft bis den 3. September 2019. Vorgehensweise zum Beantworten: elektronisch an consultation.sg@bipt.be mit dem Zeichen „CONSULT-2019-C6“.
  • Konsultation vom 25. Mai 2019 über die Gebieten des Hoheitsgebiets, in denen die Minderung des Betrags der Nutzungsrechte für Funkverbindungen gilt.

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Der Königliche Erlass vom 2. Juni 2019 ändert den Königlichen Erlass vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte der Festnetze und der Bündelfunknetze. Die eingeführten Änderungen zielen darauf ab, die Jahresgebühren für die Nutzung von Richtfunkverbindungen in Gebieten des Landes, in denen ein zusätzlicher Anreiz erforderlich ist, um Haushalte und Unternehmen mit einem Breitbandzugang zu versorgen, für einen Zeitraum von 10 Jahren um 80% zu reduzieren. Der Königliche Erlass sieht vor, dass das BIPT mindestens alle zwei Jahre den genauen Umfang dieser Gebiete festlegt und veröffentlicht.
  • Beschlussentwurf über die technischen und betriebsbezogenen Bedingungen zur Vermeidung von schädlichen Störungen im Frequenzband 3400-3800 MHz

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Der Beschluss bezieht sich auf die technischen und betriebsbezogenen Bedingungen zur Vermeidung von schädlichen Störungen im Frequenzband 3400-3800 MHz. Antwortadresse: consultation.sg@ibpt.be (Zeichen: "Consult-2019-C1").Antwortfrist: bis zum 26. Juli 2019.
  • Beschlussentwurf über die technischen und betriebsbezogenen Bedingungen zur Vermeidung von schädlichen Störungen im Frequenzband 1427-1517 MHz

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Der Beschluss bezieht sich auf die technischen und betriebsbezogenen Bedingungen, die erforderlich sind, um die Koexistenz benachbarter Netze, die im Frequenzband 1427-1517 MHz betrieben werden, sowie den Schutz anderer Dienste und Anwendungen in benachbarten Frequenzbändern zu gewährleisten. Antwortadresse: consultation.sg@ibpt.be (Zeichen: "Consult-2019-B9").Antwortfrist: bis zum 26. Juli 2019.
  • Beschlussentwurf zur Überarbeitung der Einmalgebühren und der Monatsmiete "ISLA Repair" der Standardangebote BRUO und Bitstream xDSL von Proximus

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    In diesem Beschlussentwurf werden die Überarbeitung der Einmalgebühren und des monatlichen Mietpreises "ISLA Repair" der Standardangebote BRUO und Bitstream xDSL von Proximus zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.  Vorgehensweise zum Beantworten: mailen an: consultation.sg@bipt.be (Verweis: CONSULT-2019-B6).  Antwortfrist: bis zum  17. Juli 2019. Ansprechpartner: Peter Vuchelen (+32 2 226 88 96)  Die Antworten müssen elektronisch an die oben genannte Adresse gesendet werden.  Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular als Startseite Ihrer Antwort.  Vertrauliche Teile des Dokuments sollten deutlich angegeben werden. Das BIPT fordert außerdem, dass sich die Kommentare auf die Abschnitte und / oder Teile des Entscheidungsentwurfs beziehen, auf die sie sich beziehen.
  • Beschlussentwurf des Rates des BIPT über das Nebeneinanderbestehen der öffentlichen Mobiltelefonnetzen und des GSM-R-Netzes im 900-MHz-band_2019

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Das Ziel dieses Entwurfs besteht darin, das Nebeneinanderbestehen des GSM-R Netzes von Infrabel in den 876,1-879,9/921,1-924,9 MHz-Frequenzbändern einerseits und der öffentlichen Mobiltelefonnetzen in den 880,1-914,9/925,1-959,9 MHz-Frequenzbändern andererseits zu gewährleisten. Antwortadresse: consultation.sg@ibpt.be (Zeichen: "Consult-2019-B8"). Antwortfrist: bis zum 21. Juni 2019. Ansprechpartner: Michaël Vandroogenbroek, 02 226 88 11.
  • Öffentliche Konsultation des Rates des BIPT vom 9. Mai 2019 hinsichtlich der Ausweitung der Nutzungsrechte von Citymesh im 3,5-GHz-Frequenzband zur Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste auf dem belgischen Hoheitsgebiet

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Citymesh hat das BIPT ersucht, die Gemeinde Kortrijk der jetzigen Genehmigung hinzuzufügen. Dieses beschränkt die Möglichkeiten eines potenziellen anderen Kandidaten und kann deshalb nicht ohne neues Zuweisungsverfahren, akzeptiert werden.
  • Beschlussentwurf zur Analyse des Standardangebots von Proximus für entbündelten Zugang und Bitstromzugang zum Kupfer-Teilnehmeranschluss

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    In diesem Beschlussentwurf wird die Analyse der Standardangebote von Proximus Proximus für lokalen Entbündelten Zugang und Bitstromzugang zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Vorgehensweise zum Beantworten: mailen an: consultation.sg@bipt.be (Verweis: CONSULT-2019-B5). Antwortfrist: bis zum 13. Juni 2019. Ansprechpartner: Peter Vuchelen (+32 2 226 88 96). Die Antworten müssen elektronisch an die oben genannte Adresse gesendet werden. Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular als Startseite Ihrer Antwort. Vertrauliche Teile des Dokuments sollten deutlich angegeben werden. Das BIPT fordert außerdem, dass sich die Kommentare auf die Abschnitte und / oder Teile des Entscheidungsentwurfs beziehen, auf die sie sich beziehen.
Nach oben