Sind Sie in der Zustellung von „Last-Mile“-Paketen aus dem Ausland oder von Belgien aus auf belgischem Staatsgebiet aktiv?
Dann haben Sie die Pflicht, die Behörden via den Onlinedienst BELparcel über Ihre Aktivitäten zu informieren.
Artikel 6/1 Absatz 1 des Gesetzes vom 26. Januar 2018 über die Postdienste, eingefügt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 17. Dezember 2023 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Paketzusteller, schreibt vor, dass jeder Anbieter vor der Erbringung von Paketzustelldiensten in Belgien dem BIPT Angaben gemäß den von ihm festgelegten Modalitäten anzeigen muss.
Über BELparcel melden Sie sich an, berichten regelmäßig über Ihre Aktivitäten und regeln die Anmeldezeit Ihrer Kuriere.
Das BIPT veröffentlicht jedes Jahr den auf der Grundlage des Gesundheitsindexes indexierten Betrag der Gebühr auf seiner Website.
Dieser Betrag beläuft sich auf 200 Euro für das Jahr 2024.
Kontaktstelle
BIPT - Dienst Postmarkt
Ellips Gebäude C
Boulevard du Roi Albert II 35/1
1030 Brüssel
postalsector@bipt.be
Letzte Aktualisierung am 31.07.2024