Postdienst 

Die Postvorschriften gelten für alle Postdienstanbieter, auch außerhalb des Universaldienstes. 

Die "Postdienste" sind die Dienste im Zusammenhang mit der Abholung, dem Sortieren, der Beförderung und der Zustellung von Postsendungen. 

Um als Postdienst betrachtet zu werden müssen die 4 Etappen der Postverarbeitung nicht notwendigerweise kumulativ durchgeführt werden.  

In der Tat werden die Sprinterdienste (wo ein Postpaket abgeholt, befördert und sofort, ohne Vorsortierung, verteilt wird) auch als Postdienst betrachtet. 

Postsendung 

Eine „Postsendung“ ist eine in der endgültigen Form adressierte Sendung, in der sie vom Postdienstanbieter befördert werden muss und deren Gewicht 31,5 kg nicht überschreitet. Abgesehen von diesem Gewicht ist das Paket tatsächlich zu schwer, um von einer einzigen durchschnittlichen Person ohne mechanische Unterstützung gehandhabt zu werden. Die Zustellung von Paketen, die dieses Gewicht überschreiten, fällt daher unter logistische Dienstleistungen und nicht unter die Zustellung von Postsendungen.

Briefsendungen, Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften sowie Postpakete, die Waren mit oder ohne Handelswert enthalten, werden als eine „Postsendung“ betrachtet, vorausgesetzt dass sie adressiert sind.

Deshalb sind nicht adressierte Sendungen keine Postsendungen. Zum Beispiel fallen die Unternehmen, die unadressierte Werbung zur Verfügung stellen, nicht unter die Postvorschriften.

Eine „Adresse“ setzt sich aus alle Daten die dem Postdienstanbieter ermöglichen den Zustellungsort zu identifizieren. Diese Daten enthalten mindestens die Hausnummer, den Straßennamen und den Namen eines Ortes oder eine Kennzeichnung oder Information die vom Postdienstanbieter akzeptiert wird um ihn zu ermöglichen mindestens die Hausnummer, den Straßennamen und den Namen eines Ortes eindeutig zu identifizieren.

Postanschrift

Eine „Postanschrift“ besteht aus alle Daten, die dem Postdienstanbieter ermöglichen den Zustellungsort zu identifizieren. Diese Daten enthalten mindestens:

  • für alle Sendungen, die an einen Bestimmungsort in Belgien adressiert sind, mit Ausnahme der an ein Postfach adressierten Sendungen:
    • eine Zeile mit dem Straßennamen, zusammengesetzt aus dem Straßentyp und dem Straßennamen, falls vorhanden, der Gebäudenummer und der Briefkastennummer, der bei Gebäuden mit mehreren Briefkästen die Angabe „Postfach“, „boîte“, „bte" oder „bus" vorangestellt sind; und
    • eine Zeile mit der Postleitzahl, bestehend aus 4 Ziffern, gefolgt vom Gemeindenamen.
  • für Sendungen, die an ein Postfach in Belgien adressiert sind:
    • eine Zeile mit der Angabe „Postfach“, gefolgt von der Postfachnummer; und
    • eine Zeile mit der Postleitzahl, bestehend aus 4 Ziffern, gefolgt vom Gemeindenamen und dem Namen der Geschäftsstelle, in der sich das Postfach befindet.

Für das Ausland bestimmte Sendungen müssen in der letzten Zeile den Namen des fremden Landes vollständig enthalten.

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