Gemeinschaftsregulierungsbehörden für den audiovisuellen Sektor
Wegen der immer zunehmenden technologischen Konvergenz der Telekommunikation und der audiovisuellen Dienste, ist zwischen der Föderalbehörde und den Gemeinschaften ein Zusammenarbeitsabkommen geschlossen worden. .
Aufgrund dieses Zusammenarbeitsabkommens muss das Institut mit den jeweiligen Medienregulierungsbehörden der drei Gemeinschaften zusammenarbeiten:
- dem Vlaamse Regulator voor de Media für die Flämische Gemeinschaft;
- dem Conseil Supérieur de l’Audiovisuel für die Französische Gemeinschaft;
- dem Medienrat für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
Belgische Wettbewerbsbehörde
Das Gesetz vom 17. Januar 2003 über die Rechtsmittel und die Schlichtung von Streitfällen anlässlich des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über die Satzung der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationsbereichs hat dem Belgische Wettbewerbsbehörde damit beauftragt, bestimmte Streitfälle zwischen Betreibern, sowohl mit Bezug auf elektronische Kommunikation, wie postalische Angelegenheiten, zu schlichten. Für die Untersuchung dieser Fälle delegiert das Institut einen Vertreter, um den Beamten der Belgische Wettbewerbsbehörde zu helfen.
Überdies wird durch das Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation das Einschreiten des Belgisches Wettbewerbsbehördes bei der Vorbereitung der Beschlüsse, die das BIPT im Rahmen der durch den europäischen Rechtsrahmen auferlegte Analyse der Märkte fassen muss, vorgeschrieben. Je nach dem Falle ist das Gutachten, das dabei vom Belgische Wettbewerbsbehörde abgegeben wird, für das Institut bindend oder nicht.
Ombudsdienste
Seitdem die Liberalisierung der Telekommunikation in der erste Hälfte der neunziger Jahre angefangen ist, wurde eine spezifische Behörde - den Ombudsdienst - gegründet, um Beschwerden von Verbrauchern mit Bezug auf die Betreiber im Sektor zu behandeln. Die Unabhängigkeit dieser Behörde ist im Gesetz verankert. Das Einschreiten des Instituts beschränkt sich auf die Bereitstellung des Personals.
Die schrittweise Liberalisierung des Postbereichs, hat zum Vorhaben geführt, die Zuständigkeit des Ombudsdienstes für den Postsektor auf alle Marktteilnehmer auszudehnen, wie auch schon im Telekommunikationsbereich der Fall ist.