Das Belgische  Institut für Postdienste und Telekommunikation verpflichtet sich, diese Website gemäß den folgenden Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen: Gesetz vom 19. Juli 2018 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

Konformitätsstatus

Aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und Ausnahmen entspricht diese Website nur teilweise den Vorschriften.

Vorbereitung der vorliegenden Erklärung

Ein externes Audit der Zugänglichkeit wurde durchgeführt. Dieses Audit bestand aus einer vereinfachten Analyse.

Sie können den Bericht einsehen.

Nicht barrierefreier Inhalt

  • Geben Sie einen Link-Titel an, der die Funktion des Links für ein Ankerelement beschreibt (H30)
  • Verwenden Sie h1-h6 zur Kennzeichnung von Abschnittsüberschriften (H42)
  • Verwenden Sie semantisches Markup, um unterstrichenen oder besonderen Text zu markieren (H49)
  • Verwenden Sie die Attribute id und header, um Datenzellen mit Kopfzellen in Datentabellen zu verknüpfen (H43)
  • Verwenden Sie das Scope-Attribut, um Kopfzellen und Datenzellen in Datentabellen zu verknüpfen (H43, H63)
  • Fokus sichtbar (G149, G165, G195, C15, SCR31)
  • Verwendung von Formularelementen und Links (H91)
  • Die Optionen der Cookie-Benachrichtigung erhalten keinen Fokusindikator.
  • Auf herunterladbare Dokumente kann nicht zugegriffen werden.

Vorgeschlagene Alternativen

  • Das BIPT verfolgt und behebt technische Fehler im HTML-Code; ein Maximum wird für das 1. Quartal 2024 behoben sein.
  • Was die herunterladbaren Dokumente betrifft, gibt es derzeit keine Alternative. Sollten Sie jedoch Fragen oder Probleme beim Zugriff auf Inhalte dieser Art haben, können Sie eine E-Mail an webmaster@bipt.be senden.

Ausnahmen

  • Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für die aktiven Verwaltungsverfahren der vom BIPT wahrgenommenen Aufgaben erforderlich sind (gemäß Artikel 1 (4) a) der Richtlinie 2016/2102);
  • Online-Karten und Kartendienste (gemäß Artikel 1 (4) d) der Richtlinie 2016/2102).

Kontaktdaten

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Zugänglichkeit unserer Website/Anwendung haben, wenden Sie sich bitte an:

Wenn der oben genannte Dienst nicht antwortet, können Sie sich an den folgenden Ombudsmann wenden: reichen  Sie eine Beschwerde beim föderalen Ombudsmann ein.

Verbesserungsplan

  • Das BIPT wird sich damit beschäftigen, möglichst viele Fehler im HTML-Code für das 1. Quartal 2024 zu beheben.
  • Es werden Überlegungen eingeleitet, um zu identifizieren, wie herunterladbare Inhalte leichter zugänglich gemacht werden können.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 10. November 2020 aufgestellt.
Die letzte Überprüfung der Erklärung fand am 7. November 2023 statt.

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