Jeder Betreiber schuldet dem BIPT nach seiner Meldung Beiträge. Es gibt zwei Arten von Beiträgen: eine einmalige Gebühr zur Deckung der Meldungskosten und eine jährliche Gebühr zur Deckung der Behandlungskosten des Dossiers.

Was kostet eine Meldung?

Bei einer ersten Meldung sind zwei Gebühren zu entrichten:

Die Eintragungsgebühr: der Grundbetrag für einen gemeldeten Dienst oder ein gemeldetes Netz oder die doppelte Pauschalgebühr ab einer Kombination aus zwei gemeldeten Diensten und/oder Netzen..

Registrierungsgebühren Beträge für 2024
1 x öffentliches elektronisches Kommunikationsnetz € 876
1 x elektronischer Kommunikationsdienst € 876
Gebündelte Meldung (= ab 2 Diensten/Netzen) € 1.752
Dienst oder Netz ohne Erwerbszweck € 161
Anderer Dienst oder anderes Netz € 161
Gebündelte Meldung € 321

Die Jahresgebühr wird anteilig in Zwölfteln berechnet, wobei der Monat, in dem der Antrag beim BIPT eingereicht wurde, mit einbezogen und aufgerundet wird.

Wie hoch ist die Jahresgebühr?

Die Jahresgebühr wird auf der Grundlage des relevanten Umsatzes berechnet, der im Jahr vor dem betreffenden Rechnungsjahr erzielt wurde. Werden die Telekommunikationstätigkeiten ohne Erwerbszweck durchgeführt, ist die Gebühr ein pauschaler Betrag. Der Umsatz muss dennoch angegeben werden. Wenn Sie keinen oder noch keinen Umsatz erzielen, aber weiterhin als Betreiber registriert sind, muss der fehlende Umsatz ebenfalls gemeldet werden.

Jährliche Verwaltungsgebühr   Beträge für 2024
Dienst oder Netz ohne Erwerbszweck
 
€ 401
 
Umsatz im Jahr 2023  
€ 0 =< Umsatz < € 1.000.000 € 818
€ 1.000.000 < Umsatz <= €5.000.000  € 12.028
€ 5.000.000 < Umsatz <= €10.000.000 € 24.056
€ 10.000.000 < Umsatz <= €50.000.000  € 40.093
€ 50.000.000 < Umsatz < €1.000.000.000 € 120.278
Umsatz > €1.000.000.000  € 240.555

Im ersten Jahr der Meldung wird die Höhe dieser Gebühr anteilig nach der Anzahl der verbleibenden Monate des Jahres berechnet, wobei der Monat der Meldung als voller Monat gezählt wird.

Welche sind die Rechtsgrundlagen für diese Gebühren?

Die Rechtsgrundlagen sind der Königliche Erlass vom 7. März 2007 über die Meldung von elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten und das Gesetz vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen.

Kontaktinformationen

Sie können uns telefonisch unter der Nummer 02/226 89 32 (+32 2 226 89 32) oder per E-Mail oder per Post an die Adresse des BIPT, Dienst „Netze und Dienste“, Boulevard du Roi Albert II, 32/10 in 1000 Brüssel erreichen.

Welche anderen möglichen gesetzlich vorgeschriebenen Kosten gibt es?

Nummerierung

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Kosten und Gebühren für die Nutzung von Nummernkapazität in Belgien.

Für den Anschluss an die CRDC (zentrale Referenzdatenbank für Nummernportierung) muss ein Betreiber der VoG für Nummernportierung regulierte Beiträge zahlen.

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Rechte und Pflichten“ unter dem Blatt: Nummernübertragbarkeit und Easy-Switch-Verfahren.

Finanzierung des Ombudsdienstes

Die Betreiber finanzieren die für den Betrieb des Ombudsdienstes notwendigen Mittel.

Das BIPT legt jedes Jahr für jedes betreffende Unternehmen den Betrag des Ombudsdienstbeitrags fest.

Der Betrag entspricht dem Betrag der für den Betrieb des Ombudsdienstes erforderlichen Finanzmittel, multipliziert mit einem Koeffizienten, der dem Anteil des Unternehmens am Umsatz entspricht, den alle Unternehmen, die an den in den Zuständigkeitsbereich des Ombudsdienstes fallenden Tätigkeiten beteiligt sind, im Vorjahr erzielt haben. 

Die ersten € 1 240 000 des Umsatzes jedes Unternehmens werden bei der Berechnung des Beitrags nicht berücksichtigt. Meldungsformular.

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Rechte und Pflichten“ unter dem Blatt Finanzierung des Ombudsdienstes.

Fonds für die Notdienste

Der „Fonds für die Notdienste, die vor Ort Hilfe leisten“ ist die juristische Person, die die Kosten für Notdienste, die vor Ort Hilfe leisten, überprüft, sie von den jeweiligen Betreibern einzieht und an die Notdienste, die vor Ort Hilfe leisten, weiterleitet. Hier finden Sie weitere Informationen und insbesondere, wie der Fonds den Anteil der von einem Betreiber zu erstattenden Kosten bestimmt.

Hier sind die jährlichen Nutzungsrechte für die Frequenzen:

  Nicht indexiert Indexiert (2023)
Gebühr pro MHz 700MHz € 91 200,00 € 112 500,00
Gebühr pro MHz 800MHz € 87 500,00 € 112 500,00
Gebühr pro MHz 900MHz € 91 200,00 € 112 500,00
Gebühr pro MHz 1400MHz € 50 000,00 € 61 700,00
Gebühr pro MHz 1800MHz € 50 000,00 € 61 700,00
Gebühr pro MHz 2100MHz € 50 000,00 € 61 700,00
Gebühr pro MHz 2600MHz € 26 000,00 € 36 600,00
Gebühr pro MHz 3600MHz 10 000,00 € 12 400,00

Weitere Informationen über Frequenzen und Nutzungsrechte finden Sie auf dieser Seite.

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