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Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT vom 12. Januar 2018 über die Änderung der Profile für den nationalen und internationalen Preisvergleich für Privatkunden
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Das BIPT hat an einer Harmonisierung der Profile, die im Rahmen von diesen zwei Studien benutzt werden, gearbeitet, unter Berücksichtigung ihrer Kohärenz: - mit der Realität des belgischen Telekommunikation-Endkundenmarktes; - und mit den Nachbarländern. Unter Berücksichtigung der seit dem Anfang derartiger Studien wahrgenommenen Entwicklung des Telekommarktes haben wir die Anzahl von „Standalone“-Profilen vermindert und von Bündelangebot-Profilen erheblich erhöht. Um ganz kohärent zu sein und in aller Transparenz zu arbeiten, möchten wir auch den Standpunkt des Bereichs über diese Profile kennen.
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Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT hinsichtlich des Beschlussentwurfs des Rates des BIPT über die technischen Charakteristiken für Richtantennen in Mobilfunknetzen
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Mobile Kommunikation gewinnt an Boden im Vergleich zur Festnetz-Kommunikation, wodurch die Anzahl Benutzer, die innerhalb des Hauses mit einem Mobilgerät anrufen und das Internet benutzen, ständig zunimmt. Um die mobile „Inhausabdeckung“ zu verbessern, kann der Benutzer selbst einige Maßnahmen treffen. Eine davon ist die Verwendung von fest aufgestellten Richtantennen außerhalb des Hauses. Dieser Beschluss legt die technischen Charakteristiken für diese Richtantennen fest.
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Konsultation über den Beschlussentwurf bezüglich der Funkschnittstellen B01 (9, 19, 35, 37 und 38), B04-15, B06-24, B07-04, B16-01 und B17 (04 und 05) und der Aufhebung der Funkschnittstelle B12-05
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Funkschnittstellen B01 (9, 19, 35, 37 und 38), B04-15, B06-24, B07-04, B16-01 und B17 (04 und 05) und der Aufhebung der Funkschnittstelle B12-05
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Konsultation über die Analyse des Marktes der festen Anrufzustellung
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Dieser Beschlussentwurf betrifft die Analyse des Marktes der festen Anrufzustellung. Das BIPT legt seine Analyse sowie die geeigneten Abhilfemaßnahmen zur Konsultation vor.
Hinzufügung IP NEXIA NV als Betreiber mit beträchtlicher MarktmachtDie Festnetznummer vom Betreiber IP NEXIA sind vor kurzem aktiviert worden, was bedeutet, dass dieser Betreiber nunmehr Festnetzzustellungsdienste bereitstellt. Das BIPT ist daher der Auffassung, dass dieser Betreiber über eine beträchtliche Macht auf diesem Markt verfügt sowie andere Betreiber, die Festnetzzustellungsdienste bereitstellen.Der Beschlussentwurf wurde angepasst, so dass IP NEXIA in die Liste der Betreiber mit beträchtlicher Macht auf dem Festnetzzustellungsmarkt aufgenommen wird (siehe Absätze 113.2.3, 204, 263 692.2). Wir erinnern auch daran, dass in Absatz 263 des Beschlussentwurfs Folgendes vorgesehen ist: „Wenn neue Marktteilnehmer im Verlauf dieser Studie Anrufzustellungsdienste im öffentlichen Festtelefonnetz bereitstellen, wird das BIPT ihren Position auf ihrem jeweiligen Markt prüfen und gegebenenfalls jede Ihnen angemessene Entscheidung treffen."
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Beschlussentwurf über den Markt für Zugang und Verbindungsaufbau in der Festnetztelefonie
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Diese Marktanalyse betrifft einerseits den Endkundenmarkt für Zugang in der Festnetztelefonie und andrerseits den Vorleistungsmarkt für Verbindungsaufbau. Dieser Beschlussentwurf schlägt eine Deregulierung beider Märkte vor und folgt so der Europäischen Kommission, die diese Märkte nicht mehr in ihre meist rezente Liste relevanter Märkte (Empfehlung 2014) aufgenommen hatte.
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Konsultation über drahtlose Mikrofone und andere PMSE-Anlagen im 470-862-MHz-Frequenzband für eine Anwendung ab 1. Januar 2020
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Das 694-790 MHz-Frequenzband wird nicht mehr für drahtlose Mikrofone zur Verfügung stehen. Eine mögliche Versteigerung dieses Bandes wird vermutlich zwischen Ende 2018 und Anfang 2019 stattfinden. Nun geht das BIPT davon aus, dass dieses Frequenzband ab Ende 2019 nicht mehr für eine Nutzung durch drahtlose Mikrofone zur Verfügung stehen wird. Das BIPT möchtet ab jetzt die zukünftige Räumung des 700 MHz-Bandes antizipieren. Eine informative Mitteilung an allen PMSE-Nutzern ist ja rechtzeitig und notwendig.
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Consultation on the draft decision on the thresholds and terms and conditions for the notification of security incidents
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unkschnittstellen für digitale Funkverbindungen zum Betrieb in den Frequenzbändern zwischen 1 und 86 GHz
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Konsultation des Rates des BIPT über den Entwurf des Arbeitsplans 2018
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Die Antwortfrist läuft bis zum 20. December 2017 einschließlich.
Kontaktperson: Jimmy Smedts, Erster Berater (02 226 88 22).
Antworten sollen elektronisch versendet werden (consultation.sg@ibpt.be, ref. CONSULT-2017-D2.)
Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind. Falls die Antwort vertrauliche Elemente enthält, muss sie von einer nicht-vertraulichen Version der Antwort begleitet werden.
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Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT über den Beschlussentwurf des Rates des BIPT über die Erteilung vorläufiger Nutzungsrechte an Citymesh für die Aufstellung und den Betrieb einer Sendeanlage in der belgischen Wirtschaftszone in der Nordsee
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Antwortfrist: bis zum 15. Dezember 2017
Methode zum Antworten: An: consultation.sg@bipt.be
Betreff: «CONSULT-2017-D1»
Ansprechpartner: Gino Ducheyne, erster Ingenieur-Berater (Tel. 02 226 88 18)
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Konsultation des Rates des BIPT auf Bitten des für Telekommunikation zuständigen Ministers über die Automatisierung des Tarifvergleichsprogramms
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Konsultation des Rates des BIPT auf Bitten des für Telekommunikation zuständigen Ministers über die Automatisierung des Tarifvergleichsprogramms