Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Beschluss des Rates des BIPT vom 29. März 2018 über die technischen Charakteristiken für Richtantennen in Mobilfunknetzen.
Veröffentlichungen › Beschluss -
03/04/2018
Die mobile „Inhausabdeckung“ ist oft nicht optimal. Die Tendenz, energieeffizient zu bauen und zu renovieren, trägt dazu bei, dass die mobile Inhausabdeckung gehindert wird. Um die mobile Inhausabdeckung zu verbessern, kann der Benutzer selbst einige Maßnahmen treffen. Eine davon ist die Verwendung von fest aufgestellten Richtantennen außerhalb des Hauses. Dieser Beschluss legt die technischen Charakteristiken für diese Richtantennen fest.
Beschluss vom 15 .März 2018 über die Kontrolle der Versandfristen für das Jahr 2016
Veröffentlichungen › Beschluss -
03/04/2018
Beschluss vom 15 .März 2018 über die Kontrolle der Versandfristen für das Jahr 2016
Beschluss des Rates des BIPT vom 30. März 2018, wobei Lycamobile vorläufige Maßnahmen im Rahmen der Identifizierung der Endverbraucher von Prepaidkarten auferlegt werden
Veröffentlichungen › Beschluss -
30/03/2018
Übersetzung der nicht vertraulichen Fassung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 9. Januar 2018 über die Belegung von Gridmax SPRL mit einer administrativen Buße wegen der Nichteinhaltung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 17. August 2016 über die Erteilung an Gridmax von Nutzungsrechten im Frequenzband 3,5 GHz für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste auf belgischem Hoheitsgebiet
Veröffentlichungen › Beschluss -
26/02/2018
Mit diesem Beschluss stellt das BIPT fest, dass Gridmax Ihre Verpflichtungen mit Bezug auf die ihr gewährten Nutzungsrechte in der 3.5 GHz-Band nicht erfüllt hat, empfiehlt es Gridmax den Verstoß innerhalb von vier Monaten abzustellen und belegt es Gridmax mit einer administrativen Buße.
Beschluss des Rates des BIPT vom 29. Januar 2018 über die Konformitätserklärung der Kostenrechnungsmethode für bpost für 2015 anhand der Berichte, die das Kollegium der Kommissionsmitglieder bei bpost erstellt hat
Veröffentlichungen › Beschluss -
06/02/2018
Gemäß Artikel 19 des Königlichen Erlasses vom 25. April 2014 trifft das BIPT die vorliegende Entscheidung, worin es eine Konformitätserklärung an den Universaldienstanbieter richtet.
Beschluss vom 9. Januar 2018 über die Zusammensetzung des im Königlichen Erlass vom 5. Mai 2006 zur Festlegung eines Schlichtungsverfahrens vor dem BIPT gemeinten Kollegiums für das Jahr 2018
Veröffentlichungen › Beschluss -
23/01/2018
Beschluss über die Zusammensetzung des Versöhnungskollegiums für das Jahr 2018.
Beschluss vom 4. Januar 2018 über die Erteilung vorläufiger Nutzungsrechte an Citymesh für die Aufstellung und den Betrieb einer Sendeanlage in der belgischen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee
Veröffentlichungen › Beschluss -
22/01/2018
Der Rat des BIPT hat beschlossen, die Nutzung der Frequenzen 3430-3450 MHz und 3530-3550 MHz für die Aufstellung und den Betrieb einer Sendeanlage in der belgischen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee, Citymesh NV zu erteilen.
Beschluss des Rates des BIPT vom 10. Januar 2018 zur Festlegung des Nummerierungsplans betreffend IoT- und eCall-Kommunikation
Veröffentlichungen › Beschluss -
18/01/2018
Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Rates des BIPT vom 4. September 2012 zur Abänderung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 6. September 2011 zur Festlegung des Nummerierungsplans betreffend M2M-Kommunikation. Zuerst wird der Umfang der Dienste, die nationale E.164-077-Anrufnummern benutzen (d.h. M2M-Dienste) zu eCall ausgebreitet. Weiterhin wird verdeutlicht, dass es mit 077-Nummern auch gestattet ist, in Kombination mit IoT-Kommunikation mit einer beschränkten Anzahl vorab festgelegter Anschlüsse, auch Sprachverkehr zustande zu bringen.
Übersetzung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 26. Oktober 2017, wobei Telenet bvba eine Frist für die Beendung der Nichteinhaltung des Artikels 13/1 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation auferlegt wird
Veröffentlichungen › Beschluss -
15/01/2018
Das BIPT stellt fest, dass Telenet gegen die Gesetzgebung verstößt, weil bestimmte Wi-Fi-Modems eine zu hohe Strahlungsleistung haben und erlegt Telenet für die Beendung dieses Verstoßes eine Frist auf. Diese Fassung des Beschlusses ist die ungekürzte Fassung, die nach Rücksprache mit Telenet, die am 20. Dezember 2017 veröffentlichte Fassung ersetzt, worin auf Bitte von Telenet einige Elemente gestrichen worden sind.
Beschluss des Rates des BIPT vom 28. November 2017 zur Belegung von Lycamobile mit einer administrativen Buße wegen der Nichteinhaltung des Artikels 136 des GEK und des Artikels 43bis § 5 des Gesetzes vom 21.03.1991
Veröffentlichungen › Beschluss -
10/01/2018
Das BIPT beschließt, Lycamobile mit einer administrativen Buße zu belegen, weil dieser Betreiber nicht gebührend mit dem Ombudsdienst für Telekommunikation mitarbeitet.
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