• Punkt-zu-(Multi)Punkt-Verbindung

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    Richtfunkanlagen oder Funkverbindungen werden zur Verbindung zweier Standorte anstelle eines Telefonkabels oder Glasfaserkabels verwendet. Sie sind schnell zu installieren und benötigen wenig Infrastruktur.
  • Erledigte Zuweisungsverfahren

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    Diese Rubrik bezieht sich auf die erledigten Verfahren für Zuweisung von Nutzungsrechten.
  • Internationale Abkommen

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    Die internationale Koordination wird reglementiert durch Abkommen, die auf der Ebene der Internationalen Fernmeldeunion oder auf multilateraler Ebene zu Stande kommen. Diese Abkommen beschreiben die nach Unterhandlung vereinbarten Rechte für jedes Unterzeichnerland, sowie das Verfahren für deren etwaige Änderung. Diese Rechte gestalten sich auf verschiedene Weisen: Frequenzen und/oder präferenzielle Kodes, Verteilungen, Zuweisungen. Daran können durch andere Abkommen technische und Verwaltungsbedingungen geknüpft werden.
  • Nummern erhalten und verwalten

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    Endnutzer bekommen Zugang zu Telekommunikationsdiensten über Nummern. Deshalb ist die Erstellung eines effizienten Nummerierungsplans ein maßgeblicher Faktor für die Qualität und den Erfolg der Telekommunikationsdienste.
  • Verhandlung mit SMP-Betreibern

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    Ein Betreiber kann den Zugang mit anderen Betreibern in der gesamten Europäischen Union frei verhandeln. Dies bedeutet, dass Betreiber eines öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzes verpflichtet sind, mit Betreibern, die einen entsprechenden Antrag stellen, im Hinblick auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste nach Treu und Glauben über eine Zusammenschaltungsregelung zu verhandeln.
  • Rechte und Pflichten

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    Im Allgemeinen muss ein Anbieter alle anwendbaren rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, wie sie im Gesetz über die elektronische Kommunikation (GEK) und seinen Ausführungserlassen definiert sind.
  • Telefonverzeichnisse / Telefonauskunft

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    Die Rechtsvorschriften über Verzeichnisse sind hauptsächlich enthalten in Artikel 45 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation vom 13. Juni 2005; die grundlegenden Rechtsvorschriften über die Auskunftsdienste sind in Artikel 46 des Gesetzes.
  • Störsender

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    Die Nutzung und der Besitz von Störsender durch Einzelpersonen sind in Belgien verboten.
  • Drohnen

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    Der Einsatz von Drohnen unterliegt neben den Bestimmungen für den Funkverkehr noch weiteren Regeln.
  • Radare

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    Ein Radar ist ein System, das mithilfe von Funkwellen die Anwesenheit von Objekten (Zielen) in der Luft, an Land oder auf See erkennt.
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