Der Königliche Erlass vom 12. Mai 2024 zur Bekämpfung internationaler Anrufe mit gefälschten belgischen Rufnummern (nachfolgend „KE) sieht vor, dass internationale Anrufe mit einer belgischen Nummer zu belgischen Nummern blockiert werden müssen. Eine Ausnahme ist jedoch für zuverlässige Anwendungen vorgesehen.
Die Betreiber müssen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um diese neue Vorschrift ab dem 1. September 2024 für geografische Nummern (z. B. 02-Nummern) und ab dem 1. Dezember 2024 für Mobilfunknummern einzuhalten.
Dieser KE zielt darauf ab, das Spoofing bei Anrufen aus dem Ausland auf eine Nummer in Belgien, vorbehaltlich der Ausnahmen, zu unterbinden.
Was fällt nicht in den Anwendungsbereich vom KE über Spoofing?
Der KE betrifft nicht die folgenden Fällen und Spoofing bleibt also weiterhin möglich:
- im SMS-Verkehr;
- bei von Belgien aus getätigte Sprachanrufe;
- beim Empfang von Sprachanrufen, die mit ausländischen Telefonnummern getätigt werden;
- beim Empfang von Sprachanrufen auf Smartphones, wenn die angerufene Person im Ausland roamt.
Für welche zuverlässige Anwendungen können Anrufe aus dem Ausland mit belgischen geografischen Nummern getätigt werden?
Es ist weiterhin möglich, im Rahmen der folgenden Dienste Anrufe aus dem Ausland zu erhalten, sofern der Anbieter dieser Dienste eine Reihe von Bedingungen erfüllt, und zwar ausschließlich mit belgischen geografischen Nummern:
- wenn Sie den Internetanschluss nutzen, um „nomadische Nummern“ anzurufen (eine Telefonnummer, die Sie überall auf der Welt nutzen können, da sie nicht an einen bestimmten Netzendpunkt, sondern an ein bestimmtes Gerät gebunden ist – auch „nomadische VoIP-Dienste“ genannt);
- bei der Nutzung cloudbasierter Konferenzdienste;
- bei der Nutzung cloudbasierter Kundenbetreuungsdiensten;
- bei der Nutzung cloudbasierter Direktmarketing-Diensten.
Unternehmen, die Callcenter und Kundenbetreuungsdienste auf der Grundlage von Cloud-Anwendungen nutzen, müssen ihre belgischen Telefonnummern bei ihrem Betreiber registrieren lassen. Außerdem müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen, um Spoofing-Versuche weitestgehend auszuschließen (siehe die Frage „Welche Bedingungen müssen Unternehmen erfüllen, um die Ausnahmen des KE über Spoofing in Anspruch nehmen zu können?“).
Bei nomadischen VoIP-Anrufen ist die nomadische Nutzung von Telefonnummern im Vergleich zur Nutzung dieser Nummern für Anrufe, die von Belgien aus getätigt werden, gelegentlich.
Welche Bedingungen müssen Unternehmen erfüllen, um die Ausnahmen des KE über Spoofing in Anspruch nehmen zu können?
Betreiber, die die Anrufe zur Erbringung der unter die in der Frage „Für welche zuverlässigen Anwendungen können Anrufe aus dem Ausland mit belgischen geografischen Nummern getätigt werden?“ beschriebenen Ausnahmen fallenden Dienste bearbeiten, müssen diese Anrufe vollständig unter ihrer eigenen Kontrolle halten (z. B. mithilfe eines VPN oder einer Direktverbindung) und sie dem Betreiber übergeben, der den eingehenden internationalen Anruf zuerst erhält. Dies muss in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den beiden Betreibern festgelegt werden, in der die Telefonnummern, die unter diese Ausnahme fallen, ausdrücklich aufgeführt sind.
Darüber hinaus kann das BIPT auf Antrag (mittels des direkten oder indirekten Verfahrens gemäß Art. 127 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation) von dem Betreiber, der den eingehenden internationalen Anruf entgegennimmt, den Namen, die Anschrift und die Kontaktangaben oder gegebenenfalls andere Identifikationsdaten des Nutzers, der einen bestimmten Anruf getätigt hat, erhalten. Wenn die Antwort nicht rechtzeitig erfolgt, unvollständig oder falsch ist, muss der Betreiber alle eingehenden Anrufe des Nutzers innerhalb von 24 Stunden blockieren.
Betreiber, die eingehende internationale Anrufe direkt über ihre internationalen Netzschnittstellen entgegennehmen, können sich nur dann auf die Ausnahmen berufen, wenn sie alle Bestimmungen des KE erfüllen, die in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Betreiber des Anrufers festgelegt sind.
Darüber hinaus gelten zusätzliche Bedingungen für cloudbasierte Konferenzdienste, Kundenbetreuungsdienste und Direktmarketing-Dienste.
Welche zusätzlichen Bedingungen müssen Unternehmen erfüllen, um die Ausnahme für cloudbasierte Kundenbetreuungsdienste und Direktmarketing-Dienste in Anspruch nehmen zu können?
Die Ausnahme gilt nur für geografische Nummern, die Unternehmen mit Sitz in Belgien zugewiesen werden. Diese Unternehmen müssen durch eine schriftliche Vereinbarung nachweisen können, dass ihnen die geografische Nummer, die für die unter die Ausnahme fallenden Dienste verwendet wird, zugewiesen wurde. Diese Nummer muss vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen und darf daher nicht mit anderen Unternehmen geteilt werden.
Diese Vereinbarung zwischen den Betreibern, wie sie im vorletzten Absatz der Frage „Welche Bedingungen müssen Unternehmen erfüllen, um die Ausnahmen des KE über Spoofing in Anspruch nehmen zu können?“ vorgesehen ist, enthält auch eine erschöpfende Liste der geografischen Telefonnummern, auf die die Ausnahme anwendbar ist.
Welche zusätzlichen Bedingungen müssen Unternehmen erfüllen, um die Ausnahme für cloudbasierte Konferenzdienste in Anspruch nehmen zu können?
Diese Vereinbarung zwischen den Betreibern, wie sie im vorletzten Absatz der Frage „Welche Bedingungen müssen Unternehmen erfüllen, um die Ausnahmen des KE über Spoofing in Anspruch nehmen zu können?“ vorgesehen ist, enthält auch eine erschöpfende Liste der geografischen Telefonnummern, auf die die Ausnahme anwendbar ist.
Welche zusätzlichen Bedingungen müssen Betreiber erfüllen, um die Ausnahme für nomadische VoIP-Dienste in Anspruch nehmen zu können?
Die nomadische Nutzung von Telefonnummern sollte im Vergleich zur Nutzung dieser Nummern für Anrufe aus Belgien nur gelegentlich erfolgen. Diese Ausnahme gilt nur für geografische Telefonnummern.