• Medienregulierungsbehörde

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    In Belgien sind die Gemeinschaften für die technischen und inhaltlichen Aspekte der audiovisuellen Mediendienste zuständig. Im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt können bestimmte Aktivitäten im Medienbereich jedoch nicht ausschließlich mit einer der beiden anwesenden Gemeinschaften (Flämische Gemeinschaft und Französische Gemeinschaft) verbunden werden. Diese Aktivitäten fallen daher in den Zuständigkeitsbereich des Föderalstaates.
  • Gebührenpflichtige Dienste

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    Der Königliche Erlass vom 12. Dezember 2018 zur Festlegung der für die Bereitstellung gebührenpflichtiger Dienste geltenden Verpflichtungen gemäß Artikel 116/1, Absatz 2 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation sieht eine Reihe von Verpflichtungen vor, die für Anbieter gebührenpflichtiger Dienste gelten.
  • Pressemitteilung: ERGP - 15. Plenarsitzung

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
  • Jahresbericht über die Überwachung der Netzneutralität in Belgien 2018-2019

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht das dritte Jahresbericht über die Überwachung der Netzneutralität in Belgien. Einige Hauptpunkte: Im vergangenen Jahr hat das BIPT wichtige Projekte mit Bezug auf die Messung der Qualität der Erfahrung des Internetzugangsdienstes ausgerollt. So hat das BIPT eine Crowdsourcing-App lanciert, womit die Qualität der Erfahrung mit der Hilfe von Nutzern an Ort und Stelle gemessen werden kann. Daneben hat das BIPT auf seinem neuen Datenportal www.bipt-data.be die Ergebnisse von mit Messwagen des BIPT ausgeführten Drivetests veröffentlicht. Zero-Rating wurde hauptsächlich in der Periode 1. Mai 2018 - 30. April 2018 kontrolliert, ohne dass sich im Allgemeinen ein Grund zeigte, zu intervenieren. In zwei Fällen (Zero-Rating bei Epic und bei Matchen der Roten Teufel während der WM 2018) meinte das BIPT jedoch, intervenieren zu müssen, jeweils gegen Proximus. Es sind keine Fälle von Sperrungen von Diensten oder Apps im Netz festgestellt worden. Was die Wahlmöglichkeiten der Endnutzer anbetrifft, sind die Mobilfunk-Datenvolumen in den Angeboten der Internetanbieter wiederum ausgebreitet worden, um die Entwicklung des wachsenden Mobilfunkverkehrs aufzufangen.
  • Beschlussentwurf über die monatlichen Tarife für Zugang auf der Vorleistungsebene zu den Netzen der Kabelnetzbetreiber

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    In diesem Beschlussentwurf des BIPT werden die neuen monatlichen Großkundenentgelte für den Zugang zu den Kabelnetzen zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Der Beschlussentwurf ist eine Maßnahme zur Durchführung der KRK-Entscheidung vom 29. Juni 2018 (mit einem Korrigendum vom 11. Juli 2019), die von der KRK auferlegt wurde zur Überprüfung der Preise für die Großhandelsdienste, deren Bereitstellung den Kabelnetzbetreibern auferlegt wurde. Methode für das Versenden von Reaktionen auf die vorliegende Konsultation: per E-Mail an consultation.sg@bipt.be (Betreff: CONSULT-2019-C9). Antwortfrist: bis zum 6. September 2019 2019. Kontaktperson: Martin Dorme (+32 2 226 87 06, martin.dorme@ibpt.be). Die Antworten müssen elektronisch an die angegebene Adresse übermittelt werden. Sie werden gebeten, das Formular, das als Titelblatt der Antwort auf eine Konsultation vom BIPT hinzuzufügen ist, zu verwenden. In den Antworten ist deutlich anzugeben, was vertraulich ist. Das BIPT bittet auch darum, dass die Anmerkungen auf die Paragraphen und/oder Teile, worauf sie sich beziehen, verweisen.
  • Konsultation über neue Großhandelstarife für den Zugang zu den Netzen der Kabelbetreiber

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT und die Medienregulierungsbehörden veröffentlichen Entscheidungsentwürfe, in denen neue monatliche Großhandelspreise für den Zugang zu den Netzen der Kabelnetzbetreiber vorgeschlagen werden.
  • Beschlussentwurf zur Analyse des Standardangebots von Proximus für Bitstromzugang zum Glasfaser-Teilnehmeranschluss

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    In diesem Beschlussentwurf wird die Analyse der Standardangebote von Proximus für Bitstromzugang auf die lokale Glasfaser zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Eine neue Version des Standardangebote wird den Begünstigten zugesandt. Vorgehensweise zum Beantworten: mailen an consultation.sg@bipt.be (Verweis: CONSULT-2019-D1). Antwortfrist: bis zum 16. August 2019. Ansprechpartner: Peter Vuchelen (+32 2 226 88 96). Die Antworten müssen elektronisch an die oben genannte Adresse gesendet werden. Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular als Startseite Ihrer Antwort. Vertrauliche Teile des Dokuments sollten deutlich angegeben werden. Das BIPT fordert außerdem, dass sich die Kommentare auf die Abschnitte und / oder Teile des Entscheidungsentwurfs beziehen, auf die sie sich beziehen.
  • Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 4. Juli 2019 (WACC)

    Veröffentlichungen › Sonstiges -
    Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 4. Juli 2019 (WACC)
  • Cookie-Politik

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  • Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2018

    Veröffentlichungen › Statistiken -
    Indikatoren für den Telekommunikationsmarkt​​​​​​​
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