• See- und Binnenschifffahrtsfunk

    Seiten
    Von Binnenschiffen zu Frachtschiffe über Sportschiffe verpflichten die internationalen Regulierungen mit einer Funkstelle ausgestatteten Schiffe dazu, eine Stationsgenehmigung an Bord zu haben, welche die Anlage beschreibt. Der Benutzer dieser Anlage muss über ein Zeugnis verfügen. Das BIPT ist für die Erteilung dieser Genehmigungen und Zeugnisse verantwortlich.
  • Flugfunk

    Seiten
    Von Ultraleichtflugzeugen zu Verkehrsflugzeuge über Heißluftballons verpflichten die internationalen Regulierungen mit einer Funkstelle ausgestatteten Luftfahrzeuge dazu, eine Stationsgenehmigung an Bord zu haben, welche die Anlage beschreibt. Der Benutzer dieser Anlage muss über ein beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst verfügen.
  • Internet- und Fernsehangebote vergleichen - Seine Internetverbindung wählen

    Seiten
    Welche Faktoren sollten bei der Auswahl des Angebots berücksichtigt werden? • Das verfügbare Budget; • Die gewünschte Verbindungsgeschwindigkeit; • Das gewünschte Datenvolumen (begrenztes oder unbegrenztes Volumen); • Der Tarif für das nicht im Angebot enthaltene Downloadvolumen (Außer-Bündel-Tarif bei Angeboten mit begrenztem Volumen); • Die gewünschte Technologieart (Xdsl, Kabel, Satellit, Mobilfunk); • Ein Standalone-Angebot oder ein in einem Bündel enthaltenes Angebot; • Die für den Verbindungsort verfügbaren Betreiber (festes Internet); • Die Qualität des Kundendienstes des gewählten Betreibers
  • Mobilfunkangebote vergleichen

    Seiten
    Um das Angebot zu wählen, das Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, müssen Sie wissen, welche Art von Verbraucher Sie sind, d.h.: Wie viele Anrufe gemacht werden; Wie viele SMS-Nachrichten gesendet werden; Wie viele Daten Sie herunterladen; Zu welcher Tageszeit Sie die Dienste nutzen; Wie hoch das verfügbare Budget ist.
  • Intelligente Verkehrssysteme

    Seiten
    Intelligente Verkehrssysteme
  • Maritime Anlagen

    Seiten
    Geräte, die in den für die Sicherheit der Schifffahrt genutzten Frequenzbändern verwendet werden. Für diese Geräte sind eine Genehmigung und ein Sprechfunkzeugnis erforderlich.
  • Rundfunk

    Seiten
    Geräte, die zur Unterstützung der Aufstellung von Rundfunk- oder Fernsehprogrammen oder für deren Verbreitung verwendet werden.
  • CB + PMR446 + Amateur

    Seiten
    Geräte, die für die Freizeit (CB und Amateurfunk) oder für die Funkkommunikation ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen (CB und PMR-446) verwendet werden. Die mit den Schnittstellen übereinstimmenden CBs und PMR-446 unterliegen keiner Genehmigung. Für die Amateurfunkgeräte sind eine Genehmigung und ein Sprechfunkzeugnis erforderlich.
  • Richtfunkanlagen

    Seiten
    aa
  • A: Beweglicher Landfunk

    Seiten
    Es handelt sich um Funkanlagen, die in Funknetzen benutzt werden und, die für private Mobilkommunikation oder für Bündelfunknetzen bestimmt sind. Diese Anlagen unterliegen einer vom BIPT erteilten Genehmigung.
Nach oben