• Verbotene und/oder besondere Anlagen

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    Störsender (Jammers) sind speziell dafür ausgelegt, Störungen zu verursachen. Die Einfuhr, die Vermarktung, das Eigentum, der Besitz, oder die Nutzung dieser sind in Belgien verboten. Die Bereitstellung auf dem europäischen Markt ist ebenfalls verboten. Geschwindigkeitsradardetektoren und TETRA-Detektoren sind Funksignalempfänger; die Nutzung, der Besitz, das Eigentum, die Einfuhr, der Verkauf und sogar die Werbung von Geschwindigkeitsradardetektoren oder TETRA-Detektoren sind in Belgien verboten. Sie können einen Scanner oder Empfänger kaufen und besitzen, jedoch können Sie nur die Frequenzen hören, für die Sie vom Eigentümer eine Zulassung haben oder die frei gehört werden können.
  • Beschluss vom 29. Juli 2019 über das Nebeneinanderbestehen der öffentlichen Mobiltelefonnetzen und des GSM-R-netzes im 900-MHz-band

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Das Ziel dieses Entwurfs besteht darin, das Nebeneinanderbestehen des GSM-R Netzes von Infrabel in den 876,1-879,9/921,1-924,9 MHz-Frequenzbändern einerseits und der öffentlichen Mobiltelefonnetzen in den 880,1-914,9/925,1-959,9 MHz-Frequenzbändern andererseits zu gewährleisten.
  • Beschluss vom 23. Juli 2019 – WACC 2019

    Dossier -
    Dieser Beschluss legt die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) fest, die in Tarifbeschlüssen des BIPT ab dem 1. Oktober 2019 verwendet werden.
  • WACC 4 Results

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    WACC 4 Results
  • WACC 3 Betas

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    WACC 3 Betas
  • WACC 2 Peers, gearing, rating

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    WACC 2 Peers, gearing, rating
  • WACC 1 ERP, Rf, Cd by rating

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    WACC 1 ERP, Rf, Cd by rating
  • Beschluss vom 23. Juli 2019 über die Kapitalkosten (WACC) für die Betreiber mit einer starken Marktmacht in Belgien

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Dieser Beschluss betrifft die Festlegung der gewichteten Kapitalkosten (WACC), die in allen vom BIPT nach dem Inkrafttreten genommenen Tarifbeschlüssen werden angewandt werden. Die neuen WACC-Werte für Kabel und FTTH werden in den zukünftigen jeweiligen Tarifbeschlüssen benutzt werden. Am Tag des Inkrafttretens wird der Beschluss des Rates vom 26. Februar 2015 aufgehoben werden, unter der Bedingung, dass die bestehenden Tarifbeschlüsse, was die Festlegung der WACC-Werte in diesen Beschlüssen anbetrifft, unverändert bleiben. Die Entgelte für feste Anrufzustellung sind mit den neuen WACC für Kupfer aktualisiert, aber diese haben keinen Einfluss auf die bestehenden Anrufzustellungsentgelte, wodurch der Beschluss vom 20. November 2018 nicht geändert wird.
  • Beschluss vom 9. Juli 2019 über die Erneuerung des Beschlusses vom 7. Dezember 2018 über den Endkundenmarkt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten und über den Vorleistungsmarkt für den Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Dieser Beschluss bezweckt den Ersatz des Beschlusses des Rates des BIPT vom 7. Dezember 2018 über den Endkundenmarkt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten und über den Vorleistungsmarkt für den Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten, anlässlich der Nichtigkeitserklärung des letzteren Beschlusses durch das Brüsseler Berufungsgericht am 12. Juni 2019.
  • Medienregulierungsbehörde

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    In Belgien sind die Gemeinschaften für die technischen und inhaltlichen Aspekte der audiovisuellen Mediendienste zuständig. Im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt können bestimmte Aktivitäten im Medienbereich jedoch nicht ausschließlich mit einer der beiden anwesenden Gemeinschaften (Flämische Gemeinschaft und Französische Gemeinschaft) verbunden werden. Diese Aktivitäten fallen daher in den Zuständigkeitsbereich des Föderalstaates.
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