• Beschluss des Rates des BIPT von 22. Januar 2019 über die Funkschnittstellen B01-39 bis 41, B03-04 und B07-06

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Geräte mit geringer Reichweite
  • Konsultation vom 22. Januar 2019 über den Beschluss über die Ausweitung der Nutzungsrechte von Citymesh im 3,5-GHz-Frequenzband

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Der Beschluss des Rates des BIPT vom 7. Mai 2015 hat Citymesh im 3,5-GHz-Frequenzband Nutzungsrechte zur Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste auf dem belgischen Hoheitsgebiet verliehen. Gemäß Artikel 21 des Königlichen Erlasses vom 24. März 2009 wird der Beschluss des BIPT vom 7. Mai 2015 mit den Gemeinden Beveren (PLZ 9120) und Zelzate (PLZ 9060) ausgeweitet.   Antwortadresse: consultation.sg@ibpt.be (Zeichen: "Consult-2019-A9"). Antwortfrist: bis zum 15. Februar 2019. Ansprechpartner: Gino Ducheyne, Pr. Ir. , 02 22 68 818.
  • Vorabkonsultation zum Proximus-Standardangebot "Bitstream GPON”

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Am 22. Januar 2019, wird das BIPT eine Vorkonsultation über den Entwurf eines Standardangebots von Proximus für Bitstrom GPON starten. In der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das BIPT Proximus die Verpflichtung auferlegt, diese neuen oder angepassten Standardangebote zu veröffentlichen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 19. Februar 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2019-A3” enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
  • Vorabkonsultation zum Telenet-Standardangebot “Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten”

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Am 22. Januar 2019, wird das BIPT eine Vorkonsultation über den Entwurf eines Standardangebots von Telenet für Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten starten. In der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das BIPT Telenet die Verpflichtung auferlegt, diese neuen oder angepassten Standardangebote zu veröffentlichen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 19. Februar 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2019-A4” enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
  • Vorabkonsultation zum Brutélé -Standardangebot "Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten”

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Am 22. Januar 2019, wird das BIPT eine Vorkonsultation über den Entwurf eines Standardangebots von Brutélé für Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten starten. In der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das BIPT Brutélé die Verpflichtung auferlegt, diese neuen oder angepassten Standardangebote zu veröffentlichen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 19. Februar 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2019-A6” enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
  • Vorabkonsultation zum Nethys-Standardangebot "Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten”

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Am 22. Januar 2019, wird das BIPT eine Vorkonsultation über den Entwurf eines Standardangebots von Nethys für Bitstream coax und Weiterverkauf von Fernsehdiensten starten. In der Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte hat das BIPT Nethys die Verpflichtung auferlegt, diese neuen oder angepassten Standardangebote zu veröffentlichen. Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 19. Februar 2019. Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll. Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis „CONSULT-2019-A5” enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.
  • Neue Verpflichtungen für Postbetreiber infolge der Europäischen Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Grenzüberschreitende Paketzustelldienste
  • Arbeitsplan 2019

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Arbeitsplan 2019
  • Mitteilung des Rates des BIPT vom 8. Januar 2019 über das Audit der internen und externen Messsysteme von bpost für die Kontrolle der Versandfristen

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Gemäß der postalischen Regulierung kontrolliert das BIPT die internen und externen Messsysteme, die benutzt werden, um die Versandfristen von Diensten aus dem Kleinverbraucherkorb zu messen. Das Audit schlussfolgert, dass die bpost-Verfahren auf einige Punkte nicht völlig den in den europäischen Normen festgelegten Anforderungen entsprechen. Für jeden Befund hat das BIPT bpost gebeten, kurzfristig einen Aktionsplan zu fassen, um Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Das BIPT wird den Aktionsplan von bpost mit Bezug auf die Audit-Befunde verfolgen und nötigenfalls ein Follow-up-Audit vergeben, um die richtige Durchführung des Aktionsplans zu überwachen.
  • Luxemburg 2019-1

    Veröffentlichungen › Sonstiges -
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