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Konsultation des Beschlussentwurfs über den Zugang zu den Mannlöchern von Belgacom
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Konsultation des Beschlussentwurfs über den Zugang zu den Mannlöchern von Belgacom
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Öffentliche Konsultation über einen Beschlussentwurf über die Einführung einer Tarifwarnmeldung, die Aufrufen an 070-Nummern vorangeht
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Das BIPT organisiert eine öffentliche Konsultation über einen Beschlussentwurf über die Einführung einer Tarifwarnmeldung, die Aufrufen an 070-Nummern vorangeht.
Antwortfrist: bis zum 19. September 2014 einschließlich.
Antwortadresse per E-Mail: consult05@bipt.be.
Verweis : consult-2014-F5.
Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind.
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Konsultation über den Beschlussentwurf über die Luftschnittstellen B05-01 bis B05-05, B06-01 bis B06-23, B07-01 bis B07-05 und D01-01 bis D01-03
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Luftschnittstellen B05-01 bis B05-05, B06-01 bis B06-23, B07-01 bis B07-05 und D01-01 bis D01-03
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Beschlussentwurf des Rates des BIPT vom 24. Juni 2014 über die Neutralisierung bestimmter Fehlermeldungen auf Zugangslinien gemäß Artikel 7 § 2 der Anlage zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation
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Der vorliegende Beschlussentwurf ist Teil der Durchführung des Artikels 7 § 2 Absatz 4 der Anlage zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation (nachfolgend "GEK"). Die Absicht des vorliegenden Beschlussentwurfs ist doppelt:
das Festlegen der Fälle, wo die Dauer der Beseitigung der Störung auf der Zugangslinie bei der Aufsicht über die in Artikel 7 § 2 der GEK-Anlage erwähnten Qualitätsanforderungen nicht berücksichtigt wird, weil es sich um Fälle handelt, worüber der Anbieter keine Kontrolle hat und die nicht einem Fehler von ihm zugeschrieben werden können;
das Festlegen der Modalitäten für die Kommunikation und Billigung der vom Universaldienstanbieter angeführten Ursachen zur Rechtfertigung der Nicht-Einhaltung seiner Verpflichtungen.
Antwortfrist bis den 29. Juli 2014.
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Beschlussentwurf über die Rückgabe der 3G-Genehmigung von Telenet Tecteo BidCo
Veröffentlichungen
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Die Antwortfrist läuft bis zum 11. Juli 2014 einschließlich.
Der Ansprechpartner ist Michaël Vandroogenbroek (02 226 88 11).
Die Antwortadresse ist consult02@bipt.be.
Die Antworten sind nur über E-Mail an die erwähnte Adresse einzusenden. Der Betreff des E-Mails enthält wenigstens den Verweis “Consult-2014-F2”.
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Konsultation des Rates des BIPT vom 27. Mai 2014 mit Bezug auf den Beschlussentwurf des BIPT über die Problematik der Identifizierung des Postdiensteanbieters, der die Sendung behandelt hat
Veröffentlichungen
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Das Postgesetz (Artikel 148bis § 2 des Gesetzes vom 21. März 1991) erlegt den Postdiensteanbietern auf, die Personen, die mit der Zustellung von Postsendungen beauftragt sind, für die Bevölkerung identifizierbar zu machen, und dafür zu sorgen, dass mit Ausnahme von Zeitungen, die Postsendungen mit einem Erkennungszeichen versehen sind, womit der Diensteanbieter, der die Sendung behandelt hat, bestimmt werden kann. Nach dieser Gesetzesvorschrift soll also jeder Postdiensteanbieter, der sich am Postbeförderungsverfahren beteiligt, auf die Post ein Erkennungszeichen anbringen, womit er identifiziert werden kann. Diese Markierungsverpflichtung kann jedoch die Betriebsabläufe komplizieren und deshalb zu zusätzlichen Kosten führen. Das BIPT möchte das Gutachten der verschiedenen Beteiligten (Betreibern, Verbraucherorganisationen, usw.), die mit dieser Angelegenheit der Markierung zu tun haben, einholen Die Antworten auf diese Konsultation sind innerhalb von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung, d.h. spätestens bis Mittwoch, den 2. Juli 2014, einzusenden.
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Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT vom 23. Mai 2014 mit Bezug auf seinen Mitteilungsentwurf über die Verpflichtung, sich beim BIPT als Betreiber zu melden
Veröffentlichungen
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Diese Mitteilung bezweckt, den Begriff "Betreiber" zu erklären, sowie die Hypothesen, in denen eine Person sich beim BIPT als Betreiber zu melden hat. Diese Mitteilung ist nicht vollständig und sie wird sich noch entwickeln, je nach den konkreten Fällen, womit das BIPT konfrontiert wird, der Rückmeldung von den beteiligten Parteien und der Notwendigkeit, manche Begriffe weiter zu untersuchen. Diese Mitteilung basiert auf den zutreffenden Prinzipien. Dies schließt nicht aus, dass das BIPT in manchen spezifischen Fällen Sonderbeschlüsse fassen kann.
Vorgehensweise zum Beantworten: Antworten sollen elektronisch versendet werden an consult09@bipt.be (mit dem Betreff “Consult-2014-E9”)
Der Ansprechpartner ist Philippe Appeldoorn (02 226 88 51).
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Konsultation über die technischen und operationnellen Bedingungen des 2-GHZ-Bandes
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Beschlussentwurf des Rates des BIPT über die technischen und operationnellen Bedingungen, die notwendig sind zur Verhinderung schädlicher Störungen im gepaarten 2-GHZ-Band
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Konsultation des Rates des BIPT vom 5. Mai 2014 über den Entwurf des Arbeitsplans 2014
Veröffentlichungen
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Die Antwortfrist läuft bis zum 19. Mei 2014 einschließlich.
Mailen an: consult07@bipt.be
Verweis: Consult-2014-E7
Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind.
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Beschlussentwurf über die Kapitalkosten für die Betreiber mit einer starken Marktmacht in Belgien
Veröffentlichungen
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Vorgehensweise zum Beantworten: Mailen an: consult05@bipt.be Verweis: consult-2014-E5 Auf dem Dokument soll deutlich angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind.