• Mitteilung vom 3. März 2023 über die vorübergehende Nutzung der SMS-Kurznummer 1212 zur Unterstützung der humanitären Hilfe für Syrien und die Türkei

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Am 1. März 2023 erhielt das BIPT von der Telenet Group NV eine Anfrage, die Nummer 1212 für Spenden per SMS zu nutzen, um Geld zugunsten des Konsortiums 12-12 zu sammeln.
  • Lastenheft-2023/SM/LHA/FICOM

    Veröffentlichungen › Öffentliche Ausschreibung -
    Dieses Lastenheft betrifft eine Einordnung von belgischen Gemeinden gemäß ihrer Glasfaserfreundlichtkeit.
  • Lastenheft 2023/SM/LHA/FICOM: Fragen und Antworten Diese Seite soll allen potentiellen Bewerbern Antworten auf mögliche inhaltliche.

    Veröffentlichungen › Öffentliche Ausschreibung -
    Diese Seite soll allen potentiellen Bewerbern Antworten auf mögliche inhaltliche. Fragen geben, die ein Bewerber als Diensteanbieter im Rahmen des Lastenheftes Nr. 2023/SM/LHA/FICOM .
  • Beim BIPT arbeiten

    Seiten
    Beim BIPT werden regelmäßig verschiedene Profile in multidisziplinären Teams gesammelt, in denen Ingenieure, Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Techniker und Dossierbearbeiters beschäftigt sein. Unsere Anwerbungen geschehen nach erfolgreichem Abschluss einer vom Selor organisierten Prüfung.
  • Belgien 2023-2

    Veröffentlichungen › Mikrofon- & In-Ear-Frequenzen -
    Liste der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Frequenzen für Mikrofone und In-Ear-Monitoring - Für eine Verwendung in ganz Belgien.
  • Konsultation zu einem Entwurf einer königlichen Verordnung zur Ausübung der Nutzungsrechten die den Sendeanlagen in der belgischen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee erteilt sind

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Dieser Entwurf bestimmt die endgültigen Bedingungen zum Erwerb und zur Ausübung der Nutzungsrechte, die den Sendeanlagen in der belgischen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee erteilt sind
  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,49 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,49 Euro;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • FAQ

    Der Funkamateur kann sein Rufzeichen nach folgenden Regeln wählen: 

    • Das Rufzeichen muss frei sein. 
    • Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse A können Sie ein Präfix wählen, das mit ON1, ON4, ON5, ON6, ON7, ON8 und ON9 beginnt. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse B, ist das Präfix ON2. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse C, ist das Präfix ON3. 
    • Die Wahl des Rufzeichen kann daher nur für die letzten 2 oder 3 Buchstaben erfolgen. 
    • Ein Funkamateur kann in seiner Klasse beliebig viele Rufzeichen beantragen. Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (59,92€) sowie eine Jahresgebühr (59,92€) geschuldet. 
    • Ein Rufzeichen kann nicht im Voraus reserviert werden und wird in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zugewiesen. 
    • Wenn ein Funkamateur seine Tätigkeit einstellt, kann sein Rufzeichen (nur sein Hauptrufzeichen) für 5 Jahre nicht mehr an Dritte vergeben werden. 

  • FAQ

    Sie können dieses Formular (Link zum PDF-Formular) verwenden.  Für jeden Antrag auf eine Stationsgenehmigung (einschließlich einer festen, mobilen und tragbaren Station) beträgt die Anmeldegebühr 59,92 €, außer für eine Station ohne Betreiber, für die sie 119,85 € beträgt. Außerdem wird eine Jahresgebühr von 59,92 € für jeden Stationstyp geschuldet.  Es ist möglich, eine zusätzliche Stationsgenehmigung zum gleichen Tarif zu beantragen. 

    Mit Ausnahme des Automatic Packet Reporting System (APRS) kann sich der Antrag nicht auf eine Amateurfunkstation ohne Betreiber beziehen, die aus einer festen Station besteht, die ein empfangenes Signal weiterleitet oder ein Signal kontinuierlich sendet, ohne dass ein Nutzer physisch anwesend ist. 

  • FAQ

    Wenn Sie ein Zeugnis der Klasse A besitzen, können Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptrufzeichen ein (einzelnes) kurzes Rufzeichen über dieses Formular erhalten.

    Die zusätzlichen Rufzeichen OO bis OT im Format OOxA, wobei x=0 bis 9 und A= A bis Z, können angefordert werden.

    Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (59,92€) sowie eine Jahresgebühr (59,92€) geschuldet.  

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