• FAQ

    Dafür verweisen wir auf die Website des FÖD Mobilität und jene des FÖD Wirtschaft

  • FAQ

    Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. ab dem 1. Januar 2021, gelten die europäischen Regeln für Auslandsgespräche nicht mehr für Anrufe und SMS-Nachrichten, die von Belgien aus nach dem Vereinigten Königreich (oder nach Nummern im Vereinigten Königreich) getätigt/gesendet werden. Infolgedessen werden die Betreiber nicht mehr verpflichtet sein, die in den europäischen Vorschriften vorgesehenen Tarifobergrenzen einzuhalten.

    Betreiber, die beschließen, diese Tarifobergrenzen nicht mehr anzuwenden, müssen ihre Kunden einen Monat im Voraus über die neuen geltenden Tarife informieren.

  • FAQ

    Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. dem 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

    Großkundendienste

    Roaming-Diensteanbieter für Roamingkunden (im Folgenden „Roaminganbieter“), die in der EU tätig sind:

    • genießen bei der Beantragung des Großkundenroamingzugangs nicht länger von der Verpflichtung der im Vereinigten Königreich tätigen Mobilfunknetzbetreiber, allen zumutbaren Anträgen auf Großkundenroamingzugang nachzukommen (Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012);
    • genießen nicht länger von den EU-Vorschriften über die maximalen Großkunden-Roamingentgelte, die Betreiber eines im Vereinigten Königreich tätigen besuchten Netzes für die Erbringung von Großkundenroamingdienste in der EU abrechnen können (Artikel 7, 9 und 12) der Verordnung (EU) Nr. 531/2012). Bei einem Brexit ohne Vereinbarung müssen die Kunden über die neuen Roamingentgelte, die im Vereinigten Königreich oder von einem europäischen Land nach dem Vereinigten Königreich gelten, informiert werden.

     
    Endkundendienste

    • Die Betreiber werden nicht mehr verpflichtet sein, die in den europäischen Verordnungen vorgesehenen Regeln für Endkundendienste auf Roamingkunden anzuwenden, die im Vereinigten Königreich roamen. Da diese Regeln auf die Einführung von „Roam like at Home“-Tarifen abzielen, können die Betreiber, wenn sie es wünschen, für Roamingkunden in Großbritannien höhere Tarife anwenden als für Inlandskunden.
    • Betreiber, die beschließen, keine „Roam like at Home“-Tarife mehr anzuwenden, müssen ihre Kunden einen Monat im Voraus über die neuen Roamingentgelte informieren, die im Vereinigten Königreich oder von einem europäischen Land nach dem Vereinigten Königreich gelten.

  • FAQ

    Ab dem 1. Januar 2021 werden die derzeitigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enden, unabhängig davon, ob ein Abkommen über eine Partnerschaft abgeschlossen wurde oder nicht.

    Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke als Drittland behandelt.

    Dies bedeutet, dass Verzollungskosten erhoben werden. Wer diese Kosten trägt, hängt von der Vereinbarung zwischen Absender und Empfänger ab.

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 02 575 55 55 verfügbar.

  • FAQ

    Ab dem 1. Januar 2021 werden die derzeitigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enden, unabhängig davon, ob ein Abkommen über eine Partnerschaft abgeschlossen wurde oder nicht.

    Es ist möglich, dass die Versandzeit verlängert wird, da zusätzliche Zollformalitäten erfüllt werden müssen.

    Die meisten Marktteilnehmer verfügen jedoch über ein elektronisches Verfahren für diese Zollformalitäten und die möglichen Auswirkungen auf die Versandzeit sollten daher begrenzt bleiben. 

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 02 575 55 55 verfügbar.

  • FAQ

    Ab dem 1. Januar 2021 werden die derzeitigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enden, unabhängig davon, ob ein Abkommen über eine Partnerschaft abgeschlossen wurde oder nicht.

    Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke als Drittland behandelt.

    Pakete nach und aus dem Vereinigten Königreich werden das gleiche Verfahren wie für Drittländer (Nicht-EU-Länder), wie Kanada oder die Vereinigten Staaten, befolgen. Dies bedeutet, dass diese Pakete von einem Zollformular begleitet werden müssen. Dieses Formular ist erforderlich, um die Zollformalitäten zu erledigen.

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 02 575 55 55 verfügbar.
     

  • FAQ

    Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. dem 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

    Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) viel höher sein können als derzeit, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.

  • Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2021

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2021
  • Gutachten des Rates des BIPT vom 25. März 2020

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Betrieb von DCS-1800-Mobilfunknetzen und des Königlichen Erlasses zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 18. Januar 2001 zur Festlegung des Lastenhefts und des Verfahrens bezüglich der Erteilung von Genehmigungen für die Mobiltelekommunikationssysteme der dritten Generation und den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 24. März 2009 über den Funkzugang im Frequenzband 3410-3500/3510-3600 MHz und 10150-10300/10500-10650 MHz
  • Konsultation über den Beschlussentwurf über die Verlängerung der 2G- und 3G-Genehmigungen

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Extension of the 2G and 3G licences
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