• Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT vom 9. August 2019 hinsichtlich des Entwurfs eines Beschlusses über die Ausweitung des Vorrats von 0800-Nummern

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Da das BIPT über den verfügbaren Vorrat von 0800-Nummern besorgt ist, hat es als Verwalter des Nummerierungsplans die Initiative ergriffen, eine öffentliche Konsultation über die Ausweitung des Vorrats von 0800-Nummern zu organisieren. Diese öffentliche Konsultation dauerte vom 26. März bis 8. Mai 2019. Acht Optionen zur Bewältigung des Mangels sind im Konsultationsdokument beschrieben. Diese Konsultation ermöglichte es dem BIPT, von allen Beteiligten Rückmeldungen zu den verschiedenen Optionen sowie viele nützliche Bemerkungen zu erhalten, um die bestmögliche Lösung für den Markt vorzuschlagen. Dies wird durch den Beschlussentwurf konkretisiert, der ebenfalls dem Markt zur Konsultation vorgelegt wird. Die Antwortfrist dieser Konsultation läuft bis den 11. Oktober 2019
  • Beschluss des Rates des BIPT vom 29. Juli 2019 über die Gebieten des Hoheitsgebiets, in denen die Minderung des Betrags der Nutzungsrechte für Funkverbindungen gilt.

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Der Königliche Erlass vom 2. Juni 2019 ändert den Königlichen Erlass vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte der Festnetze und der Bündelfunknetze. Die eingeführten Änderungen zielen darauf ab, die Jahresgebühren für die Nutzung von Richtfunkverbindungen in Gebieten des Landes, in denen ein zusätzlicher Anreiz erforderlich ist, um Haushalte und Unternehmen mit einem Breitbandzugang zu versorgen, für einen Zeitraum von 10 Jahren um 80% zu reduzieren. Der Königliche Erlass sieht vor, dass das BIPT mindestens alle zwei Jahre den genauen Umfang dieser Gebiete festlegt und veröffentlicht. Dieser Beschluss listet diese Gebiete auf.
  • Rechtliche Verpflichtungen der Anbieter von Video-Sharing-Plattform-Diensten und Aufsicht des BIPT

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    Als Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien mit föderalen Befugnissen in der Region Brüssel-Hauptstadt ist das BIPT durch das Gesetz vom 5. Mai 2017 mit verschiedenen Kontrollen der von ihm genehmigten audiovisuellen Mediendienste betraut.
  • Beschlüsse betreffend den audiovisuellen Sektor in der Region Brüssel-Hauptstadt

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    Als Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien mit föderalen Befugnissen in der Region Brüssel-Hauptstadt führt das BIPT verschiedene Kontrollen der Programme durch, die es auf Grund des Gesetzes vom 5. Mai 2017 genehmigt hat. Das BIPT hat in seinem Zuständigkeitsbereich mehrere Beschlüsse erlassen.
  • Rechtliche Verpflichtungen der Anbieter audiovisueller Mediendienste und Aufsicht des BIPT

    Seiten
    Als Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien mit föderalen Befugnissen in der Region Brüssel-Hauptstadt ist das BIPT durch das Gesetz vom 5. Mai 2017 mit verschiedenen Kontrollen der von ihm genehmigten audiovisuellen Mediendienste betraut.
  • Einloggen

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    Zur Erleichterung der Betroffenen stellt das BIPT künftigen Anbietern audiovisueller Mediendienste ein Erklärungsformular zur Verfügung.
  • Antragsformular für das Erhalten einer Ermächtigung zur Benutzung privater Funkstellen

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    Antragsformular für das Erhalten einer Ermächtigung zur Benutzung privater Funkstellen
  • Nummernübertragbarkeit

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    Nummernübertragbarkeit
  • Funkversorgung in Gebäuden

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    Die den Mobilfunkbetreibern auferlegten Versorgungsverpflichtungen beziehen sich nur auf die Versorgung im Outdoor-Bereich. Bislang wurden noch nie Deckungsverpflichtungen in Indoorbereichen auferlegt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
  • Störungen & Störsender

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    Funktechnische Störungen können das reibungslose Funktionieren von Funksendern und/oder Funkempfängern beeinträchtigen. Bei dem BIPT ist der Dienst NCS (Nationaldienst für die Überwachung des Frequenzspektrums) mit der Rolle der "Wellenpolizei" im weiteren Sinn beauftragt.
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