• Mitteilung vom 27. Oktober über die Qualitätskontrolle der Dienstleistung von bpost, die im Jahre 2015 durch das BIPT durchgeführt wurde

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Da bpost der führende Spieler auf dem belgischen Postmarkt ist, da sie die Universaldienstanbieter ist und da sie mit einigen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut ist, ist das BIPT der Meinung, dass eine Bekanntmachung der Ergebnisse der durch bpost im Jahr 2015 durchgeführten Kontrollen erforderlich ist. Gegenstand dieser Mitteilung sind einige rechtliche Verpflichtungen mit Bezug auf die Qualität, für die der Gesetzgeber kein bestimmtes spezifisches Instrument zur Kontrolle festgelegt hat und die daher unter die allgemeine Kontrollbefugnis des BIPT fallen. Diese Kontrollen wurden im Jahr 2015 in 130 Postämtern und 111 PostPunkten durchgeführt und umfassen unter anderem die Bereitstellung von mündlichen und schriftlichen Informationen für die Nutzer, die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und die Öffnungszeiten.
  • Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 29. Oktober 2015 (BRxx 2012 Addendum)

    Veröffentlichungen › Sonstiges -
    Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 29. Oktober 2015 (BRxx 2012 Addendum)
  • Belgische Nutzer eher zufrieden über Telekommunikationsdienste

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Belgische Nutzer eher zufrieden über Telekommunikationsdienste
  • Konsultation des Rates des BIPT vom 27. Oktober 2015 über die Problematik der Indoor-Abdeckung

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Es gibt eine Reihe von technischen Lösungen zur Verbesserung der Abdeckung in Gebäuden. Die Absicht dieser Konsultation besteht darin, die Meinung der beteiligten Parteien zu bekommen, so dass die Indoor-Abdeckung stimuliert werden kann.
  • Umfrage über die Perzeption des belgischen elektronischen Kommunikationsmarkts (Oktober 2015)

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Umfrage über die Perzeption des belgischen elektronischen Kommunikationsmarkts (Oktober 2015)
  • Gutachten vom 6. Oktober 2015 über den Verbesserungsplan 2014 und den Aktionsplan 2015 von bpost anlässlich der Kundenzufriedenheitsstudie 2014

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Aufgrund der Information, worüber es verfügt, stellt das BIPT fest, dass bpost Messungen ausgeführt hat, um die Zufriedenheit ihrer Kunden im Jahre 2014 zu ergründen, und gibt es hinsichtlich der Ausführung des Verbesserungsplans 2014 und der von ihr für 2015 angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung ein günstiges Gutachten ab. Aufgrund der von bpost erteilten Information stellt das BIPT fest, dass das allgemeine Zufriedenheitsniveau 2014 seinen Höchststand erreicht, mit einem Anteil von 86,5% der Kunden, die sagen, eher zufrieden, zufrieden oder sehr zufrieden zu sein. Obwohl die Kundenzufriedenheit allgemein gestiegen ist, weist das BIPT daraufhin, dass die Kundenzufriedenheit der Unternehmen, unter anderem über die Nähe und die Öffnungszeiten der PostPunkte sich senkt. Eine Prospektivstudie über die (eventuell geänderten) Vorzüge und Bedürfnisse von Unternehmen könnte eine Lösung sein, um sich über das Problem eine Übersicht zu verschaffen. Das BIPT ermutigt bpost dazu, ihre Anstrengungen hinsichtlich der Verbesserung der Zufriedenheitsindexziffern, die sich insbesondere auf die Dienste bei Verlust oder Beschädigung von Standardsendungen für Unternehmen beziehen, der Leichtigkeit, Einschreiben für Unternehmen und Privatpersonen in Empfang zu nehmen, und der Zugänglichkeit der Postämter für Unternehmen und Privatpersonen, fortzusetzen
  • Addendum zur Mitteilung vom 24. juni 2015 über die Weltfunkkonferenz 2015

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Diese Mitteilung betrifft die gemeinsamen europäischen Vorschläge
  • Gutachten des Rates des BIPT vom 28. September 2015 Über die Reform der belgischen Postreglementierung

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Im November 2014, hat das BIPT WIK-Consult mit der Erstellung eines Berichts anvertraut, das darauf abzielt, die Marktlage vor und nach der Liberalisierung zu vergleichen, um aus den Auswirkungen der Einführung des Wettbewerbs Bilanz zu ziehen und alle auf der belgischen Postmarkt gegenwärtig noch immer bestehenden Barrieren zu identifizieren. Mehr als einen einfachen Stand der Sache sollte der Bericht die Grundlage für eine Reflexion über die Relevanz und Wirksamkeit der Gesetzgebung und der Postregulierung in ihrer derzeitigen Form bilden. Auf der Grundlage der wirtschaftlichen Analyse der belgischen Postmarkt für den Zeitraum 2011 bis 2014 sowie der Analyse des derzeitigen Rechtsrahmens und beim Vergleich von den belgischen Ergebnissen mit denen der anderen europäischen Länder, hat das WIK eine Reihe von Schlussfolgerungen gezogen, die auch den Anlass zu 11 Empfehlungen mit – mehr oder weniger - Priorität waren. Das BIPT hat sieben dieser Empfehlungen, die es im Kontext der künftigen Reform der belgischen Postreglementierung als besonders wichtig betrachtet, untersucht. Nach der Analyse des rechtlichen und wirtschaftlichen Kontextes, wird ein Gutachten in Bezug auf die verschiedenen angeschnitten Themen formuliert.
  • Beschluss des Rates des BIPT vom 21. September 2015 über die Analyse des Tarifvorschlags von bpost für die vollen Stücktarife für das Jahr 2016

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Dieser Beschluss bezweckt die Kontrolle der Einhaltung der Regeln für die Berechnung der Preiserhöhungen der vollen Stücktarife von bpost SA/NV für das Jahr 2016. Die vollen Tarife sind die Tarife der Produkte, die für Privatnutzer bestimmt sind (oder für Berufsnutzer, die für die Masseneinlieferung von Produkten keine ermäßigten Preise bekommen würden). Die vollen Tarife ändern sich gemäß dem eingelieferten Volumen oder der Vorbereitung der Sendungen nicht. Diese Kontrolle geschieht gemäß Artikel 144ter des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen, sowie gemäß den Artikeln 29, 31 und 32 des königlichen Erlasses vom 11. Januar 2006 zur Anwendung des Titels IV (Reform der Regie der Posten) des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen.
  • Mitteilung vom 21. September 2015 über die Problematik der Identifizierung des Postdiensteanbieters, der die Sendung behandelt hat

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Diese Mitteilung legt den Grundsatz fest, dass „das Erkennungszeichen, womit der Diensteanbieter, der die Sendung behandelt hat, bestimmt werden kann“, gemäß Artikel 148bis, § 2, vierter Gedankenstrich des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen, der Diensteanbieter ist, der die anfängliche Behandlung der Sendung übernommen hat.
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