• Internationale Abkommen

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    Die internationale Koordination wird reglementiert durch Abkommen, die auf der Ebene der Internationalen Fernmeldeunion oder auf multilateraler Ebene zu Stande kommen. Diese Abkommen beschreiben die nach Unterhandlung vereinbarten Rechte für jedes Unterzeichnerland, sowie das Verfahren für deren etwaige Änderung. Diese Rechte gestalten sich auf verschiedene Weisen: Frequenzen und/oder präferenzielle Kodes, Verteilungen, Zuweisungen. Daran können durch andere Abkommen technische und Verwaltungsbedingungen geknüpft werden.
  • Nummern erhalten und verwalten

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    Endnutzer bekommen Zugang zu Telekommunikationsdiensten über Nummern. Deshalb ist die Erstellung eines effizienten Nummerierungsplans ein maßgeblicher Faktor für die Qualität und den Erfolg der Telekommunikationsdienste.
  • Verhandlung mit SMP-Betreibern

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    Ein Betreiber kann den Zugang mit anderen Betreibern in der gesamten Europäischen Union frei verhandeln. Dies bedeutet, dass Betreiber eines öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzes verpflichtet sind, mit Betreibern, die einen entsprechenden Antrag stellen, im Hinblick auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste nach Treu und Glauben über eine Zusammenschaltungsregelung zu verhandeln.
  • Rechte und Pflichten

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    Im Allgemeinen muss ein Anbieter alle anwendbaren rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, wie sie im Gesetz über die elektronische Kommunikation (GEK) und seinen Ausführungserlassen definiert sind.
  • Telefonverzeichnisse / Telefonauskunft

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    Die Rechtsvorschriften über Verzeichnisse sind hauptsächlich enthalten in Artikel 45 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation vom 13. Juni 2005; die grundlegenden Rechtsvorschriften über die Auskunftsdienste sind in Artikel 46 des Gesetzes.
  • Qualitätsindikatoren

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    Welche Art von Kundendienst brauche ich? Wo finde ich relevante/nützliche Information? Soll die Verbindung immer zur Verfügung stehen? Achtung: Die Anbieter binden sich dazu, die größten Anstrengungen zu machen, aber überprüfen Sie doch die versprochene Qualität und kontrollieren Sie, ob Ihr Anbieter Verpflichtungen mit Bezug auf die Beseitigung von Störungen eingeht.
  • Störsender

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    Die Nutzung und der Besitz von Störsender durch Einzelpersonen sind in Belgien verboten.
  • Drohnen

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    Der Einsatz von Drohnen unterliegt neben den Bestimmungen für den Funkverkehr noch weiteren Regeln.
  • Prepaidkarten

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    Die Benutzer bestehender oder zukünftiger Prepaidkarten, womit mobile elektronische Kommunikationsdienste benutzt werden können (anrufen, surfen, simsen, usw.) müssen identifiziert werden. Es handelt sich dabei um eine der von der Regierung festgelegten Antiterrormaßnahmen.
  • Notrufnummern und Notdienste

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    Der Telekomanbieter muss Sie kostenlos die Notnummern 100, 101 und 112 anrufen oder faxen lassen. Der Telekomanbieter muss auch dafür sorgen, dass Ihr Standort übermittelt wird, wenn Sie die 100, 101 oder 112 anrufen; so wissen die Hilfsdienste automatisch, von woher Sie anrufen. Wenn Sie die Internetverbindung für Anrufe über nomadische Dienste (eine Telefonnummer, die Sie weltweit nutzen können) oder Dienste wie Skype nutzen, haben Sie nicht immer Zugang zu Nummern für Notdienste wie 100, 101 oder 112. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter nach den betreffenden Möglichkeiten.
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