Am 10. Mai 2024 hat das BIPT eine Beschwerde von Herrn [XXX – dem Kläger] empfangen. Die Beschwerde basiert auf dem Artikel 99 § 2 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen.

Anlässlich eines Antrags auf Anschluss eines Gebäudes in [XXX] beabsichtigt VOO die Verlegung eines Kabels über das Grundstück des Klägers, was dieser ablehnte.

Nach Untersuchung der Beschwerde beschließt das BIPT, dass der Vorschlag von VOO die effektivste Lösung bildet und diese Arbeiten ausgeführt werden dürfen.

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