Seit 2019 müssen Postbetreiber, die grenzüberschreitende Paketzustelldienste innerhalb Europas anbieten, die Verpflichtungen der neuen EU-Verordnung 2018/644 vom 18. April 2018 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste erfüllen.

Gemäß Artikel 6 dieser Verordnung muss das BIPT die berücksichtigten bpost-Tarife bewerten, um festzulegen, welche Tarife es für unangemessen hoch hält. 

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