Der Königliche Erlass vom 14. Dezember 2023 (über Nachhaltigkeit) zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 14. März 2022 wurde Ende 2023 im belgischen Staatsblatt veröffentlicht, nachfolgend „der KE“ genannt. Der KE verpflichtet den Postdiensteanbietern (mit im letzten Jahr mindestens 250 Arbeitskräften, darunter Subunternehmer und Zeitarbeitskräfte) im Paketzustellungssektor, spezifische Informationen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit zu sammeln. 

Zusammengefasst sind dies:

  1. für jede Zustellungsart der Durchschnitt der CO2-Äquivalent-Emissionen, die durch die Abholung, das Sortieren, den Transport und die Verteilung von Postsendungen entstehen;
  2. idem, aber speziell für die Verteilungsphase;
  3. für jede Zustellungsart die durchschnittliche Anzahl der Fahrzeugkilometer pro Paket in der Verteilungsphase
  4. der Prozentsatz der von emissionsfreien Fahrzeugen zurückgelegten Fahrzeugkilometer in der Zustellungsphase;
  5. den etwaigen Beitritt zu einer sektoralen Nachhaltigkeitscharta;
  6. den prozentualen Anteil an erneuerbaren Energien, der in ihren Gebäuden verwendet wird;
  7. den Prozentsatz an Elektrofahrzeugen und emissionsfreien Fahrzeugen in der Flotte.

Für die ersten beiden Indikatoren in Artikel 8/1 Absatz 1 Nr. 1 und 2 des Königlichen Erlasses (durchschnittliche Emissionen in CO2-Äquivalenten in der gesamten Kette sowie speziell für die Zustellungsphase) muss das BIPT eine Methodik festlegen. Der Beschluss des Rates des BIPT vom 14. Januar 2025 stellt diese Methodik nach eingehender Konsultation dar.

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