• Mitteilung des Rates des BIPT vom 20. Dezember 2017 über die Kontrolle der Postdiensteanbieter, die im Jahr 2016 durch das BIPT durchgeführt wurde.

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Das Gesetz vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen beauftragt das BIPT mit der jährlichen Veröffentlichung eines Berichtes der von ihm ergriffenen Maßnahmen um sicherzustellen dass die Postdiensteanbieter ihre Verpflichtungen einhalten. Jedoch, angesichts der geringen Auswirkungen der während der Kontrolle auf dem Postmarkt eventuellen festgestellten Verstöße hat das BIPT beschlossen, keine systematische Kontrolle der Postdiensteanbieter mehr auszuführen, sondern nur, wenn eine Beschwerde bei Ihm eingereicht wird. Das BIPT findet es unangemessen, Mittel für die Kontrolle einzusetzen, wenn ihm keinen Fehler berichtet wird und die Verbraucher nicht über die Situation klagen. Weil ihm für das Jahr 2016 keine Beschwerden über Verletzungen oder Verstöße gegen Artikel 148 bis § 2 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen weitergeleitet wurden, hat das BIPT keine Kontrolle im Jahr 2017 durchgeführt.
  • Beschluss und Mitteilung vom 26. Dezember 2017 – Leitlinien für die Auswertung der Auswirkungen von Kosten-Preis-Scheren

    Dossier -
    Das BIPT definiert neue Richtlinien, in denen die Grundsätze festgelegt sind, nach denen die Auswirkungen von Kosten-Preis-Scheren bewertet werden.
  • Beschlussentwurf über den Markt für Zugang und Verbindungsaufbau in der Festnetztelefonie

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Diese Marktanalyse betrifft einerseits den Endkundenmarkt für Zugang in der Festnetztelefonie und andrerseits den Vorleistungsmarkt für Verbindungsaufbau. Dieser Beschlussentwurf schlägt eine Deregulierung beider Märkte vor und folgt so der Europäischen Kommission, die diese Märkte nicht mehr in ihre meist rezente Liste relevanter Märkte (Empfehlung 2014) aufgenommen hatte.
  • Konsultation über drahtlose Mikrofone und andere PMSE-Anlagen im 470-862-MHz-Frequenzband für eine Anwendung ab 1. Januar 2020

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Das 694-790 MHz-Frequenzband wird nicht mehr für drahtlose Mikrofone zur Verfügung stehen. Eine mögliche Versteigerung dieses Bandes wird vermutlich zwischen Ende 2018 und Anfang 2019 stattfinden. Nun geht das BIPT davon aus, dass dieses Frequenzband ab Ende 2019 nicht mehr für eine Nutzung durch drahtlose Mikrofone zur Verfügung stehen wird. Das BIPT möchtet ab jetzt die zukünftige Räumung des 700 MHz-Bandes antizipieren. Eine informative Mitteilung an allen PMSE-Nutzern ist ja rechtzeitig und notwendig.
  • Mitteilung vom 26. Dezember 2017 über Leitlinienen für die Anwendung von Kosten-Preis-Schere-Tests

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Eine Kosten-Preis-Schere kann auf den Märkten für elektronische Kommunikation ein Wettbewerbsproblem darstellen, insbesondere bei Breitband-Internetzugängen und Mietleitungen. Eine Kosten-Preis-Schere tritt auf, wenn ein vertikal integrierter Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht auf Großkundenebene seine Endkundenpreise so positioniert, dass die Marge zwischen den Großhandelskosten und den Endkundenpreisen unzureichend ist, damit ein Wettbewerber ähnliche Einzelhandelsprodukte anbieten kann. Um die Wettbewerbsprobleme anzugreifen, haben die KRK und das BIPT im Rahmen verschiedener Beschlüsse dem Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht eine Verpflichtung auferlegt, keine Kosten-Preis-Schere anzuwenden. Um die Verpflichtung, keine Kosten-Preis-Schere anzuwenden – wie diese aufgrund eines Marktanalyseverfahrens auferlegt werden kann – zu konkretisieren, veröffentlicht das BIPT das vorliegende Dokument, welches seine Richtschnuren zur Anwendung von Kosten-Preis-Schere enthält. Diese Richtschnuren verdeutlichen die Grundsätze, unter denen das BIPT eine Kosten-Preis-Schere untersuchen wird. Frühere Richtschnuren zur Bewertung einer Kosten-Preis-Schere, die in seinem Beschluss vom 11. Juli 2007 festgelegt wurden, werden vom BIPT aufgehoben werden.
  • Beschluss vom 26. Dezember 2017 zur Aufhebung des Beschlusses vom 11. Juli 2007 zur Festlegung der Leitlinienen in Bezug auf die Bewertung einer Kosten-Preis-Schere

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Das Ziel des vorliegenden Beschlusses ist, das BIPT die Möglichkeit zu schaffen, einen angepassten und aktualisierten Preis-Kosten-Schere-Test zu veröffentlichen, um ihn zu erlauben, auf der Grundlage von Marktanalysen, die ein Preis-Kosten-Schere Verbot auferlegen, Tests auszuführen. Um das oben genannte Ziel zu erreichen, muss der Beschluss des Rates des BIPT vom 11. Juli 2007 zur Festlegung der Richtschnuren in Bezug auf die Bewertung einer Kosten-Preis-Schere abgeschafft werden.
  • Das BIPT veröffentlicht eine kartografische Darstellung der postalischen Punkte in Belgien

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht eine kartografische Darstellung der postalischen Punkte in Belgien.
  • Mitteilung des Rates des BIPT vom 26. November 2017 mit Bezug auf die Liste der Postbetreiber, denen eine Einzelgenehmigung erteilt worden ist

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
  • Mitteilung des Rates des BIPT vom 19. Dezember 2017 über die Beobachtungsstelle des Marktes für Postaktivitäten in Belgien für 2016

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Die in diesem Observatorium aufgeführten Indikatoren haben zum Zweck, die Marktstruktur für alle Interessierten im postalischen Bereich (Absender, Adressaten, Betreiber, verschiedene Mittelspersonen, usw.) dar zu stellen. Diese Indikatoren bieten einen Einblick in den Markt von Seiten des Angebots, in die Entwicklung der Tätigkeit des Universaldienstleisters und seiner Wettbewerber, sowie in die Ergebnisse der postalischen Aktivität in Belgien hinsichtlich der Dienstleistungsqualität und der Innovation für die Nutzer dieser Dienstleistungen.
  • Beschluss vom 14. Dezember 2017 über die Schwellen und nähere Bedingungen für Meldung von Sicherheitszwischenfällen im Bereich der elektronischen Kommunikation

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Rates des BIPT vom 1. April 2014 über die Festlegung der Hypothesen, worin die Betreiber dem BIPT einen Sicherheitszwischenfall mitteilen müssen, sowie der näheren Bedingungen dieser Bekanntmachung. Dieser Beschluss präzisiert, welche Sicherheitszwischenfälle zu melden sind, und legt ebenfalls die einschlägigen Bedingungen fest.
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