Für kleine Veranstaltungen wird das "Antragsformular zur Erlangung der Genehmigung zur Nutzung des privaten Funkverkehrs" verwendet.
Für Großveranstaltungen (Formel 1-Grand Prix, Tour de France usw.) richtet das BIPT eine spezielle Struktur ein, die eine optimale Verwaltung der Frequenzen ermöglicht.
Den Teilnehmern und Organisatoren werden spezielle Formulare zur Verfügung gestellt. Für Großveranstaltungen, bei denen auch Satellitenverbindungen genutzt werden, kann das Antragsformular "Veranstaltungen" verwendet werden. Die Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz vom 13. Juni 2005 über elektronische Kommunikation und der Königliche Erlass vom 18. Dezember 2009 über private Funkkommunikation und Nutzungsrechte für Festnetze und Netze mit gemeinsam genutzten Ressourcen. Bei kleineren Veranstaltungen ist es am besten, das Antragsformular zu verwenden, um eine Genehmigung für die Nutzung des privaten Funkverkehrs zu erhalten.
Es ist ratsam, Ihren Antrag so schnell wie möglich einzureichen, da die Verwaltung des Antrags manchmal warten muss, bis alle Anträge eingereicht wurden, wobei den Organisatoren und Wettbewerbern bei der Zuteilung der Frequenzen
Vorrang eingeräumt wird und die Nebentätigkeiten anschließend behandelt werden.
Drahtlose Mikrofone in den folgenden Frequenzbändern können ohne Genehmigung verwendet werden:
Frequenzen (MHz) | Leistung | Bemerkungen |
---|---|---|
29,7 – 47,0 | 10 mW ERP | Spezifische Frequenzen, vgl. B10-01 |
202-209 | 50 mW ERP | |
518-526 | 50 mW ERP | |
534-542 | 50 mW ERP | |
823-826 | 20 mW EIRP (Handmikrofon) 100 mW EIRP-Gürtelmikrofone |
|
826-832 | 100 mW EIRP | |
863-865 | 10 mW EIRP | |
1785-1800 | 20 mW EIRP (Handmikrofon) 50 mW EIRP-Gürtelmikrofone |
ERP (effektive Strahlungsleistung), EIRP (äquivalente isotrope Strahlungsleistung): diese Leistungen sind diejenigen, die von der Antenne abgestrahlt werden. Die Verwendung einer Antenne mit Gewinn muss daher durch eine Reduzierung der Leistung des Senders erfolgen.
Die Antenne muss vom Hersteller des Senders zugelassen sein.
Kontaktstelle
BIPT - Genehmigungsdienst
Boulevard du Roi Albert II 32/10
1000 Brüssel
E-Mail
Tel.: +32 (0)2 226 88 15
Letzte Aktualisierung am 04.09.2024