• FAQ

    Auf Bitten der Brüsseler Region untersuchte das BIPT schon im September 2018, welche Strahlungsnormen für den Ausbau der 5G-Mobilfunknetze benötigt werden. Der technische Bericht über die Wirkung der jetzigen Brüsseler Strahlungsnormen auf den Ausbau der Mobilfunknetze schlussfolgerte, dass in Anbetracht der erwarteten Steigerung des Datenverkehrs und eines gewünschten 5G-Ausbaus, die Strahlungsnormen angepasst werden sollten.

    Inzwischen sind die Strahlungsnormen gemäß der 5G-Entwicklung geändert worden.

    • In der Region Brüssel-Hauptstadt legt die Ordonnanz vom 1. März 2007 über den Umweltschutz gegen etwaige gesundheitsschädliche Auswirkungen und Belästigungen durch nicht ionisierende Strahlungen eine kumulative Grenze von 0,5635 W/m² (d. h. etwa 14,5 V/m) fest.
    • Der Erlass der Flämischen Regierung vom 1. Juni 1995 zur Festlegung der allgemeinen und sektoriellen Bestimmungen in Sachen Umwelthygiene („VLAREM II“) legt eine kumulative Grenze von 20,6 V/m auf einer Frequenz von 900 MHz fest.
    • In der Wallonischen Region legt das Dekret vom 3. April 2009 über den Schutz gegen etwaige gesundheitsschädliche Auswirkungen und Belästigungen, die durch die durch ortsfeste Sendeantennen erzeugten nicht ionisierenden Strahlungen verursacht werden, pro Betreiber eine Grenze von 9,2 V/m, sowie eine kumulative Grenze von 18,4 V/m für eine Frequenz von 900 MHz in Aufenthaltsräumen fest.

  • FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    5G erhöht die Kapazität der Mobilfunknetze weiterhin, somit der sich immer noch stark steigernde mobile Datenverkehr problemlos verarbeitet werden kann.

    Daneben unterstützt 5G das Internet der Dinge und neue Anwendungen in zum Beispiel der Automobilindustrie, Gesundheitsversorgung und im Bereich der Medien und dem Entertainment.

    Mit 5G können die Möglichkeiten von Mobilfunknetzen weiterhin verbessert werden. Die drei wichtigsten Elemente sind hierbei:

    • eine Erhöhung der Datengeschwindigkeit pro Nutzer und eine Erhöhung der Kapazität von Mobilfunknetzen, um die zukünftige Steigerung des Datenverkehrs verarbeiten zu können. Das wird zu besseren Nutzererfahrungen Anlass geben und ermöglicht Anwendungen, die höhere Geschwindigkeiten benötigen, wie Ultra-High Definition Video, Erweiterte Realität (Augmented Reality) und Virtuelle Realität (Virtual Reality) ...;
    • eine Verbesserung der Zuverlässigkeit und Latenz. Dies erlaubt die Entwicklung innovativer Dienste, für welche die Reaktionsgeschwindigkeit sehr wichtig ist, zum Beispiel Autonomes Fahren;
    • eine Erhöhung der Anzahl von Geräten, die in einem bestimmten Gebiet verbunden werden können. Dies stimuliert die Zunahme des Internets der Dinge, was zu einer effizienteren Verwaltung und Einhaltung in diversen Bereichen, aber auch in Ihrem Haushalt (Smart Home Systeme, Smart Ports, Smart Farming ...) führen kann.

  • Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hassreden+

    Seiten
    Der überarbeitete Verhaltenskodex für die Bekämpfung von Hassreden wurde in die Verordnung über digitale Dienste (DSA) durch die Europäische Kommission aufgenommen.
  • Mitteilung vom 17. Januar 2025 über die Anwendung eines Kosten-Preis-Schere-Tests für das Vorleistungssegment auf die Ebene der einzelnen Verträge

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Das BIPT hat jetzt zum zweiten Mal einen Kosten-Preis-Scheren-Test auf eine Auswahl von zwischen dem 1. Juli 2023 und 1. Juli 2024 eingegangenen Proximus-Verträgen durchgeführt. Aus der Analyse des Testes geht hervor, dass keine Fälle einer negativen Kosten-Preis-Schere identifiziert wurden, die eine weitere Untersuchung, geschweige denn eine Inverzugsetzung, erfordern.
  • Kontrolle - Sonstiges

    Seiten
    Kontrolle - Sonstiges
  • Beschluss vom 14. Januar 2025 über die Methodik der Nachhaltigkeitsberichterstattung für belgische Postdiensteanbieter

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    The following imposes upon the postal services providers (counting at least 250 employees, subcontractors and temporary workers included, over the past year) the obligation to collect certain information within the context of sustainability in the parcel delivery services segment.
  • Mitteilung vom 14. Januar 2025 über die Konsultation zur Methodik der Nachhaltigkeitsberichterstattung für belgische Postdiensteanbieter

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Ziel dieser Konsultation war die Erarbeitung einer endgültigen Fassung der Methodik und des Instruments für Nachhaltigkeitsindikatoren für Paketlieferungen. Diese öffentliche Konsultation fand vom 22. Oktober bis zum 26. November 2024 statt.
  • Mitteilung vom 14. Januar 2025 mit Bezug auf die Liste der Anbieter von Paketzustelldiensten, die am 31. Dezember 2024 Ihre Anzeige ordnungsgemäß eingereicht haben

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Diese Liste wird vierteljährlich aktualisiert, um die in Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 5 des Postgesetzes aufgeführten Entscheidungen zu integrieren, aber die Website wird auf die Echtzeit-Liste auf der Website BELparcel, der Anbieter verweisen, die in der Zustellung tätig sein können.
  • Liste der Verpflichtungen

    Veröffentlichungen › Sonstiges -
    Reihe von Verpflichtungen, die von Telekombetreibern auf dem belgischen Markt zu erfüllen sind.
  • Konsultation über die Einführung einer „Do-Not-Originate-Liste“ von Rufnummern zur Bekämpfung von CLI-Spoofing

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Ergänzung zum Königlichen Erlass „Spoofing“.
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