• FAQ

    Es sind lokale, drahtlose Netzwerke, die es ermöglichen, Ihre Apparate miteinander zu verbinden. Die Funkwellen sorgen für einen schnellen Datenaustausch.

    Der Begriff „Wi-Fi“ wurde entwickelt, damit es einen einfacheren Namen gab, um die Standards von der IEEE 802.11-Gruppe, die in drahtlosen Netzwerken verwendet werden, zu bezeichnen. Seit 1999 folgten die verschiedenen Versionen aufeinander, die alle unterschiedliche Verbesserungen mit sich brachten, wie die Anzahl pro-Sekunde-übertragener Daten, den Bereich des Signals oder die Qualität der Verbindung. Die neueste Version, die für das große Publikum zugänglich ist, heißt Wi-Fi 6 (der offizielle Name des Standards ist „IEEE 802.11ax“).

    Einige Geräte sind schon mit Wi-Fi 6 oder Wi-Fi 6E kompatibel, aber dann handelt es sich nur um die neuesten Geräte. Bezüglich des WLAN-Routers müssen Sie zweifellos noch warten bis das Gerät diese Technologie unterstützt. Im Moment benutzt das WLAN-Signal, das von Ihrem WLAN-Router gesendet wird, zwei Frequenzbänder (2,4 GHz und 5 GHz):

    • 2,4 GHz: Dieses Frequenzband, das von verschiedenen Arten von Applikationen geteilt wird, ermöglicht es, Signale über eine lange Strecke zu senden, und wird nicht von Hindernissen, wie Trennwänden oder Stockwerken, beeinflusst;
    • 5 GHz: Dieses Frequenzband ist stabiler und schneller. Das Band verfügt für die Datenübertragung über mehr und breitere Kanäle: es gibt 13 Kanäle von 20 oder 40 MHz in 2,4 GHz. In 5 GHz gibt es 13 Kanäle von 20, 40 und 80 MHz. Die Mehrheit der Empfangsgeräte sind mit diesem Band, das ein bisschen störanfälliger als das 2,4-GHz-Band ist, kompatibel.

    Wi-Fi 6 benutzt ebenfalls diese zwei Frequenzbänder; bei der nächsten Entwicklung wird Wi-Fi 6E (E bedeutet „extended“) hier das 6-GHz-Band hinzufügen.

    Im Vergleich zu den früheren Versionen bieten Wi-Fi 6 und Wi-Fi 6E:

    • eine höhere Datenübertragungsrate (Kanäle bis zu 120 MHz);
    • eine kürzere Reaktionszeit;
    • eine bessere Verwaltung der Verbindungen, im Falle einer hohen Benutzerdichte (wenn eine große Anzahl von Benutzern gleichzeitig das Netz am gleichen Standort benutzt).

    Wi-Fi 6E wird, mit der Hinzufügung des 6-GHz-Bandes und seiner zusätzlichen Bandbreite von 480 MHz, also mehr Frequenzen und eine höhere Datenübertragungsrate (in Theorie bis zu 11 Gbit/s) anbieten können.

    Als Sahnehäubchen verwaltet es die Ruhephasen und die Aktivierung der verbundenen Geräte effizienter. Indem sie weniger belastet werden, wird die Akkulaufzeit von Smartphones, Tablets und Laptops erhöht werden.

    Eine Umschaltung auf Wi-Fi 6E wird nicht verpflichtet sein; die jetzigen Geräte werden, obwohl sie keinen Zugang zum neuen Band bieten, ohne Bedenken weiterhin benutzt werden können.

  • FAQ

    Meinem Anbieter wurde eine Ausnahmeregelung für das Roaming gewährt. Was bedeutet das?

    Die Anbieter haben das Recht, beim BIPT eine Ausnahmeregelung zu beantragen, die es ihnen erlaubt, Tarifzuschläge für Roamingdienste in der Europäischen Union (und assoziierten Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein) anzurechnen.

    Derzeit wurde keinem belgischen Anbieter eine solche Ausnahmeregelung gewährt.

    Die im Rahmen einer solchen Ausnahmeregelung angewendeten Tarifzuschläge dürfen die folgenden Beträge nicht überschreiten: 

    Was tun Sie? Was zahlen Sie?
    (inkl. MwSt.)
    Sie rufen jemanden an Höchstens 3,8 Eurocents pro Anrufminute zusätzlich zum Inlandspreis
    Sie werden angerufen Höchstens 0,94 Eurocent pro Minute bei ankommenden Anrufen
    Sie senden eine SMS Höchstens 1,2 Eurocent pro SMS zusätzlich zum Inlandspreis
    Sie empfangen eine SMS Kein Zuschlag möglich
    Sie surfen im Internet Höchstens 0,34 Eurocent pro Megabyte zusätzlich zum Inlandspreis

  • FAQ

    Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. ab dem 1. Januar 2021, gilt der EU-Rechtsrahmen, der zu niedrigen Anrufzustellungsentgelte auf der Vorleistungsebene führt, nicht mehr für die Anrufen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Dies kann zu höheren Anrufzustellungsentgelte auf der Vorleistungsebene für Anrufe aus der EU nach dem Vereinigten Königreich führen.

  • Konsultation zum Entwurf einer Mitteilung über die Verpflichtungen der Anbieter von nomadischen Diensten in Bezug auf den Zugang zu den Notdiensten, die vor Ort Hilfe leisten

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Konsultation zum Entwurf einer Mitteilung des Rates des BIPT vom Tag. Monat Jahr über die Verpflichtungen der Anbieter von nomadischen Diensten in Bezug auf den Zugang zu den Notdiensten, die vor Ort Hilfe leisten
  • Konsultation über den Vorentwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 2. Februar 2007 über die Notdienste, um seine Anwendung an Hilfetelefon Hotlines und Dienste zum Kampf gegen Gewalt auszudehnen

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Diese Konsultation betrifft den im Anhang beigefügten Vorentwurf eines Königlichen Erlasses zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 2. Februar 2007 über die Notdienste zur Ausführung des Artikels 107 § 1 und § 3, des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen über elektronische Kommunikation für die Notdienste.
  • Antrag von SEWAN vom 19. Juli 2022 auf Nichtigerklärung

    Veröffentlichungen › Streitfall -
    Antrag von SEWAN vom 19. Juli 2022 auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 24. Mai 2022 über die Nichteinhaltung durch SEWAN von Artikel 116/1, § 1, des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation und des Ministerialerlasses vom 15. Januar 2019 zur Erstellung des Registers gemäß Artikel 116/1, § 1, des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation.
  • Die Versteigerung der Funkfrequenzen bringt schließlich mehr als 1,4 Mrd. Euro ein

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT hat heute die letzte Phase der Versteigerung der Funkfrequenzen abgeschlossen. Nach Abschluss der ersten Phase der Versteigerung der neuen 5G-Funkfrequenzen (700 MHz, 3600 MHz) und der bestehenden 2G- und 3G-Funkfrequenzen (900 MHz, 1800 MHz, 2100 MHz) am 20. Juni 2022, die Einnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro einbrachte, hat das BIPT nun auch die zweite und letzte Phase der Versteigerung (Funkfrequenzband 1400 MHz) abgeschlossen. In diesem Frequenzband wurden weitere 90 MHz versteigert. Diese Versteigerung brachte 216.540.000 Millionen Euro ein, so dass sich der Gesamtbetrag für die beiden Versteigerungsphasen auf 1.418.732.400 Euro beläuft.
  • Antrag auf Nichtigerklärung von Telenet vom 25. Mai 2022 - Nutzungsrechte für 2G, 3G und 5G

    Veröffentlichungen › Streitfall -
    Telenet beantragt die Nichtigerklärung der Mitteilung des BIPT an den Kandidaten mit der fiktiven Identität Laplace.
  • Glasfaser in der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Aufruf an alle Anbieter zur Teilnahme an einer Markterkundung

    Aktuelles -
    Erfassung von FTTH-Projekten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Spezifikationen_Satellitenbodenstationen

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    Satellitenbodenstationen
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