Das BIPT hat untersucht, ob die Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht (Proximus, Telenet, Brutélé und Voo NV) Tarife anwenden, die zu einer Kosten-Preis-Schere führen können. Eine Kosten-Preis-Schere tritt auf, wenn die Marge zwischen allen zutreffenden Einnahmen und den Großhandelskosten nicht ausreicht, um die eigenen Netzkosten und Endkundenkosten, einschließlich eines angemessenen Kapitalertrags, zu decken. Im Falle einer Kosten-Preis-Schere würde ein alternativer Betreiber, wegen des für die Nutzung des Netzes des Betreibers mit beträchtlicher Marktmacht (weiter „BMM-Betreiber“) zu zahlenden Preises, nicht im Stande sein, die Endkundenpreise von BMM-Betreibern zu replizieren.
Eine Kosten-Preis-Schere kann den Wettbewerb schwer stören und Endverbraucher benachteiligen, indem neue Zutritte verhindert werden, dem Wachstum von Wettbewerbern entgegengegangen wird oder sogar alternative Betreiber aus dem Markt gedrängt werden. Die jetzigen einschlägigen Bestimmungen wurden in den am 26. Dezember 2017 vom BIPT veröffentlichten Leitlinien aufgenommen. Das Verbot für BMM-Betreiber, Kosten-Preis-Schere zu praktizieren, ist als eine Verpflichtung in die KRK-Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte und in den Beschluss des BIPT vom 13. Dezember 2019 über die Analyse des Marktes für hochwertigen Zugang aufgenommen.
Der Rat hat es als wünschenswert erachtet, im Jahre 2020 die zutreffenden Endkundendienste aufs neue zu prüfen, in Anbetracht der Änderungen, die seitdem auf Regulierungsebene stattgefunden haben (im jetzigen Test wurde zum Beispiel den meist rezenten Tarifen für Zugang zu den Kabelnetzen und zum FTTH-Netz von Proximus Rechnung getragen) sowie der Entwicklung des kommerziellen Angebots der Betreiber, das von komplexeren Bündeltyps geprägt wird.
Aufgrund der rezent durchgeführten Tests hat das BIPT keine Kosten-Preis-Schere-Praxis im Rahmen des Angebots der Produkte feststellen können, weder aufgrund der eigenen Kosten der BMM-Betreiber, noch nach Anpassung des Umfangs und der Effizienz der BMM-Betreiber.
Die bei der Durchführung dieser Tests gewonnenen Einsichten haben das BIPT dazu angeregt, seine Leitlinien auf einige Punkte anzupassen. Die Änderungen umfassen die Aufnahme einiger Erläuterungen mit Bezug auf die Durchführung eines Testes auf Produktebene (Grundsatz 3), die Behandlung von Mobilfunktelefonie (Grundsatz 11), sowie das Verfahren zur Anwendung des Kosten-Preis-Schere-Testes und insbesondere die Frequenz des Testes (Grundsatz 15). Diese erneute Leitlinien ersetzen die Mitteilung vom 26. Dezember 2017 über Leitlinien für die Anwendung von Kosten-Preis-Schere-Tests.