• Gutachten vom 30. Januar 2025 über den Gesetzesvorschlag zur Abänderung des Zivilgesetzbuches sowie der Gesetzgebung in Bezug auf Strom und Gas im Hinblick auf die Verjährungsfrist, die für Forderungen für die Wasser-, Gas-, Stromversorgung oder die Erbringung von elektronischen Kommunikationsdiensten gilt.

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Dieses Gutachten wird im Rahmen einer Anfrage der Abgeordnetenkammer über einen Gesetzesvorschlag zur Abänderung des Zivilgesetzbuches sowie der Gesetzgebung in Bezug auf Strom und Gas im Hinblick auf die Verjährungsfrist, die für Forderungen für die Wasser-, Gas-, Stromversorgung oder die Erbringung von elektronischen Kommunikationsdiensten gilt, gemäß Artikel 14, §1, 1° des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über das Statut der Regulierungsinstanz des belgischen Post- und Telekommunikationssektors abgegeben.
  • Arbeitsplan 2025

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Im jährlichen Arbeitsplan werden die strategischen Ziele aus dem strategischen Plan mit Hilfe von Blättern, die dem strategischen Ziel für jede strategische Achse Substanz verleihen, in operative Ziele umgesetzt.
  • Berichterstattung und Pläne

    Seiten
    Als selbstständiges Institut muss das BIPT selbstverständlich über seine Aktivitäten Bericht erstatten. In seinem Jahresbericht berichtet das BIPT jedes Jahr über seine Aktivitäten im vergangenen Jahr. Der Rat des BIPT erstellt alle drei Jahre einen strategischen Plan, dessen endgültige Fassung der Abgeordnetenkammer vorgelegt wird.
  • Beschluss vom 30. Januar 2025 über die Nutzungsrechte von Citymesh Mobile im Frequenzband 70/80 GHz

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Der Beschluss betrifft den Wunsch von Citymesh Mobile, auf einen Teil seiner Nutzungsrechte im Frequenzband 70/80 GHz zu verzichten.
  • Frequenzen / Nutzungsrechte

    Seiten
    Das BIPT teilt die Nutzungsrechte für Funkfrequenzen, die ganz oder teilweise für öffentliche elektronische Kommunikationsdienste genutzt werden, zu.
  • FAQ

    Es wird noch einige Jahre dauern, bevor 5G sich völlig entfaltet hat, sowohl auf Netzebene, wie auf Dienstebene. Einerseits sind die traditionellen Mobilfunkbetreiber (Proximus, Orange und Telenet) noch vollauf mit dem weiteren 5G-Ausbau und mit der Entwicklung zu 5G-SA beschäftigt, andererseits ist der vierte Betreiber DIGI dabei, ein eigenes Funkzugangsnetz zu starten.

    6G ist der logische Nachfolger von 5G, aber wird nicht vor 2030 erwartet. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass 6G hinsichtlich der Geschwindigkeiten, Latenzzeit, Endgerätedichte und Sicherheit noch leistungsstarker sein wird. Was die verfügbaren Frequenzen anbetrifft, werden auf internationale Ebene Frequenzen im 470-692-MHz-Band, dem oberen Teil des 6-GHz-Bandes, sowie Frequenzen über 40 GHz erwogen.

    Zurzeit wird untersucht, welche Maßnahmen erforderlich sind, um direkte 5G-Kommunikation zwischen normalen Endgeräten und/oder Smartphones und Satellitennetzen zu ermöglichen.  Dies wird in Gebieten, wo eine terrestrische 5G-Abdeckung fehlt, interessant sein.

  • FAQ

    Ja, eine Genehmigung für ein privates 5G-Netz ist möglich.

    Ein privates 5G-Netz ist ein spezielles, lokales Netz, das drahtlose Konnektivität bietet, die auf die Bedürfnisse einer spezifischen Organisation oder eines spezifischen Unternehmens zugeschnitten ist.  Es bietet die größtmögliche Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit, zusammen mit einer erhöhten Sicherheit. Diese Vorteile machen private 5G zu einer guten Wahl für Unternehmen, die robuste, sichere Kommunikation brauchen. Es ist ideal für Anwendungen, die eine hohe Zuverlässigkeit und geringe Latenzzeit erfordern, wie industrielle Automatisierung.

    Der Gesetzgeber hat einen spezifischen Rechtsrahmen für private lokale 5G-Netze vorgesehen. Diese Netze decken typisch ein Firmengelände ab. Das BIPT kann dafür Spektrum im 3800-4200-MHz-Band zuteilen.  Dieses Spektrum ist vor allem für Unternehmen gemeint. Es bezweckt keine regionalen Abdeckungen, die eine ganze Gemeinde umfassen.

    Die privaten 5G-Netze können mit dem öffentlichen Netzwerk verbunden werden. Dazu können Nummern beim BIPT beantragt werden.

  • FAQ

    5G standalone (5G-SA) und 5G non-standalone (5G-NSA) sind 2 Typen von Netzinfrastruktur.

    Für Betreiber mit einem bestehenden 4G-LTE-Netz ist es einfacher, mit 5G non-standalone (5G-NSA) zu starten. Dazu benutzen diese Betreiber neue 5G-Funkanlagen, die sie jedoch über die bestehende 4G-LTE-Infrastruktur legen. Dadurch können Betreiber 5G-Dienste schneller und billiger anbieten, aber ein 5G-NSA-Netz unterliegt den Beschränkungen von 4G-LTE. Nutzer genießen eine höhere Datengeschwindigkeit, obwohl 5G-NSA keinen Zugang zu bestimmten Vorteilen von 5G, welche den speziellen 5G-Kern brauchen, bietet; dieser Kern ist in 5G standalone (5G-SA) vorgesehen.

    Bei 5G-SA baut der Betreiber ein völlig neues 5G-Netz, das ganz von seiner bestehenden 4G-Infrastruktur getrennt ist. 5G-SA ist ein richtiges 5G-Netz, mit 5G-Funkgeräten und einem 5G-Kern, das die versprochenen Vorteile von 5G völlig verwirklicht. Im Gegensatz zu 5G-NSA unterstützt 5G-SA: 

    • höhere Geschwindigkeiten,
    • Anwendungen, die eine ultraniedrige Latenz erfordern (z. B. Echtzeitkontrolle von Roboteranlagen in einem Lager oder einer Fabrik), 
    • Anwendungen mit einer sehr hohen Dichte (bis 1 Million Endgeräte in einem Quadratkilometer), 
    • eine bessere Sicherheit, 
    • Network Slicing, eine Implementierungsweise, womit verschiedene Geräte und Kunden spezielle Netzpartitionen mit spezifizierten Leistungsgarantien bekommen können, wie Mindest- und Höchstübertragungsgeschwindigkeiten.

    Für normale Verbraucheranwendungen ist 5G-SA weniger notwendig. Durchschnittsbenutzer werden deshalb oft nicht bemerken, ob das Netz ein 5G-SA oder ein 5G-NSA ist.

  • FAQ

    5G kann schon seit Ende 2020 in Belgien benutzt werden. Im Laufe des Jahres 2020 aktivierten die belgischen Betreiber schon 5G im Spektrum wofür damals vorläufige Nutzungsrechte zuerkannt wurden, sowie aufgrund ihrer damaligen 3G-Genehmigung im 2100-MHz-Band.

    2022 wurden die 5G-Pionierbänder auf 700 MHz und 3600 MHz für eine Periode von 20 Jahren versteigert. Zurzeit bieten Proximus, Orange und Telenet vollauf 5G-Dienste auf ihren eigenen Netzen an.

    DIGI hat im Dezember 2024 damit angefangen, kommerzielle Dienste anzubieten.  In Erwartung des Ausbaus eines eigenen 5G-Netzes bietet DIGI 4G über das Proximus-Netz an.

    Die MVNO („Mobile Virtual Network Operators“, sie verfügen nicht über eine eigene drahtlose Netzinfrastruktur, sondern benutzen das Netz eines Mobilfunknetzbetreibers für das Anbieten von Mobilfunkdiensten) folgen selbstverständlich dieser Entwicklung zu 5G.

    Die initiale Entfaltung von 5G basiert vor allem auf NSA („Non Stand Alone“), wodurch die Vorteile von 5G nicht völlig zur Geltung kommen.

  • FAQ

    Alle großen Hersteller vermarkten 5G-kompatibele Telefone.

    Damit das Telefon 5G benutzen kann, muss es die dazu geeignete Hardware haben.

    Ein 5G-Smartphone hat auch immer die Möglichkeit, 4G zu benutzen.

    Für 5G ist keine spezielle SIM-Karte notwendig, aber ein 5G-Vertrag ist wohl erforderlich

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

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